Man sollte sich immernoch klar machen, dass es mehrere Rechtsgeschäfte gibt, welche abgeschlossen werden. Auch wenn es äusserlich nach einem "einheitlichen" Vorgang ausschaut. Z.B. Mobilfunkvertrag, Kaufvertrag des Gerätes, etc. (z.B. zusätzliche Verträge von Drittanbietern).
Ob der Mehrbetrag eines angeblich "verbilligten" Gerätes möglich ist, mag ich bezweifeln. Aber Rückgabe des Handys bzw. Nichtannahme sind ja auch eine Möglichkeit.
Ansonsten stehen ja z.B. bei o2 auch reine Handykaufverträge zur Verfügung.