Ich möchte hier keine Einschätzung hinsichtlich Sonderkündigungsrecht abgeben.
Ich zweifle daran, dass Grenznähe für eine Ablehnung relevant sein soll.
Deshalb finde ich es witzig, dass der TE Sicherheit daraus zieht, dass ein "Mann" so argumentiert hat.
Die Lösung wird wohl ohne detaillierte geographische Kenntnisse gefunden werden.
Dabei glaube ich übrigens kaum, dass der TE Rechenschaft darüber ablegen muss, ab wann er über seine Auswanderung im Bilde war...
Viele Grüße
Qwerlk