iPhone 3G(S) im italienischen Apple-Webshop bestellt - Eure Erfahrungen

  • Zitat

    Original geschrieben von fastandfurious2u
    wie schnell die Masse auszumanipulieren ist.
    Unbelievable.


    Was heißt manipulieren.


    Ich persönlich nehme das nur erstmal zur Kenntnis. Solange ich keinen Anruf/Mail von Apple bekomme, macht es mir erstmal nichts :P


    Nur die Sperrmöglichkeit von Apple macht mir leichte Sorgen :P

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lachsack
    Zunächst mal liegt hier kein Betrug im eigentlichen Sinne vor.


    Hat auch keiner behauptet. In Deutschland wäre es aber in jedem Fall eine arglistige Täuschung und somit wäre der ganze Kaufvertrag nichtig und ihr seid nicht die Eigentümer an dem Gerät. Somit kann Apple, zumindest in Deutschland wäre dies der Fall, die Rückgabe seines Eigentums zu fordern. In den AGB des Stores steht eindeutig drin, dass keine Lieferungen außerhalb Italiens erfolgen und während des Bestellvorgangs kann man auch keine deutsche Lieferadresse angeben außer man "hackt" das System. Wenn man dies nun mit Absicht macht, ist es privatrechtlich arglistige Täuschung. Strafrechtliche Seite ist nochmal was anderes. :D:D


    Ist aber alles sehr fiktiv und Apple wird natürlich nichts machen.


    Zitat

    Original geschrieben von diskobox
    Aber je mehr versucht wird, die wirklich skandalöse T-Mobile Abzocke zu umgehen, desto besser. Man muss ich ja von einem Monopolist nicht alles bieten lassen.


    Wo ist T-Mobile Monopolist? Keiner zwingt dich ein iPhone zu besitzen, noch gibt es hier ein Monopol da ja ausreichend andere Konkurenz Modelle erhältlich sind.

  • Das ist das Gleiche wie damals bei der TPH-Aktion mit den reduzierten Handies: Irgendwann hat Jemand, der wahrscheinlich kein Handy abgreifen konnte, einen "Pseudo"-offiziellen Brief veröffentlicht, der zur Rückgabe des Handies aufforderte.
    Da konnte man mit dem Stock dran fühlen, das dem nicht so war.


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von javaman
    Hat auch keiner behauptet. In Deutschland wäre es aber in jedem Fall eine arglistige Täuschung und somit wäre der ganze Kaufvertrag nichtig und ihr seid nicht die Eigentümer an dem Gerät. Somit kann Apple, zumindest in Deutschland wäre dies der Fall, die Rückgabe seines Eigentums zu fordern. In den AGB des Stores steht eindeutig drin, dass keine Lieferungen außerhalb Italiens erfolgen und während des Bestellvorgangs kann man auch keine deutsche Lieferadresse angeben außer man "hackt" das System. Wenn man dies nun mit Absicht macht, ist es privatrechtlich arglistige Täuschung. Strafrechtliche Seite ist nochmal was anderes. :D:D


    Das ist alles ziemlicher Unsinn.


    Ob in den AGBs des ital. Stores steht, dass sie nur nach IT liefern, oder nicht, ist ohne jede Relevanz. Und mit einem "Hack" hat es ja nun gleich gar nichts zu tun, wenn ich in die vorhandenen Felder halt einfach meine deutsche Adresse eintrage. Wenn der Store dann dorthin liefert, ist er selber Schuld - ein nachträgliches Berufen auf die AGBs geht hier völlig ins Leere, da den Store ja niemand gezwungen hat, nach D zu liefern.


    Zitat

    Original geschrieben von 997TT
    Apple sitzt leider am längeren Drücker
    [...]
    also bitte jetzt nicht lamentieren was rechtlich möglich ist oder technisch. Technisch geht es einwandfrei, rechtlich mag es eine Grauzone sein aber wer wird schon deswegen gegen Apple vor Gericht ziehen?!


    Genau wegen dieser Einstellung denken viele immer, dass große Firmen wie Apple tatsächlich "am längeren Hebel" sitzen. Aber das ist Blödsinn. Für Apple gilt dt. bzw. EU-Recht, genauso wie für alle anderen auch. Ich kann mir als Deutscher völlig legalerweise ein iPhone in Italien kaufen, dagegen kann Apple nichts, aber auch gar nichts tun. Und sie dürfen selbstverständlich auch nicht verhindern, dass ich das so gekaufte Gerät verwende. Und wenn Apple selbst Geräte aus Italien an Deutsche verschickt, dann ist das zunächst mal deren eigene Schuld - es ändert nicht das Geringste daran, dass ein auf diesem Weg gekauftes Gerät rein rechtlich genauso zu betrachten ist wie ein Gerät, welches ich direkt in Italien gekauft habe.


    Und wenn ich tatsächlich von einer solchen Sperre betroffen wäre, dann würde ich vor Gericht ziehen; da kannst Du sicher sein. Der Punkt ist, dass es soweit gar nicht kommen würde, denn Apple würde niemals in einen Rechtsstreit einsteigen, bei dem ein erhebliches Risiko besteht, dass sie nicht gewinnen. Und das wäre hier der Fall. Damit würde nämlich ein Präzedenzfall mit großer medialer Wirkung geschaffen, an welchem Apple kein Interesse hat. Aus demselben Grund gibt es übrigens auch kein bekanntes Gerichtsverfahren zwischen einem PayPal-Kunden und PayPal - auch die scheuen eine Gerichtsverhandlung mit negativem Ausgang wie der Teufel das Weihwasser. Und so ähnlich verhält es sich eigentlich mit vielen solchen vermeintlich "großen Tieren".


    Allerdings bin ich mir auch sehr sicher, dass das Ganze ein Fake ist.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • @ javaman


    Dann nenne mir doch mal den Paragraphen aus dem StGB, wo die arglistige Täuschung genannt und unter Strafe gestellt wird.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung


    Das ist lediglich ein subjektives Tatbestandsmerkmal bei der Ausführung der Tat, mehr nicht.


    Und wenn du dich damit auskennen würdest, wäre dir doch bestimmt aufgefallen, dass bei einem Betrug die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sein müssen.
    Und am Ende auch noch die Kausalität, also das ohne das vorherige das danach folgende gar nicht eintreten kann.


    T = Täuschungshandlung
    I = Irrtumserregung
    VV = Vermögensverfügung und Vermögensschädigung
    BA = Bereicherungsabsicht
    K = Kausalität


    Zur Erklärung:


    Sobald ein o.g. Merkmal fehlt, ist der Betrug nicht erfüllt.
    Und hier mangelt es eindeutig an der Vermögensschädigung bei Apple, weil sie den wahren Wert für die Ware erhalten haben.

  • Grundsätzlich gilt ja italiänisches Recht und wie das ist keine Ahnung aber in Deutschland ist die bezahlte Ware Dein Eigentum, das auch schon ab Auslieferung an Dich, Apple ist nur noch Verantwortlich für Schäden/ Verlusst auf dem Versandweg.


    Rücksenden wirst du es nicht mehr müssen, denn es ist Dein Eigentum und wenn du Apple hasser bisst und alle iPhones im See versenkst weil du so Böse geister vertreiben willst ist das Dein Ding. Sperren dürfen Sie die iPhones nicht, da du ein freies Gerät gekauft hast und dies rechtens nicht haltbar wäre.


    Ich würde das mal locker sehen denn einen Imageschaden wollen die auch nicht haben und mal Ehrlich, die sind doch froh über jedes Gerät was über die Theke ging, die Lücke war beim 3G bekannt und wird alle Jahre kurz offen gelassen damit die Verkaufszahlen am Anfang hoch sind und überall ein Hype ausgelöst wird.


    Bevor sie Euch verklagen müssten Sie vodafone italien verklagen die Ihre iphones an vodafone Deutschland liefern lassen bzw. an die Händler damit vodafone Kunden hier Ihre Verträge verlängern und bei vodafone bleiben.


    Ich würde das alles halb so wild sehen spätestens wenn es ernst ist stürzt sich die Presse drauf und das ist Apple nicht recht ... wo jetzt doch Steve Jobs zurück ist ...

  • natürlich ist es ein Fake.
    und je mehr wir darüber Gedanken machen, desto lüstiger wird es :)
    Machen wir hier besser kein Theater!!!
    Ich meine 99 Seiten reichen es schön :)

  • Was mich brennend interessiert :
    Wann wurde denn das Iphone bestellt welches wieder abgeholt werden soll?


    Meine zwei wurden bestellt mit der echten PLZ und wurden trotzdem geliefert.


    Wenn überhaupt dann hat T-Mobile Druck gemacht und bekommt dann eine "Ausgleichszahlung" für den zeitweiligen Verlust der Exklusivität.
    Apple würde NIE diese Iphones sperren.
    Denn das hätte auch Auswirkungen auf zukünftiges Vertrauen und man würde sich von seinen exklusiven Vermarktern für die jeweiligen Staaten abhängiger machen in zukünftigen Verhandlungen.
    Und T-Mobile würde sich nicht öffentlich beklagen, denn dann laufen sie Gefahr das apple in Zukunft auch in D seine iphones frei verkauft denn der Markt ist DA.


  • Es zählt das Italiänische Recht ... und ist da nicht :


    T = Täuschungshandlung
    I = Irrtumserregung
    VV = Vermögensverfügung und Vermögensschädigung
    BA = Bereicherungsabsicht
    K = Kausalität


    Standart ? kommt mir zumindest im Urlaub immer so vor ...

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