Wandlung Nokia

  • Hallo zusammen,


    nach nun geschlagenen 4 Monaten habe ich endlich eine Wandlung für mein sehr angeschlagenes N85 erreicht.
    Es war vorher 5! mal eingeschickt worden und kam immer wieder mit den gleichen Defekt zurück (standige Abstürze)


    Nun bestehen bei dem N85 Lieferprobleme..
    Jetzt meine Frage kann ich auch gegen einen Aufpreis ein anderes Gerät von Nokia bekommen ?
    Oder ist sowas Grundsätzlich nicht möglich bei Nokia ?


    Grüße


    Dave

  • Hi!


    Sofern Du alle Belege für die jeweilige Reparatur noch hast, kannst Du problemlos bei deinem Händler wandeln(heißt mittlerweile vom Kaufvertrag zurücktreten). Dabei einfach auf §§ 437 Nr.2, 440 BGB berufen. Selbstverständlich kannst Du dir dann auch ein neues Gerät aussuchen.


    Viel Erfolg
    Grüße
    Julian

  • moin moin,...


    steht das Recht der Nachbesserung nicht dem Verkäufer zu?
    Falls nun im o.g. Fall Verkäufer und "Reparaturbetrieb" unabhängig voneinander sind, der Reparateur also "nicht im Auftrage des Verkäufers" tätig war, hätte doch zunächst der Verkaufer noch das Recht "weiter herum zu experimentieren" ?


    Gruesse vom KURTi

  • "Problemlos" leider nicht, denn wenn du die Reparaturversuche direkt mit Nokia abgewickelt hast, muss der Händler dies nicht anerkennen.


    Denn den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch auf Mängelbeseitigung hast du ausschließlich gegenüber dem Händler. Dem musst du Nachbesserung einräumen. Im Gesetz steht nicht ausdrücklich drin, wieviel Nachbesserungsversuche er "frei" hat, aber die ständige Rechtsprechung geht hier von zwei bis drei aus, die der Kunde akzeptieren muss.


    Dass in der Praxis der Händler das Gerät dann ohnehin zum Hersteller-Kundendienst sendet, es also eigentlich keinen Unterschied macht, ob man es selbst einschlickt oder über den Händler, ist hier leider irrelevant.


    Daher solltest du mit dem Händler freundlich reden und ihm entsprechende Belege von den ergebnislosen Reparaturversuchen vorlegen.


    Gag

  • moin moin,...


    § 440, Satz zwei, BGB:


    "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."


    Gruesse vom KURTi

  • die wandlung läuft, wie Gag Halfrunt schon geschrieben hat über den verkäufer. dieser hat das recht auf (min. 2) nachbesserung. das was H&S da geschrieben hat, passt auch, nur im zusammenhang mit dem kommentar von Gag Halfrunt halt ;) nokia ist aber in sachen wandlung eigentlich relativ kulant, nur wandeln sie halt nur gegen das gleiche modell, der verkäufer hingegen nimmt das handy komplett zurück und kann dir auch ein ganz neues modell geben.

  • Zitat

    Original geschrieben von H&S
    § 440, Satz zwei, BGB...

    Hupps, hab gar nicht mitbekommen, dass sie sich tatsächlich dazu herabgelassen haben, die Anzahl der erfolglosen Versuche ins Gesetz aufzunehmen. Das hat dort lange Zeit gefehlt.

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