Hilfe: Versicherung kürzt Werkstatt-Rechnung nach Haftpflicht-Schaden

  • Hey,


    habe gerade auch so ein Problem.


    Anfang Juni einen Unfall gehabt, Gutachten bei der Dekra Mitte Juni gemacht und dann zu der gegnerischen Versicherung geschickt (GMAC Versicherungsservice).


    Nun habe ich gerade dort angerufen um zu erfahren ob alle Unterlagen angekommen sind.


    Da fängt die Dame an mir zu erzählen dass die ich nur ca. 60% von dem kriegen soll was bei der Dekra das Gutachten sagt ( abzgl. MwSt. ca. 1200 € anstatt 2000 €).


    Sie begründet es damit dass es kleine Werkstätten gibt die billiger sind. Ich habe Ihr gesagt dass ich damit nicht einverstanden da dies von der Dekra so ermittelt wurde.


    Sie meinte dann nur:"Sie können ja Einspruch einlegen!" und das Gespräch war beendet.



    Wie ich nun rausgelesen habe, ist dies nicht rechtens, oder? Ich möchte das Fahrzeug nicht reparieren sondern das Geld ausgezahlt bekommen.


    Angenommen ich kriege jetzt einen Scheck über 1200 € und gehe zum Anwalt, dann muss doch auch die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen oder nicht???


    Gruß und danke

  • Zitat

    Original geschrieben von Dr.Beer
    Angenommen ich kriege jetzt einen Scheck über 1200 € und gehe zum Anwalt, dann muss doch auch die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen oder nicht???


    Die Versicherung wird dann nur die Anwaltskosten in dem Umfang zahlen, in dem Sie noch mehr Geld rausrückt. Wenn Sie sich stur stellt und Du nicht klagen willst, besteht das Risiko, dass Du die Anwaltskosten zahlen musst (wenns um 600-900 geht, liegen die bei ca. 85 €). Dass bei fiktiver Abrechnung aber nur Anspruch auf Nettoreparaturkosten besteht, ist Dir bewusst?


    Wenn Du Dir und dem Anwalt (der dann evtl. auch ein wenig motivierter ist) einen Gefallen tun willst, würde ich SOFORT zum Anwalt gehen, damit dieser die gesamte Summe geltend macht. Dann kann er den wesentlich Teil der Gebühren bei der Versicherung geltend machen und wenn es einer der netteren Sort ist, bleibt ggf. selbst dann nichts an Dir kleben, wenn die Versicherung nicht vollständig reguliert.


    Ob der Einbehalt der Versicherung zu Recht erfolgt oder nicht, kann Dir niemand ohne Kenntnis des Gutachtens sagen - in aller Regel sind die Abzüge aber ziemlicher Quark, wie Du ja offenbar selbst schon nachgelesen hast.

  • Ja, netto ist mir klar. Beide Summen sind daher auch schon abzgl. MwSt.


    Werde gleich mal einen Termin bei meinem Anwalt machen. Danke.

  • Also, die Anwaltskosten trägst Du. Ich denke auch, dass die Kosten etwas höher sind, wenn man hier mal einen Streitwert von 2000 Euro ansetzt.


    Ich denke aber, das sollte sich lohnen, zumal hier um eine Differenz von 800 Euro handelt.


    Da hier weiter keine Details zu sehen sind, lass Dich von Deinem Anwalt beraten und über die Kosten aufklären.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Also, die Anwaltskosten trägst Du.


    Wie kommt ihr denn alle auf diesen Blödsinn?
    Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung selbstverständlich auch den eigenen Anwalt.
    Daher übergibt man sinnvollerweise sowas auch von Anfang an einem Anwalt.

  • Ach Du schon wieder...


    Hast aber schon gemerkt, dass der Rechtsstreit hier auf einen Streit zwischen der Versicherung und dem Geschädigten hinaus läuft ?
    Und nicht zwischen den Beiden Unfallparteien ?


    Ich wollte ja eigentlich garnichts dazu schreiben, weil es ja immer welche gibt, die es am Ende besser wissen, aber ich kann nicht zusehen, wie hier jemand mit falschen Informationen gefüttert wird.


    Jetzt komm mir bitte nicht mit irgendwelchen Urteilen aus Hintertupfingen an der Knatter, die für den TE vollkommen unzureichend sind.


    Fakt ist, er hat die Kosten zu tragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Hast aber schon gemerkt, dass der Rechtsstreit hier auf einen Streit zwischen der Versicherung und dem Geschädigten hinaus läuft ?
    Und nicht zwischen den Beiden Unfallparteien ?


    Sicher. Das ist bei Haftpflichtschäden übrigens immer so.



    Zitat

    Fakt ist, er hat die Kosten zu tragen.


    Völliger Unsinn.
    Ich glaube kaum, dass in der Vergangenheit bei den vielen Unfällen die ich stets über Anwälte habe regeln lassen die Versicherungen aus reiner Güte deren Rechnungen bezahlt haben.
    Warum musst Du, nachdem Dauerposter schon gleich mit der ersten Antwort völlig korrekt die richtige Vorgehensweise geschrieben hat, viel später den TE noch mit so einem Unsinn verunsichern?

  • Hätte ich von Anfang an den Fall einem Anwalt übergeben, wäre es doch auch ein Fall zwischen der Versicherung und mir!


    Warum sollte ich dann die Kosten tragen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Ich hab das Gefühl Du willst es nicht verstehen, aber ich habe geschrieben wo der Unterschied liegt.


    Und ich habe das Gefühl, dass Du rein gar keine Ahnung von der Sache hast.


    Nochmal in aller Deutlichkeit: Selbstverständlich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten zahlen.
    (Mal vorausgesetzt die Schuldfrage ist / wird geklärt und der Gegner hat 100% Schuld, was ja hier offenbar unstrittig ist)

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