Umzug in die Schweiz Kündigung?

  • Hallo zusammen,


    ich ziehe nächsten Monat in die Schweiz um und habe noch 1 1/2 Jahre einen Debitel
    Mogelkom Vertrag an der Backe kleben.
    Kann ich den mit irgendwelchen Mitteln sonderkündigen.
    Die Hotline sagt es besteht bei privat Umzug ins Ausland kein Kündigungsrecht außerdem geht ja Roaming.
    Is doch bescheuert oder ?


    Hat jemand eine bessere Erfahrung gemacht?


    Danke für Eure Hilfe

  • naja da könnte man auf die idee kommen dir vorzuwerfen das du bei Vertragsabschluss bzw Verlängerung ja schon wusstest das du in die Schweiz gehst bei 1 1/2 Jahren Restlaufzeit liegt das nahe. Ich denke nicht das Du da so ohne weiteres rauskommst. Allerdings weiss ich aus Erfahrung das Debitel auch Kulant sein kann. Ich würde an Deiner Stelle mal fragen ob Du eventuell durch die Einzahlung der Summe X auf Dein Kundenkonto aus dem Vertrag rauskommst... Etwas anderes würde mir jetzt nicht einfallen.


    Viel Glück und viele Grüsse, Andree

  • Vielleicht findest Du jemanden, der Dir den Vertrag (ggf. mit Handy) übernimmt.
    Das wäre für beide Seiten eine brauchbare Lösung.

  • So jetzt festhalten,
    ich habe nochmal bei debitel mobilcom angerufen.
    Diesmal war wenigstens ein Mann dran und der hat gesagt es wäre möglich und es kommt aber darauf an wie weit man von der Grenze weg wohnt.
    Nachdem ich ins wallis ziehe was von Deutschland aus fast 6 Std entfernt ist habe ich doch noch gute Chanchen.


    Danke Leute soweit!!!!

  • Re: Umzug in die Schweiz Kündigung?


    Zitat

    Original geschrieben von Haribomonster
    Hallo zusammen,


    ich ziehe nächsten Monat in die Schweiz um und habe noch 1 1/2 Jahre einen Debitel
    Mogelkom Vertrag an der Backe kleben.
    Kann ich den mit irgendwelchen Mitteln sonderkündigen.


    Ja aber dein Vertragspartner kann eine Entschaedigung verlangen die wie dir schon geantwortet wurde z.B der Grundpreis bis zum Laufzeitende des Vertrages sein kann.


    Zitat

    Die Hotline sagt es besteht bei privat Umzug ins Ausland kein Kündigungsrecht außerdem geht ja Roaming.


    Die Aussage ist so nicht korrekt den Kuendigen aus "wichtigen Grund" geht schon. sh.oben
    Bezeuglich des CH Roamings haette ich doch mal gefragt ob denn die selben Preise wie in D gelten dann haettest DU ja keinen Grund zu kuendigen.;-)


    Gruss
    -ralf-

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  • Wäre Grenznähe ein Argument gegen eine Sonderkündigung, wären die meisten diesbezüglichen Anfragen per se erfolgreich.
    Dann müsste in den meisten Fällen, in denen ein Kunde auswandert, zugunsten des Kunden entschieden werden.
    Insofern kommt mir diese Wendung "spanisch" vor [SCNR].


    Ich hoffe, Dein Weltbild bricht nicht zusammen, wenn Du eine Falschinformation von einem "Mann" bekommen hast.
    Auch in der Schweiz haben Frauen seit 1971 Hosen an...

  • Nein, i.d.R. steht jemanden, der seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, eine Vertrasgauflösung zu!
    Siehe hier:
    klick


    Ich selbst kenne ebensolche Beispiele, du musst bei debitel mobilcom lediglich deine Ummeldebescheinigung des ersten Wohnsitzes vorlegen.

  • in der regel ja aber nicht wenn der vertragspartner zu vertragsabschluss schon wusste das er ins ausland zieht.. da kann es zum problem werden und wie gesagt bei der restlaufzeit ....

  • Das muss Debitel erst mal beweisen!


    MR

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