Simply data oder Funkster

  • Da ich demnächst aufs Land umziehen werde, dort aber kein DSL verfügbar ist, tendierte ich dazu einen Vertrag für eine mobile Datenflat abzuschließen. Da an meinem zukünftigen Wohnort nur die Telekom eine ordentliche Netzabdeckung vorweisen kann, stehen aktuelle die Angebote von Simply data und Funkster bei mir in der engeren Auswahl. Hierbei sind mir ein paar Punkte noch unklar:


    1. Trotz Flatrate wird die Geschwindigkeit ab 5 GB Volumen ja deutlich gedrosselt, gibt es hier anbieter die abenfalls das T-Mobile-Netz nutzen aber ein größeres Volumen anbieten?


    2. Sind die jeweils angebotenen UMTS-USB-Sticks (mein Handy hat kein UMTS) ausschließlich mit der jeweiligen SIM-Karten nutzbar (Sim-Lock) oder auch mit anderen Sim-Karten oder sollte ich mir seperat einen solchen Stick kaufen, wären diese günstiger?


    3. Wie verläßlich ist die Netzabdeckung? Laut der Überprüfung bei T-Online ist bei meiner neuen Hausnummer theoretisch das Maximum von 7,2 Mbit möglich. Woher weis ich aber nun wie schnell ich wirklich surfen kann. Sofern ich mit der Geschwindigkeit nicht zufrieden bin, kann ich ja den Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen? Welche Kosten entstehen mir innerhalb dieser Zeit?


    Bereits im voraus besten Dank.

  • zu 1.:
    Mir ist unabhängig vom Netz kein Anbieter bekannt der aktuell mehr als 5GB ungedrosselt erlaubt.


    zu 2.:
    Die Sticks sollten keinen Simlock haben, evtl. ist es aber günstiger sich einen ebenfalls simlockfreien Stick aus den aktuellen Vodafone-Prepaid Angeboten zu holen.
    Einen Überlick gibt dieser Thread im Werbeforum. Der Vorteil wäre, dass du mit einem solchen Stick schon einmal die Geschwindigkeit mit der mitgelieferten Vodafone-Karte und mit einer zu besorgenden XTra Karte (im Dayflat Tarif für 4,95/24h Surfen) testen kannst, denn....


    zu 3.:
    ....die maximale Geschwidigkeit wird meist nicht erreicht, die Tatsächliche hängt von vielen Faktoren ab und kann eigentlich nur durch Testen (möglichst zu verschiedenen Tageszeiten) ermittelt werden. Ein Widerruf ist nach Nutzung der SIM-Karte (i.d.R. Ersteinbuchung im Netz) nicht mehr möglich.
    Vgl. § 312d III Nr. 2 BGB.


    Ein weiterer Hinweis:
    Im Werbeforum findest du oft Angebote von Händlern über Datenverträge der Originalnetzbetreiber mit ordentlichen Auszahlungen oder Zugaben. Auf die Mindestvertragslaufzeit gerechnet kommst du mit diesen oft günstiger weg als mit den Discount Angeboten.
    Beispiele: 1 2 3

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!