Frage bezgl. Mietminderung

  • Was heißt eigentlich Mietminderung?
    Eine Wohnung ohne Dusche wäre für mich z.B. unbewohnbar. Also zahle ich für den Rest der Wohnung nur als Lagerfläche. 10 Cent pro m²? :D
    Was soll ich in der Wohnung? Beim Nachbarn duschen gehen, oder wie?


    Die 20% würde ich pauschal erstmal mindestens abziehen...


    Zitat

    Werden Mängel im Bad beseitigt, kann die Miete um 20 % gemindert werden. (LG Berlin, Az. 64 S 21/98, aus: GE 18/98, S. 1151)

  • ohne fachanwaltliche hilfe würde ichda gar nichst machen, wenn der vermieter sich querstellt, wenn nicht, kann man sich auf ne summe einigen, wenn doch braucht man fachleute....

  • So sehe ich das ja auch.


    Würden wir die Wohnung mometan nutzen dann können wir mit Hin u Rückweg 100 Km zum Duschen fahren. Und ist das Trocknungsgerät ist ja wirklich auch nicht ohne vom Geräuschpegel.

  • Das Problem ist hier ganz offenbar auch ein Stückweit, in welcher Position man sich im Verhältnis Mieter/Vermieter befindet. Ich würde mich z.B. in so einer Situation auf keinerlei Diskussionen mit dem VM einlassen, ich würde nichmal einen Anwalt kontaktieren (obwohl ich eine RSV habe) - ich würde einfach die Miete kürzen. Und mir fielen da noch ganz andere Dinge ein, die ich ihm ebenfalls in Rechnung stellen würde - der würde sich umgucken.


    Was soll passieren? Kündigung? Kann der VM gerne versuchen. Jeder weiß, wie schwierig es schon ist, Mieter aus einer Wohnung zu bekommen, die keinen Cent haben und die letzten Penner sind - da habe ich ganz andere Möglichkeiten. Abgesehen davon - was hätte er von einer Kündigung? Einen neuen Mieter, der bei nicht funktionierender Dusche denselben oder gar einen höheren Mietzins zahlt, wird er kaum finden.


    Damit mich keiner falsch versteht: Ich hasse Mietnomaden genauso wie jeder Vermieter - solche Leute sind das allerletzte Pack, und da habe ich für jeden betroffenen VM wirklich jedes Verständnis. Aber es gibt halt leider umgekehrt bei den Vermietern genau solches Dreckspack. Von einem ordentlichen Vermieter erwarte ich, dass er sich um die Behebung solcher Schäden UMGEHEND kümmert, alles dafür Notwenige tut, dass die entsprechenden Arbeiten schnellstmöglich durchgeführt werden, und dass er ganz von alleine und ohne irgendwelche Diskussionen akzeptiert, dass der Mieter für die Zeit, in der eine Einschränkung besteht, weniger zahlt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wichtig:


    Eine Mietminderung setzt immer eine angemessene Fristsetzung voraus (ca.10 Tage) wo der Vermieter die Möglichkeit haben muß selbst zu reparieren. Erst NACH dieser verstrichenen Frist besteht Anspruch auf Minderung bzw. selbst eine Firma beauftragen und die Kosten mit der Kalt-Miete verrechnen. ;)

  • Also die Instandsetzungsarbeiten haben ja längst begonnen.


    Was die Mietnomaden angeht haben wir in meiner Familie auch schon genug erlebt.Gesamtschade um die 6000 € und da kann man noch froh sein. Hier im meinem Umkreis auch durch Bekannte weiß ich das viele Vermieter ihren Besitz gar nicht mehr vermieten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    Also die Instandsetzungsarbeiten haben ja längst begonnen.



    ... dann hast du schlechte Karten rückwirkend noch eine Minderung durchzusetzen.



    Du kannst jetzt aber während der Instandsetzungsarbeiten (Rechtsanspruch) versuchen eine Minderung von ca.20% mit den Vermieter schriftlich abzumachen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Wichtig:


    Eine Mietminderung setzt immer eine angemessene Fristsetzung voraus (ca.10 Tage) wo der Vermieter die Möglichkeit haben muß selbst zu reparieren. Erst NACH dieser verstrichenen Frist besteht Anspruch auf Minderung bzw. selbst eine Firma beauftragen und die Kosten mit der Kalt-Miete verrechnen. ;)


    Nö, die Miete "ist" mit Eintritt der Gebrauchstauglichkeit gemindert. Das war früher mal anders, ist aber durch Mietrechtsreform und Klarstellung des BGH seit Jahren überholt. Natürlich kann ich nicht lange mindern, wenn ich dem Vermieter gar nichts vom Schaden verrate und ihm so nicht die Möglichkeit gebe, zu reparieren. ;) So isses hier aber ja nicht.


    20 % (der Bruttomiete) dürften bei Unbenutzbarkeit des Bades wohl durchaus drin sein (kann übrigens auch gut sein, dass der VM das von der Versicherung ersetzt bekommt. Wenn er entsprechend versichert ist, kann man ja auch durchaus höher gehen und sich dann mit dem VM einigen, wenn die Verscherung Zicken macht).

  • Ich weiss alles nicht so leicht - aber meine Freundin wurde ja aber erst Wochen später über den Ausmass in Kenntnis gesetzt. Am Anfang wurde ja nur von dem Silkon gesprochen das erneuert werden muss.

  • Wenn man sich die Mietminderungstabellen mal anschaut -da verstehe ich einiges nicht. Zum Beispiel das bei einer defekten Dusche 15 % berechtigt sind. Bei anderen Geschichten die ich persönlich nicht so dramatisch finde- weit aus mehr abgezogen werden könnte.

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