Guten Abend,
ja, ich mal wieder.
Folgendes ist mir passiert. Ich war auf der Suche nach jemand der mir ein Logo für meine Seite macht. Dieser Mann hat sich bei mir gemeldet und meinte für 50€ würde er mir mein Logo machen, alles klar, direkt bezahlt und dann gings auch schon los ....
Zuerst hat er mir eine Rechnung geschickt, die so aussieht: (kein pdf Format)
ZitatRechnung 2009020 Hallo, für die von mir bis zum 10. Juni zu erbringende Leistung in Form der grafischen Erstellung eines hochauflösenden Logos, sowie fünf Banner, erlaube ich mir den folgenden Betrag Ihnen in Rechnung zu stellen: Grafische Gestaltung einer Internetseite EUR 50,00 Umsatzsteuer EUR 0,00 zu zahlender Betrag EUR 50,00 Der Betrag ist sofort zahlbar ohne Abzug. Kontodaten: xxxxx Adresse: xxxxx Steuernummer: xxxx
Damit es nicht unübersichtlich wird, hab ich den aktuellen Stand in Punkte gegliedert.
Der Auftragnehmer hab mir vor dem Bezahlen folgendes Versprochen:
"An dem Tag, wo das Geld bei mir ankommt, bekommst du das Logo bis 20 Uhr. Bist du mit dem Ergebnis nicht zufrieden, so ändere ich es SOFORT.
09. Juni : via Online Banking 50€ überwiesen.
10. Juni : Meinte er Geld sei noch nicht da (komisch, bei KSK geht es innerhalb von wenigen Stunden)
11. Juni : Feiertag
12. Juni: 11 Uhr - Geld ist da! Logo kommt bis 20 Uhr
13. Juni 18 Uhr : Ich hab gewartet und gewartet, aber nichts ist gekommen. Obowhl er online war, hat er mir nicht geantwortet. Dann kam er mit der Ausrede er hatte zu tun. An dem Tag hat er mir auch das Logo zugeschickt, was mir dann nicht gefiel, er meinte "ich werde es in der Nacht ändern"
14. Juni : 20 Uhr - immernoch nichts! Auch hier war er noch bzw. wieder Online! Bis ich ihm geschrieben habe, er solle mir das Geld sofort wieder zurückschicken.
14. Juni : erst dann hat er mir geantwortet: "Ich werde dir überhaupt nichts zurückgeben, maximal 25€, Ab jetzt will ich kein ICQ Kontakt mehr haben, werde es mir durch den Kopf gehen lassen, schick mir schonmal deine Kontodaten. Die Kontodaten habe ich ihm geschickt und nach ein paar Stunden kam dann die folgende Antwort.
15. Juni 2.30 Uhr kam dann folgende E-Mail:
ZitatAlles anzeigenich habe mir die Angelegenheit nochmals angeschaut und habe mich diesbezüglich auch rechtlich beraten lassen. Folgendes kam dabei raus:
Wir haben einen Vertrag abgeschlossen mit dem Abgabedatum 10. Juni. Du kannst von dem Vertrag nicht zurücktreten, weil ich nicht in Verzug geraten bin. Um in Verzug zu geraten, hättest du mich abmahnen sollen, was du nicht getan hast. Somit habe ich mich mit der Leistung bloss etwas verspätet, womit du auch einverstanden warst (endgültiger neuer Termin der kompletten Leistung wurde auf beiderseitigem Einverständnis auf Samstagabend, den 13. Juni, gelegt). Die weiteren Termine die wir ausmachten, galten bloss der Nachbesserung, weil die Leistung in ihrer Eigenschaft nicht dem entsprach was du erwartet hast (sie war mangelhaft, § 434 I Nr. 1 BGB). Jeder Verkäufer oder Leistungsersteller hat gemäss § 440 BGB die Möglichkeit zur Nachbesserung mit angemessenem Zeitraum. Vertrag ist Vertrag, eine blosse Aussage "Ich will es aber nicht mehr" reicht nicht aus, um vom Vertrag zurückzutreten. Man kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer oder Leistungsersteller die Nachbesserung verweigert, § 323 I BGB.
Die Rechnung ist vollständig und richtig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erweitern in rechtlichen Grenzen das BGB, wenn diese fehlen gilt nur das BGB (§ 305 BGB). Niemand wird vom Gesetzgeber verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen bzw. zu benutzen. Nur mit Bereitstellung von AGB hat ein Anbieter also die Möglichkeit, entsprechende Haftungsrisiken auszuschließen und/oder den Vertrag seinen Wünschen anzupassen. Da die gesetzlichen Regelungen für eine Vielzahl von Fällen konzipiert und nicht auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten wurden, kann dem nur mit Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren wirksamer Einbeziehung begegnet werden.
Ansonsten ist der Käufer - hier der Auftraggeber - gemäß § 433 II BGB dazu verpflichtet die Leistung abzunehmen.
Ich schicke dir die überarbeitete Leistung zu, solltest du noch etwas an dieser Leistung zu beanstanden haben, werde ich das auch gerne verbessern. Der Vertrag ist jedoch nicht aufgehoben.
15. Juni Hab ich Ihm geschrieben, dass Ich nie ein Vertrag abgeschlossen habe - da ich nirgends irgendwas unterschrieben habe.
darauf hin kam folgende E-Mail:
Zitathierbei handelt es sich um einen Werkvertrag gemäß § 631 BGB. Dieser
bedarf keiner bestimmten Form und somit auch keiner Unterschrift.
Solltest du mir nicht mitteilen, was an der Leistung zu verbessern ist
(detailiert, mit konkreten Vorstellungen), sehe ich diesen Auftrag als
abgeschlossen (die Leistung, sowie die Zahlung sind erbracht).
Außerdem habe ich keine Lust mehr - auf jede Antwort von ihm über 24 Stunden zu warten!
So nun zu meine Fragen:
1. Steht mir das Geld zu ?
2. Wieso soll es sich hier um ein Werkvertrag handeln - und was genau ist das ?
3. Kann ich Strafanzeige wegen Betrugs Stellen?
LG
Angelo