§8 der Beförderungsbedingungen des RMV könnte helfen:
Zitat
(5) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 Euro im Falle von Absatz (1) 2., wenn der Fahrgast Inhaber/ Inhaberin einer persönlichen, nicht übertragbaren Zeitkarte ist und innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei dem Verkehrsunternehmen, an das er/ sie das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt hat oder gegenüber dem er/ sie zur Zahlung verpflichtet ist, durch Vorlage der gültigen persönlichen Zeitkarte nachweist, dass er/ sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Zeitkarte war.
im RMV sind die Monatskarten ab Austellungsdatum gültig, da muß man die Wertmarke rückdatieren. Ich hoffe das geht, sonst bleibt nur eine Jahreskarte, denn die gelten immer vom Monatsersten an. Es muß jedenfalls eine personalisierte Zeitkarte sein, also mit Foto drauf. Dann ab ins Kundenzentrum hier damit.
In Wien ist mir das auch mal passiert, da wird die Strafe nachträglich komplett erlassen, wenn man sein Dauerticket nachreicht. Die Wertmarken hier gelten immer vom 1. des Monats an, sodaß die Kontrollore manchmal den Kunden selbst raten, eine Zeitmarke nachzukaufen.
Ins Kundenzentrum würde ich in Fällen wie diesen, auch wenn man nicht auf den Punkt genau die Bedingungen einhalten kann, immer gehen, da dort für kulante Lösungen mehr Spielraum besteht als bei der Kontrolle vor Ort.