ZitatOriginal geschrieben von polli
Oder noch schlimmer Handwerker nach Ausführung Ihrer Arbeit das Geld aus der Staatskasse dafür erhalten?
Hier juckt es mich in den Fingern, kurz nach Feierabend meine Kollegen zu verteidigen! In Sachsen zahlt der staatliche SIB (die Staatshochbauverwaltung) in 98 % der Fälle fristgerecht. Dort, wo nicht fristgerecht gezahlt wird, stehen der Zahlung Hinderungsgründe, wie z. B. bestehende Mängel bei der Bauausführung, entgegen. Schließlich können wir nicht für etwas bezahlen, wo die Leistung nicht ordentlich ist (ist schließlich das Geld von jedem Einzelnen).