Cashback-Seite tamola.de , wie sind eure Erfahrungen?

  • Gibt es Probleme wenn man tamola sehr rege nutzt? Also es gibt einige Bonusprogramme bei denen die Provision höher ist als die Kosten die ich für das Produkt zahlen muss. Z.B. bei Prepaid Simkarten. Das lockt mich natürlich alles abzuschließen.


    Ich kaufe mir das Produkt und teste es dann auch. Ich bin also bekennender Startguthabenverwerter.


    Das ich es dann aktiv über einen längeren Zeitraum nutze ist eher unwahrscheinlich, es sei denn ich werde wirklich überzeugt.


    Sollte ich das lieber lassen oder gibt es da keine Probleme?

  • Du bist böse! Sprich' soetwas nicht aus! Man darf doch nicht Tamola seinen AGB entsprechend nutzen! Ich werde Deinen Beitrag melden und dafür sorgen, dass man dir für solche Boshaftigkeiten sofort das Internet sperrt. Lebenslang.



    Disclaimer: Übertreibung veranschaulicht. Tamola ist in dieser Beziehung.... erfrischend.

  • ...zum schießen :D


    aber tatsächlich gibt es da wohl den ein oder anderen Partner, bei dem man es tatsächlich nicht überziehen sollte. Ich habe das zwar noch nicht geschafft, aber jemandem mir wohlvertrauten wurde wegen Bestellung von Prepaids in "relativ" hohen Stückzahlen der Account gesperrt. War glaub ich o.tel.o :confused: Dann war da mal noch was mit irgendwelchen Koffern oder so, da gabs auch mehr Prämie als der kleinstmögliche Einkauf inkl. Versand-ebenfalls mit dem Ergebniss eines Rausschmisses...

  • Habe mir eine Simyo Karte. Eine habe ich bereits im Bestand.


    Wenn ich heute noch eine neue bestelle... Gibt es dann noch mal Provision oder wie groß müsste der Abstand sein?


    Wie viele Prepaid Karten kann man sich in etwa maximal besorgen bevor man die Karte bestellt und keine Provision mehr erhält? (extrem ungünstiger Fall, da Verlust)


    Oder ab wie vielen Karten wird man von einer Neubestellung ausgeschlossen?

  • Es gibt für jede Bestellung Provision (Ausnahmen, s. x vorherige Seiten dieses Threads, sind aber eher Störungen), aber dir wird irgendwann Tamola das Licht ausknipsen. Provisionen werden dann aber trotzdem noch ausbezahlt, notfalls machst Du sie schriftlich geltend, der Anspruch besteht nach AGB auf jeden Fall.

  • bindu


    wie sieht es eigentlich mit dem Finanzamt aus? Muss man seine Cashbackauszahlungen bei der Steuererklärung angeben??

    Einträge in der Vertrauensliste vorhanden :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Fox2010
      bindu


    wie sieht es eigentlich mit dem Finanzamt aus? Muss man seine Cashbackauszahlungen bei der Steuererklärung angeben??


    Es kommt darauf an, ob es gewerbsmäßig betrieben wird (Einkünfte aus Gewerbebetrieb).
    Und diese Klassifizierung hängt dann von der jährlichen Gesamtsumme an Provisionen ab.
    Schätze mal so ab 2.000,- EUR wird das Finanzamt hellhörig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Stoxx1
    Es kommt darauf an, ob es gewerbsmäßig betrieben wird (Einkünfte aus Gewerbebetrieb).


    Ansonsten fällt es in die Kategorie "Sonstige Einkünfte" wobei es einen Freibetrag von 256€ gibt.

  • Hallo Zusammen,



    chrizz77, stoxx1, Fox2010:
    Soweit mir bekannt ist, muss man seine Cashbackauszahlungen nicht versteuern. Bei den von uns ausgeschütteten Rückvergütungen handelt es sich nicht um Einnahmen bzw. um Einkommen und somit müssen diese nicht versteuert werden.


    flatty: um Missverständnissen vorzubeugen:
    Tamola knipst Usern erst das Licht aus, wenn wir von Partnershops auf Betrug hingewiesen werden. Deshalb kann jeder User selbst entscheiden, wie weit er gehen möchte, er sollte nur darüber nachdenken, dass er nicht nur sich selbst sondern auch anderen Usern und Tamola damit schadet.


    Wenn wir dann tatsächlich von Partnershops gebeten werden, den Account eines Users zu sperren, dann werden das gesammelte Guthaben nicht ausbezahlt. Du kannst dazu gerne unsere AGBs lesen. Hier der relevante Ausschnitt:


    Außerordentliche und fristlose Kündigungen werden durch tamola bei Vorliegen eines der folgenden Gründe ausgesprochen:


    * Betrug bzw. Fraud gegenüber Partner-Shops durch manuelles oder automatisiertes Vortäuschen von Transaktionen, Erzeugen von unechten Interessentenanfragen (Leads) sowie jedwede sonstige unregelmäßige Erzielung von Provisionsumsätzen.
    * Verstoß gegen allgemeine Verhaltensregeln innerhalb von Chats, Foren und anderen Veröffentlichungsmöglichkeiten. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn die Beiträge gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Insbesondere werden keine pornographischen, obszönen, diffamierenden, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, volksverhetzenden oder rassistischen Inhalte geduldet.


    Im Fall einer fristlosen Kündigung aufgrund eines der vorstehenden Gründe fällt ein ggf. vorhandenes Provisionsguthaben an tamola.de.



    Ich hoffe, ich konnte Eure Fragen beantworten.


    Viele Grüße
    Bindu

  • Hallo,


    die AGB sind unwirksam.


    Das kann man bei dieser Formulierung eindeutig festhalten. Mit diesen Gummiformulierungen, die die Nutzer (ja offenbar sogar euch, wenn ihr sie hier nur per Copy&Paste wiedergebt) nicht informieren sondern an der kurzen Leine halten, verstößt man gegen so ziemlich alles, was eine AGB-Kontrolle gebietet. Hier werden wesentliche Vertragspflichten zu Lasten des Nutzers abbedungen, die Klauseln sind widersprüchlich (erst gewährt man einen Rechtsanspruch, dann nimmt man ihn zurück) und intransparent.


    Ich stimme zu, dass man nicht Tamola und dem Cashback-Prinzip schaden sollte, lasst' euch jedoch nicht von Tamola auf der Nase herumtanzen. Tamola ist kein Kegelclub sondern ein Unternehmen, welches sich genau so an Regeln halten muss, wie auch andere Wirtschaftsteilnehmer.


    Ich habe bisher versucht, mit ein wenig unterhaltsamer Schreibweise und etwas Sarkasmus meinen Ärger zurückzuhalten, aber nun wird es wirklich zu bunt. Ich erhalte schon PNs von Nutzern, die sich von Tamola verhumpst fühlen, weil Tamola selbst offenbar nicht in jedem Fall in der Lage ist, Probleme mit Nutzern zu lösen. Tamola: Bessert euch bitte.


    Grüße
    Flatty

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