Krankenkasse: Wann erfolgt Abrechnung der Zuzahlung für Krankenhausaufenthalt?

  • Moin,
    geht um folgendes:
    Ich habe heute ein Schreiben der Krankenkasse (AOK) meines Vaters bekommen, der in 2008 lange im Krankenhaus war.
    Entsprechend wird die Zuzahlung von 28 * 10 Euro berechnet. Das ist soweit richtig, der Krankenhausaufenthalt ist unbestritten.
    Verwundert bin ich nur, dass die Leistung im 1. Quartal 2008 erfolgt ist und die Berechnung jetzt erst im Juni 2009 erfolgt. Zudem kann ich nicht mit Sicherheit ausschliessen, dass das bereits in 2008 berechnet und auch bezahlt wurde.
    Gibt es da Fristen, in denen die Krankenkasse abrechnen muss?
    Im Netz habe ich da leider nichts genaues zu Abrechnungsfristen gefunden, und auch die Website der AOK gibt da nicht viel her.

  • Getreu dem Motto "Nur Verrückte haben es eilig" passiert das anscheinend öfter, bekomme auch regelmäßig von Angehörigen unserer Heimbewohner von so späten Forderungen Kenntnis.


    Verjährungsfrist waren doch 2 (oder 3) Jahre, auf jeden Fall alles noch im grünen Bereich. Papa soll sich über den Zinsgewinn freuen. ;)

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  • Danke, aber er freut sich darüber nicht mehr, er ist leider im August 2008 verstorben. Darum kann ich ihn auch nicht mehr fragen und ausschliessen, dass die Forderung bereits bis August 2008 bezahlt wurde.

  • Das tut mir leid, nachträglich mein aufrichtiges Beileid.


    Um sicher zu gehen würde dir nur die Möglichkeit bleiben, sofern verfügbar die gesamten Kontoauszüge deines Vaters ab Krankenhausaufenthalt zu prüfen.


    P.S. Ich gehe mal davon aus, dass er nicht von Zuzahlungen befreit war. Dann müsste er den Eigenanteil natürlich sowieso nicht bezahlen.

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  • Danke.
    Die Kontoauszüge liegen mir vor, da ist keine Zahlung verbucht.
    Da mein Vater aber solche Sachen überwiegend per Bareinzahlung auf der Bank erledigt und die Belege nicht sonderlich pfleglich behandelt hatte, ist das leider auch nicht zielführend. ;)
    Zuzahlungsbefreit war er nicht.
    Darum bleibt eben nur die Möglichkeit, dass die AOK hier eine Frist überzogen hat. Aber ich denke, ich werde wohl nicht um die Zahlung herumkommen.

  • Ausgeschlossen ist diese lange Laufzeit nicht, auch bei meinem Aufenthalt hat das mehr als neun Monate gedauert.


    Wäre es auch möglich, daß die Kasse erst über andere Adressen (bspw. deines verstorbenen Vaters direkt) Kontakt aufgenommen hat und jetzt erst an die Familie herantritt und so längere Laufzeiten entstanden sind?

  • Auch bei meinem Papa habe ich erst nach nem Jahr was gehört.


    Das Witzige ist ja auch der aktuelle Fall: Papa war vor einiger Zeit im Hospital, nen Monat später gabs einenBrief mit der Bitte um Zahlung einer best. Gebühr. Da meinte ich, dass mein Dad doch so ne Befreiungsschein von der Krankenkasse hat. Da meinte die Dame: "Achso, dann schmeissen Sie den Brief weg". Ich: "Wie, einfach so? Muss ich nichts als Nachweis senden? Wird das bei Ihnen nirgendswo vermerkt, dass ich befreit bin und die Rechnung keinen Bestand hat?". Die Dame: "Nö, wir brauchen es nicht und es wird auch nirgendswo vermerkt."

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