o2: Mahnung für uralten Vertrag???

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Nicht nur o2...


    Wiebitte?


    Also weder bei VF noch bei T-Mobile ist mir sowas bekannt!


    Ich habe ins Ausland und in andere Netze ohne Gebühren anklingeln lassen.


    Edit: Bei E-Plus und Arcor wird auch keine Gebühr fürs anklingeln kassiert.

  • Schuld ist in diesem Fall womöglich Congstar (mein anderer Provider, den ich angeklingelt habe). Die nette Bandansage, dass niemand zu erreichen ist, zählt als angenommener Anruf.


    Dass o2 allerdings DREIMAL versucht, von einem nicht-existenten Konto abzubuchen (das muss doch wohl die Bank mitgeteilt haben?) und jedes Mal 15€ dafür nimmt ist arg.


    Naja, Kündigung geht morgen raus.
    Hab's unter Vorbehalt überwiesen, sehe allerdings wenig Chancen, jemals was davon wieder zu sehen.

  • Nein, ist gar nicht arg.


    Handhaben viele Unternehmen so. Egal ob nun bei Mobilfunk, oder Versicherung, oder andere.


    Und schuld an den 16ct ist congstar.
    Und zwar, erhältst du wenn du nicht erreichbar warst normal eine "Anruf-Info" über den verpassten Anruf.


    Dieser Anruf ist nur kostenlos wenn du als T-Mobile Kunde, auf eine T-Mobile Nummer anrufst.
    Rufst du allerdings von Vodafone, eplus oder o2 auf eine T-Mobile Nummer an, dann kostet das jedes mal Geld.


    Du bist dafür zuständig die Rechnung zu zahlen. Lastschrift soll es ja nur einfacher machen, obwohl mich natürlich wundert, wieso man bei dir keine 16ct abbuchen konnte ;-)

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Zitat

    Original geschrieben von StevenWort


    ... obwohl mich natürlich wundert, wieso man bei dir keine 16ct abbuchen konnte ;-)


    Nun ... der TE schrieb, dass er seine Bankverbindung gewechselt hat. Von einem nicht mehr existenten Konto können halt auch keine 16 ct. mehr abgebucht werden. In diesem Fall bekommt o2 zusammen mit der Rücklastschrift die Mitteilung "Konto erloschen".


    Und weil es allgemein üblich ist, sein Konto in spätestens zwei Monaten unter der alten Nummer wieder zu eröffnen, hat o2 halt noch zwei mal eine Lastschrift versucht. Ist doch wohl logisch ... :D


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von gerik
    Dass o2 allerdings DREIMAL versucht, von einem nicht-existenten Konto abzubuchen (das muss doch wohl die Bank mitgeteilt haben?) und jedes Mal 15€ dafür nimmt ist arg.


    Was kann o2 aber dafür, dass du nicht in deine Rechnungen schaust?


    Und die Änderung der Kontoverbindung hättest du bestimmt mitteilen müssen, denke mal das steht irgendwo in den AGB zu deinem Vertrag.
    Dass eine Rücklastschrift mit 15€ berechnet wird, steht bestimmt auch in den Preislisten.


    Ich will ja nicht schon wieder ein Moralapostel sein, aber hier hast du sicherlich mehr Anteil an der Entstehung des Übels als o2. Immerhin ist doch schön, dass es sich so gut nachvollziehen lässt, wie es dazu kam.


    Wenngleich ich mich auch ärgern würde, wenn der Ursprungsbetrag nur 16cent sind, und dieso so zustande gekommen sind, wie du beschrieben hast...
    Aber dafür kann o2 i.a. auch nichts!


    Das ist wohl einfach dumm gelaufen. :)

  • o2 trifft hier eine so genannte Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass sie nicht auf Teufel komm raus Kosten produzieren dürfen, wenn der Kunde einmal seine Rechnung nicht bezahlt oder das Konto nicht gedeckt ist. Hier hätte o2 nach der ersten Rückmeldung von der Bank, dass das Konto nicht mehr existiert, bereits Kontakt aufnehmen müssen (dies war auf dem Postweg möglich, wie die Mahnung belegt) und nicht erst noch zwei weitere Male eine Abbuchung versuchen dürfen. Berechtigt sind somit nur die 15 € für die erste Rücklastschrift.


    Wenn sich ein Anbieter selber so organisert, dass zunächst automatisiert ein dreimaliger Einzug vom Konto versucht wird, auch wenn das Konto nicht mehr existiert, dann ist das Sache des Anbieters. Daraus folgt noch nicht, dass der Kunde die Kosten dafür übernehmen muss.

  • Dann dürft ihr nie zu Easycredit gehen. Da haben wir genau das gleiche jetzt gehabt.


    Haben die informiert, neue Kontonummer lautet. Dann erstes schreiben, konnte nicht abgebucht werden weil Konto erloschen.


    Denen nochmal neue Kontonummer durchgegeben, dann wieder schreiben, konnte nicht abgebucht werden weil Konto erloschen. Und jedes mal natürlich was in Rechnung gestellt.


    Gruß Steven

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  • Wenn das Konto tatsächlich aufgelöst war, muß O2 bereits beim ersten Abbuchungsversuch eine entsprechende Rückmeldung durch die Bank erhalten haben. Mögliche Rücklastschriftsgründe sind:

    • Konto/Name nicht identisch
    • BLZ falsch
    • Angabe nicht eindeutig
    • Kontonummer falsch
    • keine Angabe
    • wegen Widerspruch
    • mangels Deckung


    Sofern O2 also die Unrichtigkeit der Bankverbindung gemeldet wurde (davon ist auszugehen), stellen die weiteren Lastschriften einen Verstoß gegen Treu und Glauben und vertragliche Schadensminderungspflicht dar. Dementsprechend bin ich der Auffassung, daß O2 keinen Anspruch auf Ersatz der Unkosten für den zweiten und dritten Abbuchungsversuch besitzt.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Zitat

    Original geschrieben von gerik
    Eine Frechheit, wie ich in anderen Foren lese, berechnet o2 tatsächlich für "Anklingeln" Gebühren!

    Das Thema hatten wir hier schon oft. ein :flop: -Thema.


    Ich würde es anders angehen, nämlich
    1. für eine nicht persönlich oder mit dessen Mailbox zustandegekommene Verbindung dürfen keine Gebühren berechnet werden,
    das ist unstreitig.
    2. Streitig ist immer noch, ob der Hinweis auf eine SMS-Benachrichtigung kostenpflichtig ist.
    Die (abzockenden) Netbetreiber sagen Ja, ich sage Nein.


    Wenn also die Gebühren hätten nicht berechnet werden dürfen, dann hätte(n) keine Abbuchung(sversuche) erfolgen können mit der Folge, daß auch keine kostenpflichtigen Rücklastschriften wären.


    Man sollte also über die Ursache und nicht über deren Wirkungen streiten.

    [small]Bitte keine Fragen per PN, diese gehören ins Forum, damit alle davon partizipieren können[/small]

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