Sammelthread o2 o Angebote

  • Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Da aber die Kündigungsfrist in diesem Falle das Schnäppchen erst ausmacht gebe ich dir dein


    Lesen - nachdenken - nochmal lesen und nachdenken - und erst dann posten! Danke.


    gerne zu deiner Verwendung zurück.


    OK, neuer Anlauf versuchs nochmal mit dem nachdenken...


    Ich helf Dir auch: Die Aussage war nicht auf den Vertrag bezogen, sondern darauf dass hier nur Angebote aufgrund des Thread Titels rein gehören.


    Irgendwie scheint hier eine gewisse Arroganz und Ignoranz um sich zu greifen was sehr schade ist...

  • zu der Internetoption..ich habe nachgefragt und das als Antwort bekommen:


    "Sie können erst nach definitiv 3 Monaten den Vertrag und damit das Internet Pack M kündigen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Niebauer Service Team"


    also wird man mit 30 euro rechnen müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Nein muss man nicht, da sich das Internet Pack immer an die Laufzeit des Vertrages anpasst und die ist in diesem Fall 30 TAGE.



    Genauso ist es, hab ich gerade hintermir, Vertrag am 17.11.2009 abgeschlossen, am gleichen Tag per Fax gekündigt, schriftliche Bestätigung zum 16.12.2009 mit großem Bedauern erhalten :)

    MfG


    HH

  • Hmm also kann man das wirklich direkt kündigen und nicht das Paket nicht 3 Monate lang nehmen?
    Und bekommt da auch keine Probleme mit dem Händler?


    Weil die Rechnung ist von Niebauer.

    iPhone 6S 64 GB @ 10.2 jailbroken
    iPad Air Cellular 32 GB @ 10.2 jailbroken
    iPhone 4 32 GB @ 7.1.2 jailbroken
    aTV 2 @ 5.2 jailbroken
    MacBook Pro 13" 8. Gen @ El Capitan

  • Korrekt, Disskussionen gehören HIER rein.



    Es geht doch einfach darum, dass ich hier, und damit meine ich auch hier, über Angebote informiert werden möchte. Details, wie Kündigungsfristen bei O2o-Verträgen, können doch einfach an anderer Stelle besprochen werden (sind sie übrigens auch)! Es zeigt sich doch immer wieder, dass spezielle Fragen immer wieder auftauchen - und jedes Mal wird das "Problem" ausdiskutiert (à la Kündigungsfrist 1 Monat; nein Kündigungsfrist 30 Tage; aber bei mir; ...).


    An alle, die es anders sehen: Bitte nicht posten, sondern meinen Anruf einfach mal unkommentiert lassen:


    Vielleicht kann an dieser Stelle auch mal ein Moderator vermitteln? Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von qwerty1896
    Bitte nicht posten, sondern meinen Anruf einfach mal unkommentiert lassen:


    Vielleicht kann an dieser Stelle auch mal ein Moderator vermitteln? Danke!


    Du siehst das vollkommen korrekt.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jana555
    Niebauer hat wieder neue Angebote
    http://shop.ebay.de/niebauer*d…kw=&_armrs=1&_from=&_ipg=


    Hallo,


    wie darf ich folgeden Auszug aus den AGB von Niebauer verstehen:


    Zitat

    (2) Wenn ein Kunde eine Bestellung vornimmt, die ein Mobilfunktelefon (Handy) und einen Mobilfunkvertrag zum Gegenstand hat, und bei der das Handy unter der Bedingung der Bedingung des Abschlusses eines Mobilfunkvertrages zu einem verbilligten Preis verkauft wird,
    ...
    b) schuldet der Kunde der Niebauer GmbH & Co.KG den regulären Kaufpreis des Handys, wenn ein Mobilfunkvertrag wegen unzureichender Bonität des Kunden von einem Mobilfunkbetreiber nicht abgeschlossen wird.


    Was ist der "reguläre Kaufpreis"??? :confused:


    Unter "Rechtliches" schreibt er jedoch:


    Zitat

    # Sollte der Fall eintreten, dass der Netzbetreiber Ihren Antrag ablehnt, werden Sie umgehend von uns darüber informiert und Ihr Kauf storniert. # Selbstverständlich entstehen durch die Stornierung für Sie keine Kosten.


    Ich bin verwirrt...


  • Hallo,


    Normalerweise ist die Herausgabe eines Mobilfunkgerät mit vorheriger Bonitätsprüfung verbunden. Diese ist eine wichtige Voraussetzung zur Freigabe des Mobilfunkvertragabschlusses bzw. des Mobilfunkgerätes.


    …. unter der Bedingung der Bedingung des Abschlusses eines Mobilfunkvertrages …
    Ich finde auch diese Formulierung irgendwie Merkwürdig. Ich interpretiere das ganze nun so: Hat man das Mobilfunkgerät schon zum verbilligten Preis erhalten und kein Vertrag zustande gekommen ist, ist man dazu verpflichtet den Preisunterschied auszugleichen. (Ist es doch logisch, wenn man das Gerät behalten möchte. Oder?) Die Normalpreise m.E. richten sich in diesem Fall nach o2-Handy-Preise.


    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von telocentro
    Ich interpretiere das ganze nun so: Hat man das Mobilfunkgerät schon zum verbilligten Preis erhalten und kein Vertrag zustande gekommen ist, ist man dazu verpflichtet den Preisunterschied auszugleichen. (Ist es doch logisch, wenn man das Gerät behalten möchte. Oder?) Die Normalpreise m.E. richten sich in diesem Fall nach o2-Handy-Preise.


    Gruß


    Hallo telocentro,
    wenn ich auf der O2-Seite richtig recherchiert habe, kostet das XDA Diaond dort ohne Vertrag zur Zeit € 219,-. Obwohl es ja eigentlich gar nicht zu dieser Situation kommen dürfte, da in der Auktion unter "Abwicklungsformalitäten" auch folgendes steht:


    Zitat

    Nachdem die Freischaltung vom Netzbetreiber erfolgt ist, wird die Simkarte und der XDA Diamond sofort an Sie versendet.


    Demnach dürfte man das Handy doch gar nicht erhalten, wenn man abgelehnt wird, oder?


    Von den Bewertungen her macht der Verkäufer auf mich aber einen seriösen Eindruck...


    Gruß,
    Kachelheinz

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