auf deutsch ich müsste das selbst stornieren oder wie?
Get Mobile auf Stern TV
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Du willst es einfach nicht verstehen: getomobile hat einen Widerruf auch mit verkratzten PS3 zu akzeptieren, kann dann aber Nutzungsersatz fordern.
Gerade das streitet getmobile aber ab und verweigert das Widerrufsrecht. Eindeutiger ist Gesetzesbruch nicht zu erklären.
P.S.: zu den anderen Punkten sage ich lieber gar nichts, bin aber auf dein Beispiel der Einlagerung bei einem rechtmäßigen Widerruf sehr gespannt.
P.P.S.: bist du Jurist?
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1. hatte im Rahmen meines Studiums einige Semester Jura
2. hatte und habe ich im Rahmen meiner Arbeit regelmäßig mit solchen Fragestellungen zu tun und diskutiere ggfs. vorhandenen "Halbwissen" mit juristischen um betriebswirtschaftlich sinnvolle Wege zur Umsetzung der Rechtslage zu finden (die meisten Anwälte sagen immer nur "was nicht geht", nicht aber wie man etwas sinnvoll darstellen kann das eben nicht nur der Kunde alles in den Arsch geschoben bekommt sondern die rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt werden können wo es notwendig ist.
3. mir wäre im TV Beitrag nicht aufgefallen das gm das Widerrufsrecht verweigert, vielmehr wurde darauf hingewiesen das der unterschriebene mobilcom Vertrag eine Klausel hat laut der explizit die "aktivierung der Dienstleistung" beauftragt wird - dadurch besteht laut BGB kein Widerrufsrecht für den Vertrag (wie gesagt - die rechtliche Substand des Mobilcom Vertrages wurde hier im Forum immer wieder bestritten - dazu kann ich auch nicht wirklich mehr sagen)
4. was soll getmobile machen wenn sie von mobilcom Prämie für einen Vertrag erhalten der in Verbindung mit z.B. PS3 abgeschlossen wurde? PS3 behalten und sich an der Prämie für den Vertrag erfreuen?
5. sollte gm tatsächlich den Widerruf für die PS3 aufgrund der Kratzer ablehnen würde mich dies tatsächlich wundern, ich gehe davon aus das in den Schreiben drin steht das der Kunde den Untergang der Ware verantwortet hat, entweder den Widerruf rückgängig macht oder für den Untergang gerade stehen muß -
Beitrag Teil 1, Minute 4:40.
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polli: Arbeitest du für getmobile?
Offensichtlicher kann man die Kunden doch kaum bescheißen.
Das ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass die zu dumm sind, individuelle Wertminderungsgründe darzulegen. Da heißt es immer nur "Gegenstand XY: Oberfläche verkratzt".
Die Masche ist plump und stinkt Kilometer gegen den Wind.
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Zitat
Original geschrieben von polli
4. wenn ihr wüsstet wie viel Platz Versandhändler bereit halten müssen um die Ware von Kunden mit falscher Rechtsauffassung zu lagern könntet ihr auch die "Drohung" mit den Einlagerungskosten nachvollziehen - ebenso die Tatsache das gm diese Ware nach ein paar Monaten verwertet. Die Sache ist rechtlich absolut ok und auf nachfrage kann ich gerne ein konkretes Beispiel bringen um das nachvollziehbar zu machen.Nee polli, auch wenn Du sonst vernünftige Dinge schreibst, aber die Kalkulationsgrundlage ist:
ich spare X Kosten Filialvertrieb
und habe Y Zusatzkosten wegen widerrufener Verträge.Unter diesen Bedingungen muß das Geschäftsmodell funktionieren. Sich aus allem die Rosinen rauspicken funktioniert nicht.
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Getmobile ist und bleibt unseriös!!
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Zitat
Original geschrieben von polli
3. hatte selbst ne PS3 bei amazon bestellt und unbenutzt zurück geschickt - das Ding hat wirklich vom puren anschauen deutlich sichtbare Microkratzer bekommen - hatte größte Bedenken ob amazon das so akzeptiert obwohl ich die PS3 wirklich nur aus der Plastikfolie aus- und später wieder eingepackt hab - hier gibt es doch noch mehr PS3 Besitzer - bitte um Bestätigung dass das Ding extrem empflindlich ist.
Also, ich muss als auch-PS3-Besitzer wiedersprechen. Ich trage meine relativ häufig durch die gegend (wird an einem Fernseher zum zocken und an einem zweiten zum DVD-Gucken verwendet) und sie ist eigentlich immer noch relativ kratzfrei. Ein paar Microkratzer sind schon drin, aber ich habe sie jetzt auch schon fast ein Jahr und hab sie bestimmt schon 100 mal durchs haus geschleppt.
Zum Topic an sich zwei Dinge: 1. sind die praktiken von getmoblie natürlich eine Frechheit (auch die Listen die immer eingeblendet werden... sie Sparen 1500€, allerdings wird dann ein 1 Jahr alter HD-Ready 32" Fernseher mit 999 UVP angegeben, wahlweise ein chinesischer Baumarktroller, auch mit UVP 999, und das für geräte die anderweitig für 250-350 zu haben sind.
2. sind die leute trotzdem selber schuld, die dort kaufen, weil der gesunde menschenverstand einem auf jeden fall sagen sollte, dass getmobile nicht die caritas ist, und ihre angebote aus nächstenliebe schaltet. also vorher mal minimal informieren und dann sollten solche Verbrecher sowieso nix mehr zu tun haben. -
Zitat
Original geschrieben von polli
also eigentlich ist das ganze doch ganz übersichtlich und mit dem nötigen Wissen hat Stern TV doch reichlich aufgebauscht (wieso auch immer... Aktiengeschäfte?):getmobile ist nicht börsennotiert und selbst wenn, eignet sich so eine Berichterstattung nicht um den Kurs nennenswert zu beeinflussen. Vielmehr ist so ein Verhalten aus Aktionärssicht zumindest kurzfristig vorteilhaft.
Zitat1. die Information das der Mobilfunkvertrag nicht zu kündigen ist beruht auf einer Klausel welche mobilcom schon seit Ewigkeiten in seinen Verträgen stehen hat. Über die rechtliche Substanz lässt sich streiten - aber mit Mobilcom und nicht getmobile!
Adressat des Widerrufs können aufgrund der Verbundenheit von Kauf- und Dienstleistungsvertrag nur Händler und Mobilfunkanbieter sein. Im übrigen hat das LG Kiel mit Urteil vom 25.03.2009 (5 O 208/08) in einem Rechtsstreit der Klarmobil GmbH entschieden, daß die Erlöschensregel des § 312d III Nr. 2 BGB bei Mobilfunkverträgen keine Anwendung findet und entsprechend ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht.
Zitat2. da getmobile um diese Klausel weis gibt es keine Notwendigkeit eine Stornierungsanfrage an mobilcom zu schicken - deren Rechtsauffassung ergibt sich aus dem Mobilfunkvertrag
Das ist Unfug. Der Widerruf ist ein Gestaltungsrecht, das durch "einseitige" empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeübt wird. Ohne Widerrufserklärung verwirkt das Widerrufsrecht und im übrigen ist die Rechtauffassung des Widerrufsgegners aufgrund der Rechtsnatur des Widerrufs absolut unbeachtlich.
Zitat4. wenn ihr wüsstet wie viel Platz Versandhändler bereit halten müssen um die Ware von Kunden mit falscher Rechtsauffassung zu lagern könntet ihr auch die "Drohung" mit den Einlagerungskosten nachvollziehen - ebenso die Tatsache das gm diese Ware nach ein paar Monaten verwertet. Die Sache ist rechtlich absolut ok und auf nachfrage kann ich gerne ein konkretes Beispiel bringen um das nachvollziehbar zu machen.
Deine Rechtsauffassung ist unvertretbar und zeugt von fehlender Rechtskenntnis. Für die Wirksamkeit des Widerrufs ist der Zustand der Ware absolut unbeachtlich. Der Vertragsgegner hat keinerlei Grundlage den Widerruf zu verweigern, selbst wenn die Sache völlig zerstört ist. Dann kann er nur Wertersatz nach § 346 II BGB verlangen. Berechungsgrundlage für den Wertersatz ist übrigens nicht der Verkaufspreis, sondern der Einkaufspreis (die Gewinnspanne des Händlers wird nicht ersetzt).
Im übrigen enthält § 346 III BGB auch noch einige Einreden, die die Haftung erleichtern und ausschließen.Zitat5. ich bin mir absolut sicher das gm nicht die im TV gezeigten Bilder der PS3 mit der falschen Seriennummer als Beweis an stern.tv geschickt hat sondern sicherlich drin stand das es sich dabei um Beispielbilder handelt. Alternativ kann natürlich tatsächlich ein Mitarbeiter einen Fehler gemacht haben und die korrekten Bilder wären auf Nachfrage geschickt worden.
Beispielbilder. Alles klar.
Zitat6. Garantiert ist getmobile in vielen Punkten angreifbar und nicht kundenfreundlich - rechtlich ist an den im TV genannten Punkten bei genauer Betrachtung und den nötigen Kentnissen nicht angreifbar!
In Deinen "einigen Semestern Jura" hast Du offensichtlich nichts gelernt, denn Deine Ausführungen sind absurd. Überlaß das mal richtigen Juristen (oder solchen die kurz davor stehen ).
ZitatHatte ich übrigens gesagt das Mutter Theresa gestorben ist und die Kapitalisten inzwischen bei den meisten Unternehmen am Steuer ist?
Als Aktiengesellschaft ist es ziemlich problematisch systematisch Gesetze zu brechen - deshalb tut getmobile das nicht sondern schöpft nur den juristischen Spielraum aus.So ein Unfug. Wieso sollte es einer AG schwerer fallen sich rechtswidrig zu verhalten? Im Gegenteil, es ist viel einfacher! Gerade bei so betrugsverdächtigen Handlungen wie mit den Photos der angeblich zerkratzten PS3 ist ein Großunternehmen insoweit im Vorteil, als daß der Nachweis der Betrugsabsicht wegen der arbeitsteiligen Organisation erheblich erschwert wird und sich auch auf zivilrechtlicher Seite im Falle des § 831 BGB eine Exkulpationsmöglichkeit ergibt.
Daß Du Dich hier mit - soweit überhaupt vorhanden - völlig laienhaften Rechtskenntnissen als Fachmann aufspielst und zu irgendwelchen völlig unqualifizierten rechtlichen Einschätzungen erdreistet, ist wirklich allerhand. Man denke nur an den Schaden, der anderen Usern im Vertrauen auf Deine Ausführungen erwachsen könnte. :flop:
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