Warnung vor Phonetec24.de

  • Das ist schon richtig. Aber wenn der Gegenstand nicht mehr in quasi unbenutzen Zustand ist geht das denke ich nicht

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  • Grundsätzlich gilt: für unsachgemäße Handhabung gibt es keine Gewährleistung.
    Und für Waren, die im Rahmen des Widerrufes zurückgesendet werden, muss Wertersatz geleistet werden, wenn sich die Ware durch Ingebrauchnahme verschlechtert hat.


    siehe FernAbsG §3 der Anwendung findet gemäß §361a BGB

    oída oudén eidós
    -------------------------------------

    Samsung A54

  • Zitat

    Original geschrieben von Mark22H
    Das ist schon richtig. Aber wenn der Gegenstand nicht mehr in quasi unbenutzen Zustand ist geht das denke ich nicht


    Doch, eben doch. Sinn und Zweck des Widerrufsrechts im Fernabsatzgesetz ist ja eben nicht, daß der Kunde sich das zwei Wochen vor dem unbenutzten oder gar noch eingepackten, verschweißten und kartonierten Gegenstand überlegen darf, ob er ihn behält. Nein, natürlich darf er ihn benutzen. Wie sonst sollte er denn auch feststellen, ob das Gelieferte dem Versprochenen entspricht, von den eigenen Erwartungen und dem zu Erwartbaren ganz zu schweigen?


    Das bedeutet natürlich nicht, daß Gegenstände mit natürlichem Verschleiß, wie zum Beispiel Bremsscheiben, Akkudeckel oder Currywürstchen nach sechs Monaten noch so aussehen oder funktionieren müssen wie am ersten Tag. Abgesehen von der Currywurst sollte es aber auch nicht schon nach wenigen Tagen aussehen wie normalerweise erst nach Monaten (Akkudeckel).

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Doch, eben doch. Sinn und Zweck des Widerrufsrechts im Fernabsatzgesetz ist ja eben nicht, daß der Kunde sich das zwei Wochen vor dem unbenutzten oder gar noch eingepackten, verschweißten und kartonierten Gegenstand überlegen darf, ob er ihn behält. Nein, natürlich darf er ihn benutzen. Wie sonst sollte er denn auch feststellen, ob das Gelieferte dem Versprochenen entspricht, von den eigenen Erwartungen und dem zu Erwartbaren ganz zu schweigen?


    Auch nicht ganz richtig.
    Man darf einen Gegenstand in vergleichbarer Form testen und "befingern", wie es auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
    Und zeig mir mal ein Ladengeschäft, bei dem Du einen Akkudeckel "anprobieren" und damit mehr als 2 Minuten 'herumlaufen' darfst. ;)


    BTT:
    Reklamieren, auf Nachbesserung bzw. Austausch pochen.

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Auch nicht ganz richtig.
    Man darf einen Gegenstand in vergleichbarer Form testen und "befingern", wie es auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
    Und zeig mir mal ein Ladengeschäft, bei dem Du einen Akkudeckel "anprobieren" und damit mehr als 2 Minuten 'herumlaufen' darfst. ;)


    BTT:
    Reklamieren, auf Nachbesserung bzw. Austausch pochen.


    Stimmt auch, zumindest das Ladengeschäft betreffend. Das muß man schon Freund oder zumindest Stammkunde sein.


    Ohne jetzt den Gesetzestext in- und auswendig zu kennen oder schonmal Ärger deshalb gehabt zu haben bin ich mir aber doch sicher, daß über Fernabsatz die Verbraucherrechte eher größer sind als bei Ladeneinkauf.


    Wie unser Vorredner schon schrieb gibt's offenbar sogar Gerichtsurteile, wonach bei kurzzeitiger Benutzung der Lieferant dem Kunden keine (Ab)nutzungskosten in Rechnung stellen kann.


    Nachbesserung/Austausch wäre in diesem ja wahrscheinlich zwecklos, falls es sich nicht gerade um ein Montagsteil handelt, denn "Reparatur" würde den Deckel auch nicht verbessern und bei Austausch gäb's den gleichen Müll nochmal. (-;=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Nachbesserung/Austausch wäre in diesem ja wahrscheinlich zwecklos, falls es sich nicht gerade um ein Montagsteil handelt, denn "Reparatur" würde den Deckel auch nicht verbessern und bei Austausch gäb's den gleichen Müll nochmal. (-;=


    Dennoch muss der (private) Kunde einem Verkäufer die Möglichkeit geben nachzubessern bzw. auszutauschen, bevor eine Wandlung angestrebt werden kann. ;)


    Eine allgemeingültige Warnung gegenüber dem Händler scheint mir etwas wie die berühmten "Kanonen auf Spatzen", also etwas unverhältnismäßig, wenn man nur diese Sachlage betrachten kann... Vielleicht sollte man eher vor dem Teil warnen. ;)

  • Naja die Sachlage ist eher geringwertig aber das unseriösen Auftreten des Händlers unterstreicht mein Warnen in jedem Fall!


    Patzig, Nicht erreichbar, Schlechte Qualität, Kompromisslos.

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  • @ALL


    demnächst kaufen wir alle beim lumashop.de


    und schicken alles immer nach 14 Tagen Gebrauch wieder zurück.


    So hat man gratis z Bsp. alle 14 Tage ein


    neues Handy,
    nen glänzenden Akkudeckel
    .
    .
    .



    :D :top: ALL perfect

    MfG


    HH

  • hehe ;) werden wir mal machen

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