ZitatOriginal geschrieben von Mingo2009
Nein. Aber du kannst grds. (bei erheblichen Mängeln) vom Kaufvertrag zurücktreten gem. §§ 437 Nr. 2, 440, 323 BGB. (Die Wandlung gibt es seit 2001 nicht mehr. Inhaltlich ist dies jedoch keine große Änderung.)
Da kennst du das neue Europarecht aber nicht, das 2002 in Kraft getreten ist.
Hier -> http://gamerrecht.npage.de/
Und diese Gesetze gelten für JEDEN auch NOKIA.
Ergo will ich das Gerät getauscht haben. Auf eine Reparatur lasse ich mich nicht ein.
EDIT: Ich hatte meine Rechte schon völlig weg dissoziiert. Wenn das Gerät wirklich defekt sein sollte, müssen die es tauschen.