Brauche schnelle Hilfe - Betrugsfall Überweisung

  • Zitat

    Original geschrieben von FRANKFURT
    erzähl doch mal lieber wie du es machen würdest?


    Das wurde richtigerweise schon gleich am Anfang völlig korrekt erklärt: Bank kontaktieren und nachfragen wie weit die Überweisung schon bearbeitet und gebucht wurde.
    Wenn und falls die Sparkasse langsam genug ist um von 0 bis 8Uhr nichts zu buchen, dann wäre noch die Möglichkeit gegeben etwas zu stoppen.
    Da sowas aber bei allen Banken immer automatisierter und schneller abläuft ist diese Möglichkeit zunehmend nur noch theoretischer Natur.
    Die Empfängerbank kommt ohnehin erst dann ins Spiel, wenn das Empfängerkonto entsprechende Unregelmäßigkeiten aufweist - aber das es sich hier z.B. um ein Kono unter falschen Identitäten handelt wurde mit keinem Wort erwähnt.


    Im Übrigen ist es ziemlich dreist sich "Persönliches" zu verbitten nachdem man selbst damit angefangen hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Dauerposter: was die Anfechtung wegen Irrtums angeht: das ist dann der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wer will das denn am Bankschalter überprüfen, ob das tatsächlich ein Irrtum im Sinne des BGB ist oder der Kunde das nur vorschiebt? Insofern praxistechnisch vollkommen irrelevant.


    Dann beherrscht du die Praxis nicht korrekt ;)


    Es sollte ein leichtes sein, die Zuordnung Kontonummer zu Begünstigten zu prüfen. Bei einem Erklärungsirrtum (egal ob bei der Kontonummer oder beim Begünstigten) passt eben die Kontonummer nicht zum Begünstigten bzw. v.v.


    Zumindestens im ersten Fall, also einem Schreibfehler bei der Kontonummer ist ein Vorsatz des Auftraggebers nahezu ausgeschlossen, er erreicht damit ja nichts. Um diesen Fall geht es hier ja bei Fishbone, darauf habe ich mich bezogen.


    Der Fall mit falschem Begünstigten ist da schon problematischer, da hierzu viele Gerüchte kursieren.



    Dass dies standardmäßig nicht mehr geprüft wird ist eine Arbeits-/Kosteneinsparung von eurer Seite, die ihr euch im Problemfall dann auch vorhalten lassen müsst. :o

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • So guten Morgen,


    ich bin um 7 aufgestanden und habe gleich um 8 im Zahlungsverkehr der Sparkasse angerufen. Die sagten mir es ist möglich eine Überweisung zurückzurufen solang wie der Betrag noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben wurde.
    Also stand ich bei unserer Sparkasse um Punkt 8.30 vor der Tür und habe meinen Fall geschildert. Die Mitarbeiter sagten mir das ganze wäre kein Problem, es wurde ein entsprechender Antrag ausgefüllt und an die Postbank gefaxt. Mir wurde zugesichert, dass das Geld innerhalb der nächsten Woche wieder rückgebucht wird auf mein Konto.

  • Da haben die "Praktiker" hier wohl wieder versagt ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von David446
    ...
    Mir wurde zugesichert, dass das Geld innerhalb der nächsten Woche wieder rückgebucht wird auf mein Konto.


    Ganz schön fahrlässig von dem Mitarbeiter, der diese Aussage getroffen hat.


    -Andi-

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  • oder die Praktikerin in der Sparkase hat versagt. Die kann nämlich nicht garantieren, dass das Geld wiederkommt. Es ist möglich und im vorliegenden Fall halte ich es auch für wahrscheinlich. Aber garantieren, nein. Und glaube mir, Dauerposter, ich mach das seit 14 Jahren. Mag sein, dass Du in den juristischen Winkelzügen fitter bist, aber ich maße mir an, von der Praxis mehr Ahnung zu haben als Du. ;)


    Die Zuordnung Begünstigter / Kontonummer kann einfach geprüft werden, ja, wird aber aufgrund des Massenverkehrs in einem standardisierten Verfahren vorgenommen. Wenn dabei Fehler auftreten, dann lässt sich das ein Institut das in der Tat vorhalten, dazu gibt es dann auch keine Alternative.


    Wenn ich aber den Fall des TE sehe, dann sehe ich nirgends den Hinweis einer Namensabweichung zur Kontonummer und insofern wüsste ich nicht, inwiefern die Irrtumsnummer hier ziehen sollte.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Solange sie es ihm nicht schriftlich gegeben haben ;)


    EDIT:


    Erik:


    Mein Statement oben bezog sich durchaus auch auf die gegenüber dem TE aufgetretene Praktikerin :)


    Und nochmals: In meinem Beitrag mit der Anfechtungsmöglichkeit bezog ich mich doch erkennbar auf das, was Fishbone geschrieben hat (also den Tippfehler bei der Kontonummer), und nicht auf den SV den der TE geschildert hat.


    Damit wollte ich klarstellen, dass es bei einer Kündigung sehr wohl darauf ankommt, ob die Gutschrift beim Empfänger schon erfolgt ist (was in Fishbones Beitrag missverständlich rüberkommt), bei einer Anfechtung jedoch nicht (bzw. mittelbar schon, weil es vor Gutschrift einer Anfechtung gar nicht bedarf).


    Im Falle des TE liegt kein Irrtum vor, also auch keine Anfechtung.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • ah, verstehe, nee, das mit Fishbone war mir durchgerutscht. Hatte das auf den TE bezogen und da hätte es nicht gepasst. Aber auch bei Fishbone wirds eher auf das standardisierte Verfahren rauslaufen. Prüfen bei Beschwerde und dann Rückbuchung bei Abweichung.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Da haben die "Praktiker" hier wohl wieder versagt ;)


    Wieso, wenn die Sparkasse so langsam arbeitet dass die Überweisung um 8.30Uhr noch nicht verbucht war, dann war doch alles genau so wie hier beschrieben.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Wieso, wenn die Sparkasse so langsam arbeitet dass die Überweisung um 8.30Uhr noch nicht verbucht war, dann war doch alles genau so wie hier beschrieben.


    Gespaltene Persönlichkeit? :p


    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Das ist aber alles blanke Theorie wenn die Buchung schon erfolgt ist - was bei nahezu allen Banken mittlerweile aussergewöhnlich schnell geht.



    Du kritisierst meine Ausführungen mit obigem Zitat und relativierst nun wieder...


    Nun kann man noch darüber streiten, was mit "Buchung" gemeint ist. Die Buchung, welche dem Auftraggeber im Onlinbanking signalisiert wird, oder eine interne Buchung, die erst danach erfolgt.



    Aber wir werden auf keinen grünen Zweig kommen. Ich poste dauernd, du liest nur. Wir passen nicht zusammen ;)

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