Eingeschicktes Arena zurück

  • Ich finde gerade nur den §439 BGB, dieser sagt allerdings nur aus dass du als Kunde die Wahl der Nacherfüllung hast ("Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache"). Und eben darauf dass Verkäufer deine Wahl (Lieferung) ablehnen kann, wenn ihm unverhältnismäßige Kosten entstehen würden.


    Explizit auf die 2. Nachbesserungsversuche (Lieferung o. Beseitigung) und das darauffolgende (Rücktritt vom Kaufvertrag, wahlweise auch neue Ware (= keine B-Ware wie bei einer Neulieferung)) geht der §439 nicht ein.


    Vllt. weis ja jmd. wo das genau steht? Alles lehrt einen BWL eben auch nicht :D

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Morgen wird mein Arena das 2. mal bei O2 zur Reperatur abgegeben.


    Grund beim 1. mal zur Reperatur bringen war kurze Akkulaufzeit, öfters Speicherprobleme das keine Handyeigenen Programme geöffnet werden konnten z.B. Kamera. Öfters Probleme beim öffnen von kleinen Excel+Word Dokumenten 20kb wegen Speicher.


    Was ich nach der Reparatur festgestellt habe, ist das es öfters mal abstürzt oder einfriert.

  • Wie verhält es sich denn wenn ich mein KM900 nachdem 2ten Mal mit derm Selben Defekt eingelieft hat, der jetzt wieder aufgetreten ist und ich es per Vertrag erhalten habe? Wie viel Geld bekomme cih wieder bzw. was kann ich als ersatz bekommen?

  • Ich habe mein KM900 nach dem 3. mal Reparatur zurückbekommen. Da ich dem Händler bei o2 das mit dem Speicherproblem zeigen konnte hat er es anstandslos zurückgenommen.


    Den Zuzahlungsbetrag bekam ich ausgezahlt und durfte mir ein anderes subventioniertes Handy aussuchen.

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