@ niehof: Ehrm...bitte sag dass das ein Fake ist!
iPhone 3G(S) im italienischen Apple-Webshop bestellt - Eure Erfahrungen
- Marek83
- Geschlossen
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Nein leider nicht.
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Zitat
Original geschrieben von Caradrim
Huch, und was ist wenn man es nicht wieder herausgibt?Wurde bereits gestern diskutiert, aber hier nochmal kompakt: sie könnten auf herausgabe (des gerätes oder z.b. Des verkaufserlöses) klagen.
Um druck auszuüben könnten sie die aktivierung mit dem nächsten update verweigern. -
Nochmals: ich sehe kaum eine rechtliche Handhabe seitens Apple die Geräte zurückholen zu lassen, wenn sie schon beim Kunden sind. Der Kunde kann das Gerät ja verloren haben, es kann ins Klo gefallen sein, usw..
Da kann man sich wohl ohne Befürchtung von Repressalien beruhigt zurücklehnen. Was Apple allerdings in so einem Fall machen kann, ist die Aktivierung zu blockieren. Sprich: beim nächsten Recovery geht eben nix mehr.
Ich bezweifle, dass Apple so dumm ist die Aktivierung bei einer normalen iTunes Verbindung nichtig werden zu lassen(ist technisch möglich, wenn Internet Verbindung von iTunes besteht), da es dann für Apple eng werden kann, wenn der Nutzer sein Handy z.B. als Arzt braucht und es plötzlich ohne Vorwarnung nicht mehr funktioniert.In diesem Sinne: die Entscheidung liegt bei euch aber glaubt bloß nicht, dass Apple so einfach die Segel streichen wird, falls das Gerät nicht zurückgeschickt wird.
Natürlich alles unter der Annahme, dass die Anrufe und Mails kein Fake sind.
Sehr ENG würde es rechtlich für DIE werden, die so ein Handy als "frei" weiterverkauft haben. Wenn die Aktivierung mit beliebiger SIM Karte nicht möglich sein sollte bzw. wenn es bei der nächsten Wiederherstellung ein Problem gibt, sehe ich auf die Verkäufer durchaus eine Haftung zukommen.
Selbst wenn jegliche Gewährleistung und Garantie bei einem Privatkauf abgelehnt wird, so bleibt man doch in der Haftung bezüglich der zugesicherten Eigenschaften, z.B. auf eBay.Das wird für einige Verkäufer eine böse Überraschung geben, denn es ist anzunehmen, dass so manches Gerät zurückgehen wird. Ich kann wirklich nur hoffen, dass diese Rückhol Mails/Anrufe ein Fake sind.
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Und ob Apple wirkllich den langen und aufwändigen Weg einer Klage für ein einziges iPhone gehen will, ist eine andere Frage.
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rechtliche handhabe sehr wohl.
§812 und sogar § 985 bgb ( bei argl. Täuschung)
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Es wurde schon alles gesagt - nur noch nicht von jedem
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Zitat
Original geschrieben von prolinesurfer
Und ob Apple wirkllich den langen und aufwändigen Weg einer Klage für ein einziges iPhone gehen will, ist eine andere Frage.Wie schon erwähnt, eine Klage ist nicht notwendig. Wenn der Käufer sagt, das Gerät wäre zerstört, kann Apple in der Regel nicht viel machen, werden sie wohl auch nicht. Was sie in so einem Fall aber ganz sicher machen werden, ist die Aktivierung des entsprechenden Gerätes zu blockieren. Das ist übrigens eine ganz einfache Geschichte für Apple.
Die nächsten Tage werden interessant.
In Punkto "rechtliche Situation" noch eine Anmerkung: es bringt NULL hier immer wieder über die rechtlichen Aspekte zu lamentieren.
Fakt 1: Apple kann die Geräte zurückfordern.
Fakt 2: der Kunde kann Apple belügen und behaupten, das Gerät wäre zerstört.
Fakt 3: Apple kann die Aktivierung des betroffenen Gerätes z.B. bei einer Wiederherstellung blockieren.Alles andere ist pure Spekulation und müsste in einer Art Musterprozess eruiert werden.
Weder Kunden noch Apple dürften ein wirkliches Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung in dieser Hinsicht haben, zumal der Ausgang auch noch ziemlich fraglich wäre. -
Zitat
Original geschrieben von 997TT
Was sie in so einem Fall aber ganz sicher machen werden, ist die Aktivierung des entsprechenden Gerätes zu blockieren. Das ist übrigens eine ganz einfache Geschichte für Apple.Aber ob sie das wiederum dürfen?
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eigentlich ist es traurig in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft immernoch über Ländergrenzen-Probleme diskutieren zu müssen
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