Sammelthread o2 o Angebote

  • Deine Meinung in allen Ehren - so ganz ohne Argumente klingt sie reichlich unqualifiziert.

  • Ist doch eigentlich ganz einfach:
    Der Anbieter hhebelt damit deine Möglichkeit zum Widerruf aus, das sollte reichen als "Begründung"... ;)


    Bei Auszahlungen ist das nur ne Sache von O2, und nix "gesetzliches". Außerdem hast du da ja nen Vorteil, wieso sollte sich also einer beschweren!? :D :confused:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Bezüglich der Pin hab ich keine Probleme. Mober zum Beispiel sendet (scheinbar) grundsätzlich die Pin und Puk per Email, d.h. er öffnet das und scannt es ein.
    So zumindest schon zweimal geschehen. Hab ich auch kein Problem mit.


    Aber ganz klar verboten ist es, dem Kunden das Widerrufsrecht zu verweigern, und das macht der Händler, wenn er die SIM aktiviert. Der Vertrag kann dann nicht mehr widerrufen werden.


    Wir leben in einer Demokratie, und das heißt gleiches Recht für alle, jeder muss sich an die Regeln halten. Wenn wir zulassen, das jemand die Regeln unterwandert, können wir die Demokratie gleich in die Tonne kloppen ;)


    Ich sehe allerdings auch ein, dass es bei solchen Angeboten ohne Laufzeit etwas anderes ist, als bei Laufzeitverträgen. Trotzdem bleibt es verboten.


    Es wäre sinnvoller, wenn sich jeder einzelne mal an die Nase fasst, und sich überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre, zum Wohle aller ein paar Cent zu investieren, damit es auch in Zukunft noch gute Angebote gibt. Ein Ehrenkodex quasi :)

    oída oudén eidós
    -------------------------------------

    Samsung A54

  • Wenn man diese kleinen Geschenke annimmt, ist das als eine Genehmigung im Sinne der §§184 f BGB analog zu sehen, deren Wirkung sich ex ante (von Anfang an) entfalltet. Es ist somit nicht widerrechtlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Ist doch eigentlich ganz einfach:
    Der Anbieter hhebelt damit deine Möglichkeit zum Widerruf aus, das sollte reichen als "Begründung"... ;)


    Du zäumst das von der falschen Seite auf. Der Anbieter vertritt vermutlich den Standpunkt, das Widerrufsrecht greife gar nicht erst.


    Nachtrag: gut dass der lude es fachlicher beschreiben kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marco76
    Bezüglich der Pin hab ich keine Probleme. Mober zum Beispiel sendet (scheinbar) grundsätzlich die Pin und Puk per Email, d.h. er öffnet das und scannt es ein.
    So zumindest schon zweimal geschehen. Hab ich auch kein Problem mit.


    Ist das nicht das einzig bedenkliche an der ganzen Sache, dass jmd diese sensiblen Daten hat? ;-)


    Zitat

    Original geschrieben von Marco76
    Aber ganz klar verboten ist es, dem Kunden das Widerrufsrecht zu verweigern, und das macht der Händler, wenn er die SIM aktiviert. Der Vertrag kann dann nicht mehr widerrufen werden.


    Das Widerrufsrecht kann dir niemand verweigern... Die Widerrufsfrist beginnt ab Unterrichtung über dieselbige. Im Fernabsatz ist zudem der Erhalt der Ware notwendig. Wenn der Händler deine Ware benutzt ohne dass du das willst, kann er nichts an deinem Widerrufsrecht dem Provider gegenüber ändern.
    Ich kann auch keine rechtswirksamen Verträge schliessen wenn ich deine Unterschrift fälsche.


    Zitat

    Original geschrieben von Marco76
    Wir leben in einer Demokratie, und das heißt gleiches Recht für alle, jeder muss sich an die Regeln halten. Wenn wir zulassen, das jemand die Regeln unterwandert, können wir die Demokratie gleich in die Tonne kloppen ;)


    Bitte nicht Demokratie, Privatautonomie und Rechtsstaatprinzip vermischen, sonst wirds lächerlich.


    Zitat

    Original geschrieben von Marco76
    Es wäre sinnvoller, wenn sich jeder einzelne mal an die Nase fasst, und sich überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre, zum Wohle aller ein paar Cent zu investieren, damit es auch in Zukunft noch gute Angebote gibt. Ein Ehrenkodex quasi :)


    Das ist das schöne an der Privatautonomie, dass jeder über sein "geschäftliches" Handeln bestimmen kann, wie er will.

  • Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Wenn man diese kleinen Geschenke annimmt, ist das als eine Genehmigung im Sinne der §§184 f BGB analog zu sehen, deren Wirkung sich ex ante (von Anfang an) entfalltet. Es ist somit nicht widerrechtlich.


    Wenn man schon dick auftragen muss, dann aber auch richtig: Die Genehmigung wirkt ex tunc und nicht ex ante. Das solltest du ex nunc respektive ex post nochmal repetieren ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Ist das nicht das einzig bedenkliche an der ganzen Sache, dass jmd diese sensiblen Daten hat? ;-)


    Nein. Er kann mit diesen Daten nicht das geringste Anfangen.


    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Das Widerrufsrecht kann dir niemand verweigern... Die Widerrufsfrist beginnt ab Unterrichtung über dieselbige. Im Fernabsatz ist zudem der Erhalt der Ware notwendig. Wenn der Händler deine Ware benutzt ohne dass du das willst, kann er nichts an deinem Widerrufsrecht dem Provider gegenüber ändern.
    Ich kann auch keine rechtswirksamen Verträge schliessen wenn ich deine Unterschrift fälsche.


    § 312d Abs. 3 Nr. 2 Jetzt beweise mal, dass du die Karten nicht aktiviert hast.


    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Bitte nicht Demokratie, Privatautonomie und Rechtsstaatprinzip vermischen, sonst wirds lächerlich.


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es geht um die Einhaltung der Gesetze, und die gelten für jeden.


    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Das ist das schöne an der Privatautonomie, dass jeder über sein "geschäftliches" Handeln bestimmen kann, wie er will.


    Das heißt dann wohl, dir sollte man besser keine solchen Angebote unterbreiten :D

    oída oudén eidós
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    Samsung A54

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn man schon dick auftragen muss, dann aber auch richtig: Die Genehmigung wirkt ex tunc und nicht ex ante. Das solltest du ex nunc respektive ex post nochmal repetieren ;)


    Mal abgesehen davon ist es eh Unsinn. Das funktioniert nur, wenn der Vertragsnehmer einverstanden ist. Im Falle von Logitel könnte es sogar legitim sein.

    oída oudén eidós
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    Samsung A54

  • Zitat

    Original geschrieben von Marco76
    Mal abgesehen davon ist es eh Unsinn. Das funktioniert nur, wenn der Vertragsnehmer einverstanden ist.



    Darum geht es bei der Genehmigung doch gerade. Die Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft. Und die Genehmigung muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch durch schlüssiges Handeln erklärt werden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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