Kann Anbieter erkennen ob vom Laptop gesruft wird?

  • Hallo,


    ich habe vor eine Zusatz-Internet-Flat bei Mobilcom zu buchen.
    bei der Hotline wurde mir aber gesagt, dass wenn über das Laptop gesurft wird, extra berechnet wird.


    Ich möchte aber auch mit meinem N85 (S60 Handy) und dem Programm Juki-Spot mein Handy als WLAN-Access-Point zu nutzen, und über meinen Laptop (über den Umweg auf mein Handy über WLAN) ins internet.


    Die Frage nun an die Spezialisten:
    Kann der Anbieter nachverfolgen, ob ich nun auch mit dem Laptop im Netz war, oder ist es für ihn als ob ich mit dem Handy im Netz war?


    (ich nutze keinen Sick,die SIM bleibt im Handy und ich baue die Verbindung über das Handy auf..)



    vielen Dank & Gruß
    weezy

  • Ja, das kann der Anbieter, wenn er sich z. B. anschauen würde, wie sich Dein Browser beim surfen identifiziert. Üblicherweise gibt es für Computer andere Browser als für Handies.


    Ob er sich das anschauen darf , ist eine ganz andere Sache!

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, wer regiert dann die Welt?

  • vielen Dank für die Antwort...


    ich glaube ich probiere es einfach mal aus und schaue mir die Rechnung an.


    Danke!

  • Jawoll, so muss es sein: Mutige vor! :)


    Da das alles Neuland ist, wird es eine Weile dauern, bis es dazu Gerichtsurteile gibt!

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, wer regiert dann die Welt?

  • Zitat

    Original geschrieben von WeBu
    Jawoll, so muss es sein: Mutige vor! :)


    Da das alles Neuland ist, wird es eine Weile dauern, bis es dazu Gerichtsurteile gibt!


    Für solche Zwecke gibt doch die Firefox-Extensions User Agent Switcher und Modify Headers. Damit kann man einen anderen, z.B. einen Handy-Browser vorgaukeln.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Du weißt das und ich weiß das aber das gemeiner User, dessen Aufzucht und Hege so schon recht problematisch ist, weiß das nicht und nutzt diese Flat dann unrechtmäßig. Was damit böses dann verbunden ist, steht in den Sternen, bei Gericht oder in den bösen AGB der Anbieter.

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, wer regiert dann die Welt?

  • Hallo,


    Zitat

    Kann der Anbieter nachverfolgen, ob ich nun auch mit dem Laptop im Netz war, oder ist es für ihn als ob ich mit dem Handy im Netz war?


    Ja, ist möglich, könnte dir sogar sagen, welcher Browser inkl. Version und von welchem Betriebssystem du surfst.


    Ist die Frage, ob der Anbieter auch was gegen unternimmt und vor allem was.


    Zitat

    Ob er sich das anschauen darf , ist eine ganz andere Sache!


    Wer soll dem Anbieter das verbieten und vor allem mit welcher Begründung ?
    Schliesslich hab der Anbieter ein Recht dazu, seine System zu monitoren und was darauf gemacht wird.

  • Hallo,


    Zitat

    Ist die Frage, ob der Anbieter auch was gegen unternimmt und vor allem was.


    Der Anbieter kann, die gedownloadeten Datenmengen, dann nicht über die Flatrate, sondern über den Standard-Tarif abrechnen.
    Standad-Tarif: 9 Ct. / 10 KB



    Ich würde es aber nicht unbedingt unrechtmäßig finden, wenn ich in Außnahmesituationen das Handy als WLAN AccessPoint nutze und irgendetwas über den Laptop checke...
    Es wäre dann nur vorteilhaft für mich zu wissen ob es dann über die Flatrate abgerechnet werden würde, oder ob ich am Ende des Monats dann eine Überraschung auf der Rechnung vorfinden würde....

  • Zitat

    Original geschrieben von weezy
    Ich würde es aber nicht unbedingt unrechtmäßig finden, wenn ich in Außnahmesituationen das Handy als WLAN AccessPoint nutze und irgendetwas über den Laptop checke...


    Da es nunmal per AGB untersagt ist, und du dem zugestimmt hast, ist es nunmal grundsätzlich unrechtmäßig. Ob Ausnahmesituation oder nicht. ;)


    Kannst ja auch nicht in Ausnahmesituation mal nen Auto klauen oder schwarz Bus fahren und dies rechtmäßig finden. :D


    Letztlich wird dein Vorhaben aber mit größter Wahrscheinlichkeit funktionieren. Ein Anbieter würde wenn überhaupt sowas wohl eher technisch unterbinden, dir maximal den Vertrag kündigen, und nichts extra berechnen.

  • Ich kenne die in Frage stehenden AGB nicht, aber oftmals untersagt der Anbieter nicht grundsätzlich die Nutzung (am PC oder von IM, VOIP), sondern schreibt nur, dass eine solche nicht von der Flat umfasst wird und stattdessen berechnet wird/werden kann.


    In einem solchen Fall ist das Vorhaben nicht unrechtmässig (zumindest ohne die Verschleierungsstrategien), sondern nur mit einem Kostenrisiko behaftet.


    Ob eine tatsächliche Berechnung erfolgt ist dann nochmal eine andere Frage, hier hilft wohl nur ausprobieren.


    Viele mobile Internetflats haben doch z.B. Klauseln nach denen IM und VOIP theoretisch pro kb berechnet wird, dennoch nutzen viele diese Dienste ohne das mir ein Fall bekannt wäre, in dem zusätzliche Kosten erhoben worden sind.

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