Ärztliche Abrechnungsstelle, Forderung so zulässig?

  • Hallo Forum,


    diesen Beitrag hab ich mal unter einem anderen Nick verfasst, da ich nicht möchte das der zuordbar ist! ;)


    Mitte März hatte ich als Privatpatient eine etwas größere Behandlung, die auch entsprechend teuer war. Die Rechnung hab ich direkt bei der Krankenkasse eingereicht, die Begleichung dieser hat jedoch unerwartet bis zur letzten Maiwoche gedauert. Da die Summe sehr hoch war, wollte ich auch nicht in Vorleistung treten, da ich dafür auch mein Tagegeldkonto hätte komplett plündern müssen und habe zwei Mahnungen erhalten. Letzte Woche lief die Zahlungsfrist der letzten Mahnung ab, einen Tag später bekam ich einen Anruf des Arztes, der mich drauf hingewiesen hat das seine Abrechnungsstelle nun ggf. einen Anwalt einschalten würde. Ich habe im Anschluss mit der Ärzteabrechnungsstelle telefoniert und direkte Überweisung zugesagt, da einen Tag zuvor auch das Geld von der Krankenkasse eingegangen war. Die Überweisung habe ich letzte Woche Freitag auch direkt im Anschluss noch per Onlinebanking ausgeführt.


    Heute erhalte ich eine Woche nach Ablauf der zweiten Mahnung (Zahlungsfrist) und nach dem Gespräch mit der Abrechnungsstelle ein Schreiben eines Anwaltes mit gestrigen Datums über die Rechnungssumme + 11% Anwaltsgebühr. Der Betrag / Überweisung muß schon vor diesem anwaltlichen Schreiben bei der Abrechnungsstelle gebucht worden sein.


    Meine Frage, ist die zusätzliche Forderung nun rechtens oder nicht? Ich werde dieser jedenfalls zunächst einmal mit Bezug auf das Telefonat und der vorherigen Überweisung widersprechen. Ich vermute nur, das der Anwalt nicht auf die Forderung verzichten werden wird! Und ja, ich weiß, die Rechnung hätte eigentlich direkt beglichen werden müssen aber hab mal soviel Kohle direkt zur Hand!

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Verrätst du uns auch, welche Abrechnungsstelle das war?


    Hier sind nämlich noch andere privat versichert ... ;)


    Frankie


    Wollte eigentlich keine Namen nennen...

  • Re: Ärztliche Abrechnungsstelle, Forderung so zulässig?


    Zitat

    Original geschrieben von bluepolo
    Die Überweisung habe ich letzte Woche Freitag auch direkt im Anschluss noch per Onlinebanking ausgeführt.


    Heute erhalte ich [...] ein Schreiben eines Anwaltes mit gestrigen Datums über die Rechnungssumme + 11% Anwaltsgebühr.

    Für mich - als Nicht-Jurist! - ist der Fall klar. Das hat sich "Überschnitten", wie man so schön sagt. DU kannst belegen, daß das Geld überwiesen wurde und zwar bevor das Anwaltsschreiben kam. Wann deine Bank das bucht, kannst du ja nicht wissen, bzw. hast keinen Einfluß darauf.


    Inwieweit der Rechtsverdreher seine Ansprüche dir gegenüber geltend machen kann, weiß ich nicht - aber das kann bestimmt einer unserer TT-Haus-und-Hof-Juristen beantworten. Nach meiner persönlichen Meinung kann er das aber knicken...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Was wurde denn im Gespräch mit der Abrechnungsstelle genau erörtert? Du kannst ja nicht erwarten wenn Du Sachbearbeiter A mitteilst das Du nun geruhst zu zahlen, dass alle anderen Mitarbeiter der Abrechnungsstelle das automatisch auch wissen.


    Wenn die Forderung in einer gewissen Mahnstufe hängt wird entsprechend jemand am Fr. oder Di. dem Anwalt den Auftrag gegeben haben sich um die Sache zu kümmern.


    Mal ganz davon ab:
    Wieso zum Geier muss man solche Geschichten immer bis zum letzten aussitzen? Es wäre doch nun wirklich ein leichtes gewesen sich spätestens nach der ersten Mahnung mit der Abrechnungsstelle und der KK auseinanderzusetzen. Eigentlich müsste es allein für diese Dickfälligkeit schon ordentlich was hinter die Löffel geben ;)

  • Spätestens mit Ablauf der Frist der ersten Mahnung bist du in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist die Geldforderung zu verzinsen und du wirst ersatzpflichtig für den Schaden, der dem Gläubiger durch deine Nichtleistung entsteht. Zu diesem Schaden gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
    Jetzt müsste man Wissen, welche Kosten der RA genau geltend macht, da er sich hierbei an das RechtsanwaltsgebührenG (RVG) halten muss.


    Du könntest höchstens in den Versicherungsbedingungen deiner KK nachschauen, ob sie die Erstattung an dich nicht früher hätten vornehmen müssen, dann wäre auch sie schadensersatzpflichtig.


    Eine weitere Möglichkeit wäre, das Gespräch mit der Rechnungsstelle als Zahlungsaufschub zu werten, nämlich dann, wenn dir zugesagt wurde, mit der weiteren Rechtsverfolgung zu warten, bis du das Geld einen Tag später überwiesen hättest. Aber dafür wärst wiederum du in der Beweispflicht, was bei einem Telefongespräch praktisch unmöglich ist.


    Also wirst du leider zahlen müssen.


    Wenn ich mir noch einen Tipp erlauben darf: suche beim nächsten Mal das Gespräch mit dem Arzt und bitte ihn um eine längere Zahlungsfrist, bist du das Geld von der Versicherung erhalten hast. Das ist i.d.R. kein Problem. Oder denke über einen Versicherungswechsel nach, wenn dieses lange "Prüfen" der Versicherung System hat.

  • Re: Ärztliche Abrechnungsstelle, Forderung so zulässig?



    Die Rechtsanwaltskosten wären als Verzögerungsschaden ersatzfähig, wenn dieser Schaden nach Verzugseintritt (unproblematisch) und vor Beendigung des Schuldnerverzugs eingetreten ist.


    Da hier zwischen Leistungshandlung (Erteilung des Überweisungsauftrags an die Bank) und Zugang des Anwaltsschreibens eine Woche vergangen ist (hier wären genauere Daten von Vorteil), kann es gut möglich sein, dass der Vorgang erst nach der Leistungshandlung zum Anwalt ging, also der Schaden erst nach Verzugsbeendigung entstanden ist und damit nicht zu ersetzen ist.


    Für die Verzugsbeendigung bei einer Geldschuld ist die Vornahme der Leistungshandlung (Erteilung des Überweisungsauftrags) ausreichend (str., so aber die Rspr.), sofern keine Rechtzeitigkeitsklausel vereinbart worden ist ("der Betrag muss bis dann und dann auf unserem Konto gutgeschrieben sein").


    Ich würde ohne Bezug auf diese Problematik mal freundlich beim Anwalt anfragen, wann er sich mit diesem Vorgang beschäftigt hat.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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