Und auch sonst hat die eine Steuer mit der anderen Steuer nichts zu tun.
iPhone 3G(S) im italienischen Apple-Webshop bestellt - Eure Erfahrungen
- Marek83
- Geschlossen
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Hat noch jemand ein iPhone bestellt und bekommen? Hat es jemand mit einer italienischen PLZ versucht?
Oder gibt es gar keine Chance mehr?
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Schau doch mal bei Ebay. Es scheint so, als hätten die Italiener das lukrative Geschäft mit dem Versand von Iphone 3 G's von Italien nach Deutschland für sich entdeckt.
APPLE IPHONE 3GS 3G S 16GB EU WARE UNLOCKED SCHWARZ
690 Euro
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Apple gibt auf Anfrage die Reservierung der KK auch früher frei (bei Barclaycard i.d.r. 30 Tage):
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Zitat
Original geschrieben von 997TT
....einen sechsstelligen Betrag an Abgaben ans FA im Jahr abführe und somit kein Verständnis dafür habe, dass der angeblich "kleine Mann" mal so nebenbei ein paar Kröten verdienen will...Selber nicht klein angefangen?!?
Ich hab sicherheitshalber beim FA nachgefragt,
ich sollte es ordnungshalber angeben... mehr auch nicht.
Als Student ohne sonstiges Einkommen hätte ich von so >>einer<< Aktion ohne weiteres Einkommen nichts zu befürchten... egal, dass es 3-5 Geräte waren.Sechsstelliger Betrag und sitzt um 14Uhr im TT, muss ja gut laufen.
( Bin ja mal auf die nächsten Versuche gespannt, die aufgefahren werden, um den Empfängern mehrerer Geräte die Suppe zu versalzen )
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Zitat
Original geschrieben von xlephant
Gut erfasst!
Die Gewährleistung wurde hier aber ja auch schon mehrmals in Frage gestellt.
Gerade das Versenden eines iPhones nach Italien. Auch die Kosten für den Versandweg hat der Verkäufer also Apple zu tragen. Auch MUSS der Rückversand nach D erfolgen!Das eine freiwillige (voluntary) Garantie beschränkt werden kann ist ja klar.
Gegenüber Unternehmern kann auch die Gewährleistung beschränkt werden. Der von dir zitierte Text spricht ja auch ausdrücklich von "consumer-byuers". Und wer gleich mehrere iPhones zum Wiederverkauf ordert wird wohl auch als Unternehmer anzusehen sein (ganz ähnlich der steuerrechtlichen Frage nach dem gewerbsmäßigen Handeln)...
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Zitat
Original geschrieben von etienne22
Gegenüber Unternehmern kann auch die Gewährleistung beschränkt werden. Der von dir zitierte Text spricht ja auch ausdrücklich von "consumer-byuers". Und wer gleich mehrere iPhones zum Wiederverkauf ordert wird wohl auch als Unternehmer anzusehen sein (ganz ähnlich der steuerrechtlichen Frage nach dem gewerbsmäßigen Handeln)...In diesem Fall bestehen aber trotzdem Rückgriffsansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer gemäß § 478 BGB, falls der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt.
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Zitat
Original geschrieben von prolinesurfer
In diesem Fall bestehen aber trotzdem Rückgriffsansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer gemäß § 478 BGB, falls der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt.Nö. Nur wenn am Ende ein Verbraucher steht.
Aber Gewährleistungsausschluss geht ggü. Unternehmern auch nicht bei Neuware.
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Zitat
Original geschrieben von flatty
Nö. Nur wenn am Ende ein Verbraucher steht.Das ist klar. Bei ebay wird man ja ganz überwiegend an Verbraucher verkaufen.
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