Umzug in die Schweiz Kündigung?

  • Ich möchte hier keine Einschätzung hinsichtlich Sonderkündigungsrecht abgeben.
    Ich zweifle daran, dass Grenznähe für eine Ablehnung relevant sein soll.


    Deshalb finde ich es witzig, dass der TE Sicherheit daraus zieht, dass ein "Mann" so argumentiert hat.


    Die Lösung wird wohl ohne detaillierte geographische Kenntnisse gefunden werden.
    Dabei glaube ich übrigens kaum, dass der TE Rechenschaft darüber ablegen muss, ab wann er über seine Auswanderung im Bilde war...


    Viele Grüße
    Qwerlk

  • Die Grenznähe kann sehr wohl ein Maßstab sein. Schließlich kommt es beim § 314 BGB darauf an, ob ein Festhalten am Vertrag unter Abwägung aller Umstände zumutbar ist, oder eben nicht. Ein Vertrag, der wegen Auswanderung nach Griechenland entweder gar nicht mehr oder nur unter erheblichen Mehrkosten genutzt werden kann, dürfte unzumutbar sein. Zieht der Betreffende aber nur kurz hinter die Grenze und pendelt weiterhin zur Arbeit nach Deutschland und hält sich auch sonst noch häufiger in Deutschland auf, wird ein Lösen vom Vertrag unter formalem Verweis auf die Wohnsitzverlegung wohl nicht möglich sein. Vor diesem Hintergrund dürfte es auch zulässig sein, dass der Mobilfunkanbieter für den Umgang mit dieser Frage eine bestimmte km-Grenze setzt. Dem Kunden muss es aber möglich sein, darzulegen, dass und warum er ggf. trotz Grenznähe den Vertrag nicht mehr nutzen kann.

  • Bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Vertragsfortführung ist m.E. auch die Restlaufzeit des Vertrags und die Gesamthöhe der ausstehenden Grundgebühren zu berücksichtigen. "Nicht zumutbar" ist was anderes als einfach nur "wirtschaftlich nicht sinnvoll".


    Ist es nun eine Flatrate von 80,- € p.M., ist das für 1 1/2 Jahre sicherlich nicht zumutbar. Wäre es eine GG von 5,- bis 10,- € könnte das schon anders aussehen. Was "unzumutbar" ist, entscheidet im Ernstfall ein Richter ... und was der als zumutbar erachtet, ist überhaupt nicht vorhersagbar.


    In meinen Augen hilft nur eins: Sich einig werden.


    Ein Streit kann jedenfalls teuer werden ... und für wen, bleibt bis zum Ende ungewiss. Selbst ein gerichtlicher Vergleich dürfte teurer werden, als der Gesamtbetrag der ausstehenden GG.


    Frankie

  • Das sehe ich genauso: Sich einig werden ist das Gebot der Stunde :-)


    Einer kann aus Hamburg kommen und in die Schweiz auswandern- dann ist Grenznähe nicht gegeben.
    Einer kann aus Konstanz kommen und in die Schweiz auswandern- dann ist Grenznähe gegeben.


    Welcher Entscheidungsträger kann nun objektiv beurteilen, wo sich dessen Lebensmittlepunkt befindet?
    Möglicherweise kann der Hamburger einen dt. Vertrag sinnvoll nutzen- der Konstanzer nicht. Möglicherweise ist es genau umgekehrt...


    Insofern sollte es nicht nötig sein, dass der TE Rechenschaft ablegen muss. Im Zweifel kann er ja das subventionierte Handy in die Waagschale werfen.
    Das sollte letzte Bedenken bezüglich Zumutbarkeit zerstreuen.


    Aber: Wenn jemand richtig liegt, dann der Mann aus der Hotline und nicht die Frau. Wäre ja noch schöner! :flop: Zezeze


    Viele Grüße
    Qwerlk

  • Zum Thema von Sonderkündigungen bei Umzug ins Ausland gibt es hier gefühlte 23648 Threads. ;)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!