Designer bringt keine Leistung - Geld zurück ?

  • Zitat

    Original geschrieben von angelooo
    Das mit den AGBs hab ich sowieso garnicht verstanden.


    In der Rechnung steht "die von mir bis zum 10. Juni zu erbringende Leistung " ...
    Am 9. Juni habe ich das Geld überwiesen.


    10. Juni und 12. Juni hat er mir - obwohl das Geld schon da war - nichts gezeigt/gegeben, von dem her möchte Ich da zurücktreten.


    War das Geld schon da? In Deutschland beträgt die Überweisungsdauer im Normalfall bis zu drei Tage.


    Aber fraglich ist auch, ob Lieferung nach Zahlung (Vorrauskasse) oder Lieferung auf Rechnug (sprich nach Zahlung danach) vereinbart waren.


    Wir wissen vieles nicht, was Du hier vereinbart hast..

  • Zitat

    Original geschrieben von blue
    War das Geld schon da? In Deutschland beträgt die Überweisungsdauer im Normalfall bis zu drei Tage.


    Aber fraglich ist auch, ob Lieferung nach Zahlung (Vorrauskasse) oder Lieferung auf Rechnug (sprich nach Zahlung danach) vereinbart waren.


    Wir wissen vieles nicht, was Du hier vereinbart hast..



    Es war so:


    9. Juni überwiesen!
    10 Juni - meinte er: Geld sei noch nicht da! (naja ich glaubs ihm mal)
    11. Juni Feiertag
    12. Juni - 11 Uhr Geld da - Logo kommt um 20 Uhr
    12 . Juni 20 Uhr Logo ist NICHT gekommen und gemeldet hat er sich auch nicht!
    Er hat sich erst am nächsten Tag gegen 19 Uhr mit einem halben Logo gemeldet und um 22 Uhr mir einem fertigen ( eine Schrift wo ein Schwein draufgeklatscht wurde) gemeldet. Meine Vorstelllungen waren ziemlich genau beschrieben!

  • Geld zurück wird wohl vorerst schwer, aber setz ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung.


    Btw. 50 Euro für nen Logo klingt auch eher nach Schüler verdient sich ein paar Euro nebenbei :rolleyes:

  • Ehrlich gesagt : Wer von euch beiden jetzt Recht hat und wer nicht und wer wann was versprochen hat oder bezahlt hat wird sich endgültig wohl nur per Anwalt und Gerichtsverhandlung klären lassen.


    Ob 50 Euro den Aufriss wert sind muß jeder für sich selbst entscheiden ...

  • Zitat

    Original geschrieben von _-=voodoo=-_
    Btw. 50 Euro für nen Logo klingt auch eher nach Schüler verdient sich ein paar Euro nebenbei :rolleyes:


    Exakt!


    Mal ehrlich: Wer für 50€ ein Logo UND 5 Banner "kauft" und diese in super Qualität auf engen Zeitraum erwartet, der erwartet zuviel. Da für Dich scheinbar etwas "auf dem Spiel" stand, da es Dich ja nun ärgert, das er nicht schnell genug ist, hast du zu günstig gekauft...

  • 50€ für ein Logo sind ein Witz - und er hat sich rechtlich sauber verhalten würde ich sagen auf den ersten Blick.


    Falls du noch ein Logo bräuchtest - ich hätte hier eine Adresse die zuverlässig und gut Logo's macht, allerdings nicht gratis aber doch relativ günstig.


    Gruss

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Nochmal eine weitere Anmerkung.
    Persönliche Empfehlungen sind immer am besten. :top:


    Logos sind elementarer Bestandteil der CI, daher sollten sie nie unter Zeitdruck runtergebrochen werden (was ich bei sehr vielen Firmen offensichtlich so aussieht). Ein guter Designer wird dich in die Entwicklung des Logos natürlich eng einbinden um deine Vorstellungen und die Zielgruppe des Logos in Einklang zu bringen.


    Für 50 Euro ist das natürlich nie im Leben möglich. Es geht ja gerade bei Design nicht darum etwas handwerklich umzusetzen (natürlich ist es ein Teil der Logoentwicklung), sondern um Kreativität.


    Eine sinnvolle CI ist sicher nicht günstig, zahlt sich aber meines Erachtens voll aus wenn man sich Selbständig macht oder Selbständig ist und von seiner Geschäftsidee überzeugt ist.


    In dem Sinne viel Glück bei der Sache :top:

  • mal wieder ein Rechtsberatungsthread *mecker*... TT, das Juraforum Nr. 2 :D



    Ihr habt einen Vertrag geschlossen, sog. relatives Fixgeschäft wobei der Zeitpunkt der Leistungserbringung zum Bestandteil des Vertrages wird. Er ist nach 286 in Verzug geraten, du kannst zurücktreten. Im Falle des Rücktritts sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. (346)


    Heisst: Du kriegt dein Geld, er kriegt nix (hat auch nix geliefert).


    Gruß,
    Alex


    Edit: Achja, das wären dann 180EUR Erstberatungsgebühr für mich. Zahlkonto folgt per PN. ;)

    Freunde der Sonne

  • Also mal ehrlich, wenn ich in Design begabt wäre und mir das Spaß macht, würde ich mich freuen, jemandem helfen zu können, wenn er ein bestimmtes Logo sucht. Wenn er mir dann noch 50€ dafür anbietet, bedanke ich mich und liefere was ordentliches ab.
    Ein Logo zu designen ist für jemanden, der so etwas gern macht und "drauf" hat bestimmt keine Arbeit von mehreren Stunden. Und selbst wenn... :rolleyes:


    Leider fehlt mir jegliche Kunstader, sonst hätte ich es sehr gerne gemacht!

    Grüße aus Nürnberg!


  • Nur weil ein Datum für die Leistungserbringung vereinbart wurde bedeutet das nicht, dass automatisch ein relatives Fixgeschäft vorliegt. Da gehört schon ein wenig mehr zu. :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!