Autoversicherung will Kilometerleistung wissen, wie verfahren?

  • in der haftpflicht kann sie trotz falscher angabe der km-leistung die zahlung nicht verweigern.


    dennoch solltest du statt "kann ich 15000 km angeben?" einfach den tatsächlichen wert angeben. der km-stand steht auf jeder reparaturrechnung. früher oder später kommt das raus. die paar % mehr beitrag machen das kraut wohl nicht fett...

  • Irgendwann hast du ja mal ne km Laufleistung angegeben die das Auto hat.
    Bei der Versicherung hast du dann gesagt du fährst xxxxxkm im Jahr.


    Bei jedem deiner Schäden ging der Versicherung auch die aktuelle km Laufleistung aus Gutachten/Rechnungen ein. Anscheinend haben sie eine Unstimmigkeit gefunden.



    Alles was passieren wird, dass sie die Differenz zu den mehr km nachberechnen. Aber damit musst du ja leben, hättest du eh gleich bezahlen oder angeben müssen.


    Wenn es der Versicherung gar nicht passt kündigen sie dir. Dann hast du ein größeres Problem auch bei anderen Versicherungen was zu bekommen bzw. sehr teuer

  • Zitat

    Original geschrieben von ThaFUBU
    bestenfalls die Beitragsdifferenz rückwirkend zahlen die du mit der erhöhten Laufleistung hättest zahlen müssen


    Jegliche Zahlung im Kasko Bereich...


    Man sollte den TE aber auch darüber informieren, dass die Versicherung u.U. dazu berechtigt ist, eine Vertragsstrafe, deren Höhe zwischen einem halben und eineinhalb Jahresbeiträgen des Haftpflichtbeitrages beträgt. Lies Dir mal Deine Police durch (warum macht das eigentlich kaum einer?). Ich würde an Deiner Stelle bevor Du das Schreiben losschickst, erstmal mit Deinem Versicherungsvertreter reden, vielleicht kann der noch was reissen.


    Zitat


    Wiue wäre es mit der Wahrheit?
    Wenn sich deine KM-Leistung erhöht musst du logischer und gerechter Weise auch mehr Beitrag bezahlen.


    Aber für ~5.000KM mehr kannst du (je nach Versicherung) 5-10Euro kalkulieren, so ist es zumindest bei meiner!


    So pauschal kann man das gar nicht sagen. Da spielen viele Faktoren eine Rolle und schlussendlich gewichtet jeder Versicherer das Km-Risiko anders.

  • Danke für die Antworten :top:


    In dem Schreiben steht eindeutig, daß sie die Fahrleistung für das kommende Jahr wissen wollen. Daraus schließe ich, daß sie mir keinen Strick daraus drehen wollen, und eine Nachzahlung fordern, sondern dies eine Chance für mich bedeutet, die Kilometer nun richtig anzugeben.


    Ich habe allerdings immer noch nicht die Rechnung meiner Werkstatt für die Selbstbeteiligung erhalten. Muß ich mal heute Nachmittag fragen, was da los ist. Habe eine Abtrittserklärung unterschrieben, daß der Werkstattonkel das Geld direkt von der Versicherung bekommt, und ich die Selbstbeteiligung an ihn zahle.

  • ich hänge mich mit meiner Frage mal hier ran.
    Bei meiner Kfz-Versicherung habe ich mich und meine Freundin seinerzeit als Fahrer angegeben. Es ist eingetragen, dass wir in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wohnen. Dies ist auch so, allerdings hat meine Freundin ihren Wohnsitz vor ein paar Wochen offiziell wieder zu ihren Eltern verlegt (aus Steuer Gründen).
    Ist sie nun weiterhin mitversichert? Wir wohnen zusammen, nur gemeldet ist sie bei ihren Eltern. Prüft die Versicherung in einem Versicherungsfall die Adresse mit dem Einwohnermeldeamt ab?

  • Zitat

    Original geschrieben von edler86
    Prüft die Versicherung in einem Versicherungsfall die Adresse mit dem Einwohnermeldeamt ab?


    Nein, die Versicherung ist ja kein Staatsorgan deswegen greift hier noch der Datenschutz ;)
    Schau mal in Deine Police, dort steht es drin ob die Person im Haushalt gemeldet sein muss oder ob es reicht wenn sie dort nur lebt....
    Ich bin der Meinung, dass es i.d.R. keine Rolle spielt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Jegliche Zahlung im Kasko Bereich...


    Man sollte den TE aber auch darüber informieren, dass die Versicherung u.U. dazu berechtigt ist, eine Vertragsstrafe, deren Höhe zwischen einem halben und eineinhalb Jahresbeiträgen des Haftpflichtbeitrages beträgt.


    Welche Versicherung erhebt denn eine Vertragsstrafe und verweigert die Zahlung? Meine Versicherung behält sich lediglich die Vertragsstrafe vor.


    Lichterglanz: Wie hoch ist die Kilometerüberschreitung?

  • Zitat

    Original geschrieben von edler86
    Bei meiner Kfz-Versicherung habe ich mich und meine Freundin seinerzeit als Fahrer angegeben. Es ist eingetragen, dass wir in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wohnen. [...]
    Ist sie nun weiterhin mitversichert? Wir wohnen zusammen, nur gemeldet ist sie bei ihren Eltern. Prüft die Versicherung in einem Versicherungsfall die Adresse mit dem Einwohnermeldeamt ab?


    Da es durchaus auch Ehen gibt, bei denen die Partner unterschiedliche Wohnungen / Wohnorte haben, dürfte das auch bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften möglich sein.


    Insofern sehe ich da kein Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Welche Versicherung erhebt denn eine Vertragsstrafe und verweigert die Zahlung? Meine Versicherung behält sich lediglich die Vertragsstrafe vor.


    Lichterglanz: Wie hoch ist die Kilometerüberschreitung?


    Das kann ich Dir auch nicht genau sagen, welche Versicherung dann tatsächlich Vertragsstrafen erhebt. Aber im Motortalkforum kommt alle paar Wochen die Frage auf, ob man sich davor drücken kann, die Strafe zu zahlen...

  • Chefkoch85
    Du behauptest, dass es Versicherungen gibt, die sowohl (EDIT) die Leistung verweigern als auch eine Vertragsstrafe verlangen, kennst aber keine einzige, die so verfährt...?

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