ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Wenn man schon dick auftragen muss, dann aber auch richtig: Die Genehmigung wirkt ex tunc und nicht ex ante. Das solltest du ex nunc respektive ex post nochmal repetieren
Das stimmt allerdings, passiert mir immer wieder Ich denke aber, da es hier um Verträge geht sollte meine falsche Ausdrucksweise richtig ausgelegt werden. :top:
ZitatOriginal geschrieben von Marco76
§ 312d Abs. 3 Nr. 2 Jetzt beweise mal, dass du die Karten nicht aktiviert hast.
Das zeigt schon alleine der Poststempel auf dem Brief des Händlers mit dem er dir die Karten schickt + seine beiligender Brief über die Aktivierung durch ihn?!
Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was du willst, denn es geht dem Händler ganz offensichtlich nicht darum dir das Widerrufsrecht zu nehmen, denn selbst das wird nicht durch die Aktivierung an sich behindert. Man muss dann eben für die 2 Gespräche trotz Widerruf aufkommen und das wars dann auch.
ZitatOriginal geschrieben von Marco76
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es geht um die Einhaltung der Gesetze, und die gelten für jeden.
DU hast mit Demokratie angefangen nicht ich. Das Gesetz wird übrigens auch "gebrochen", wenn der Händler deine PIN und PUK "öffnet".
Ich weiß sowieso nicht, was hier immer gleich alle mit Gesetzen wollen, man sollte erstmal überlegen, ob es nicht im eigenen Interesse ist.
ZitatOriginal geschrieben von Marco76
Das heißt dann wohl, dir sollte man besser keine solchen Angebote unterbreiten
Das heißt genau mir darf ein Händler gerne solche Angebote unterbreiten, schlimmstenfalls widerrufe ich eben den Handyvertrag und erhalte dafür, dass ich die Kosten für 2 SMS, die Speicherkarte und so weiter, da diese ja ausdrücklich wegen der "Unahnehmlichkeiten" der SMS und nicht wegen dem Vertragsschluss an sich geschickt wurden. Also erfolgt diesbezüglich auch keine Rückabwicklung nach Vertragswiderruf.