Ich beziehe ab Juli ein Zimmer in einer 2er WG für 4 Monate. Den Vertrag hab ich heute per Post bekommen, da der neue Wohnort 300km weg ist und ich dafür nicht hinfahren will. Im Mietvertrag, sowie in der Wohnungsanzeige steht was von "350€ inklusive Umlagen". Am Telefon meinte der Vermietet, in den Umlagen seien sämtliche Nebenkosten, Strom, Heizung, Wasser, Internet dabei. Wie sieht das rechtlich aus? Kann der mir noch mit einer Nachzahlung kommen nach Ablauf der vier Monate? Was genau sind diese "Umlagen"?
Mietvertrag - "Umlagen"
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Kommt drauf an.
Ist eine Pauschale vereinbart, so musst du nichts nachzahlen, bekommst aber auch nichts zurück, wenn dein Verbrauch niedriger war.Handelt es sich hingegen um Nebenkostenvorauszahlungen, so ist darüber einmal in Jahr abzurechnen. Letzteres ist eigentlich die Regel, evtl. macht der Vermieter ja wegen der kurzen Mietdauer eine Ausnahme. Schau lieber nochmal genau in den Vertrag.
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Um eine Nachzahlung würde ich mir an deiner Stelle keine Gedanken machen, eher ob du eventuell zuviel bezahltes Geld zurückbekommst. Wenn er den Jahresverbrauch einfach durch 12 teilt und auf die Monatsmiete umrechnet dann zahlst du bei einer Mietzeit von Juli bis Oktober zuviel an Heizkosten und Strom (hoffentlich warmes Wetter und kurze Nächte).
Sieh dir den Vertrag noch einmal an und frag genau nach z.B. ob er vor Beginn und nach Ablauf der Mietzeit die Zählerstände abliest dann wären diese Umlagen eine Nebenkostenvorauszahlung (mit Risiko/Chance auf Nach- oder Rückzahlung) ansonsten eine Pauschale (all inclusive). Denn wie wäre denn ohne Zählerstände ein Nachweis des tatsächlichen Verbrauchs während deiner Wohnzeit möglich?ECD
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Bei Nutzerwechsel von Wohnungen(!) werden die Heizkosten übers Jahr aufgeteilt nach den Gradtagzahlen (Absatz 'Anwendung'), siehe Wiki.
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Da gibt es weder Nachzahlung, noch Rückzahlung.
Das Zimmer ist inklusive allem vermietet. Da gibt es auch keine Abrechnung für die sonst meistens getrennt aufgeführten "Nebenkosten".
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Zitat
Original geschrieben von senderlisteffm
Das Zimmer ist inklusive allem vermietet. Da gibt es auch keine Abrechnung für die sonst meistens getrennt aufgeführten "Nebenkosten".
Hast du den Mietvertrag gelesen? :confused:
Viele Wohnungsanzeigen sind mit "Miete inkl. Nebenkosten" beschrieben, trotzdem handelt es sich dann zu 99% nicht um Pauschalen.
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Also im Vertrag steht
"für die Zeit vom ..... ein WG-Zimmer, 21qm, vollmöbliert, mit Balkon sowie Mitbenutzung einer Wohnküche 12qm und Bad/Dusche/Toi. zu einem monatlichen Mietpreis von Euro 365,- incl. Umlagen..."
der Vermieter hat mir ja schon bestätigt, dass es eine Pauschale ist. Mir geht es nur um die rechtliche Seite, nicht dass er später doch noch eine Rückzahlung will
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Hast du den Mietvertrag gelesen? :confused:Viele Wohnungsanzeigen sind mit "Miete inkl. Nebenkosten" beschrieben
Es geht aber nicht um eine Wohnungsanzeige. Er hat doch schon mehrfach gesagt, daß im Mietvertrag stehe, der Mietpreis enthalte alle Kosten!
Es handelt sich hierbei also nicht um eine Nettokaltmiete, bei der noch variable Verbrauchs- und sonstige Kosten abgerechnet werden können, sondern um eine Bruttowarmmiete, in der alles enthalten ist.
Da man als Nebenkosten nur geltend machen kann, was vertraglich spezifiziert ist, hier aber nix spezifiziert ist, kann auch nichts abgerechnet werden. Und wo nix abgerechnet werden kann, gibt es auch keine Abrechnung.
Daß, wo nix umgelegt wird, man auch nicht von Umlagen spricht, schreiben wir mal dem unfähigen Vermieter zu.
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