Nokia E66 Rechnung

  • Zitat

    Original geschrieben von ukw68
    ...oder in den sauren Apfel beißen, die 45 Euro zahlen
    und Du hast Ruhe!



    Der TE hat aber die wahl, und könnte den Artikel komplett zurücknehmen.
    Dann müsste er maximal das Rückporto (+ Auktionpreis + VK) an den Käufer über Paypal erstatten (aber erst nach erhalt Ware)
    Dann das Handy nochmal korrekt einstellen,
    die Gebühren für Ebay und Paypal werden auch erstattet..


    Denn in diesem Fall ist dem Käufer nur der Preis wichtig, nicht die Sicherheit ob es sich um ein geklautes Handy handelt.
    Die bekommt er für 45€ weniger nämlich auch nicht. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Der TE hat aber die wahl, und könnte den Artikel komplett zurücknehmen.


    Nö, wieso? Der Artikel ist mangelhaft, Nachbesserung ist unmöglich, da die Rechnung futsch ist, also bleibt nur Minderung, oder Rücktritt. Letzteres kann aber nur der Käufer fordern, nicht der Verkäufer.

  • Man muss sich aber nicht alles gefallen lassen, 90% von diesen Käufern, die nach Kauf so anfangen wollen nur ne Preisminderung!!


    Man klar hätte man das reinschreiben müssen, aber der K hat ja trotzdem Garantie, die wenigsten NSC wollen ne Rechnung, vorallem nachdem das E66 ja noch relativ neu ist und nach nem Jahr ist sowieso alles beim teufel.
    Verschleißteile, Eigenverschulden, Abnutzung usw da windet sich Nokia doch auch raus!!


    Zumal bei Ebay 80% trottel rumlaufen!!
    Ein Bewertungsstandt von 90% und bieten über 200Euro obwohl in der Bewertung steht, liefert nicht,ware Defekt usw!
    Selbst wenn er reingeschrieben hätte, keine Rechnung dabei, ABER über IMEI bla bla hätte er es bestimmt für den selben Preis losgebracht.

  • Das mag ja alles sein, ändert an der Rechtslage aber nichts. ;)


    Natürlich kann der TE das einfach alles aussitzen und hoffen, dass nichts weiter passiert. Theoretisch könnte er aber auf Minderung verklagt werden. Ob diese dann 45€ oder weniger beträgt, interessiert bei den Gerichts- und Anwaltskosten dann auch niemand mehr.

  • wer sagt denn, dass du keine Rechnung mitgeliefert hast? Nach einem Monat ist das schwer nachzuvollziehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ap0ll0
    wer sagt denn, dass du keine Rechnung mitgeliefert hast? Nach einem Monat ist das schwer nachzuvollziehen.


    der gedanke kam mir am anfang auch, aber dann hätte er besser schon direkt als der käufer das erste mal kontakt deswegen mit ihm aufgenommen hat, behaupten müssen, dass definitiv eine dabei war. jetzt so im nachhinein auf einmal unzuschwenken auf "es war ganz sicher eine dabei!" geht zwar immer noch, ist aber grenzwertig.


    auf der anderen seite: dem käufer fällt nach einem monat ein, dass keine rechnung dabei war, das ist doch auch eher seltsam, das hätte er auch direkt nach erhalt des pakets machen müssen.


    ich würde das aussitzen und mir deswegen nicht die wurst heiss machen. er behauptet, es war keine rechnung dabei, und wenns so weitergeht, würd ich einfach behaupten, es war eine dabei (du hast dann auch den einen monat "bedenkzeit", den hatte er ja anscheinend auch :D ).

  • Naja blöde Geschichte, muss man schon sagen.


    Dennoch bin ich der Meinung, dass die 45€ schon okay sind. Der Preisunterschied kommt locker zustande, wenn man ein vergleichbares Gerät mit Rechnung kauft.


    Abgesehen davon ist es eben so, dass du das Gerät mit Rechnung angegen hast. Un wenn da steht Rechnung dann sollte auch eine dabei sein und nicht irgendein Garantiebeleg oder nen Aufkleber mit der Imei Nr. drauf. Rechnung ist Rechung verstehst du.


    Man muss sich manchmal einfach in die Lage des Käufers hineinversetzen, also ich würde nen Ausraster kiegen, vorallem wenn das über ebay abgewickelt ist wo man dann im Nachhinein das Elendige hin und her mit dem Ebay User hat.


    Das er sich dann aber erst nach einem Monat beschwert finde ich auch, wie soll man sagen, etwas komisch.



    Ich an deiner Stelle würde ihm die 45€ überweisen. Darf ich fragen für wieviel du das E66 verkauft hast ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Nö, wieso? Der Artikel ist mangelhaft, Nachbesserung ist unmöglich, da die Rechnung futsch ist, also bleibt nur Minderung, oder Rücktritt. Letzteres kann aber nur der Käufer fordern, nicht der Verkäufer.


    Ich glaube bei einem Kauf von Privat verhält sich das anders.
    Der Artikel ist nicht Mangelhaft, die Auktionsbeschreibung ist Falsch der TE Kann sich Auf einen Irrtum berufen, das muss er so schnell wie möglich machen, also wenn der K letzte Woche reklamiert ist es schon zu spät.


    Es gitb doch auch diese Handgeschrieben Quittungsblöcke

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Ich glaube bei einem Kauf von Privat verhält sich das anders.


    Und ich weiß, dass es nicht so ist. ;)


    Ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum liegt hier nicht vor und die Mängelgewährleistung kann bei falschen Angaben nicht ausgeschlossen werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Und ich weiß, dass es nicht so ist. ;)


    Ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum liegt hier nicht vor und die Mängelgewährleistung kann bei falschen Angaben nicht ausgeschlossen werden.


    Mag sein, aber nicht mehr nach einem Monat. Der Käufer hätte den Mangel direkt anzeigen müssen.

    ...das leben ist eines der härtesten

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