@ FR4NK: für einen Vertragsabschluß benötigen wir den Nachweis des Wohnsitzes, dieses wird bei nahezu allen Bürgern per Personalausweis erledigt. Diejenigen, welche keinen Personalausweis haben, können sich durch den Reisepass als Identitätsnachweis ausweisen wenn gleichzeitig ein Adressnachweis erfolgt.
In der Bestellbestätigungsmail dürfe zudem folgendes stehen:
ZitatAlles anzeigenAußerdem benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen in beidseitiger Kopie (Sie können diese dem Brief beifügen und/oder separat per Fax oder E-Mail überstellen):
DEUTSCHE Staatsangehörige:
- Deutscher Personalausweis
- EC-Karte (Auftraggeber und Kontoinhaber müssen bei BASE identisch sein!)
oder
- Deutscher Reisepass
- aktuelle Meldebescheinigung
- EC-Karte
Daher verstehe ich nicht wieso das nun überraschend sein soll. Wir wissen ja vorher nicht welche Daten eingegeben werden, aber was ist daran fehlerhaft wenn wir, bevor die Verträge geschaltet werden, darauf hinweisen, dass wir einen Adressnachweis benötigen?