ZitatOriginal geschrieben von hbs
Mag sein, aber nicht mehr nach einem Monat. Der Käufer hätte den Mangel direkt anzeigen müssen.
Nö, auch das stimmt nicht. Mängelgewährleistungsrechte verjähren frühstens nach einem Jahr.
Eine Pflicht, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, gibt es nur im Handelsrecht unter Kaufleuten.