@ arne
ja es gibt welche. und ab ner hohen überschreitung der km-leistung find ich das auch vollkommen ok.
denn für meine augen ist und bleibt es betrug und jetzt soll mir keiner mit "ich hab das nicht gewußt bzw. hab das übersehen" ankommen.
sobald ich die leistung überschreite hab ich ne entsprechende meldung zu machen punkt.
Autoversicherung will Kilometerleistung wissen, wie verfahren?
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Zitat
Original geschrieben von arne
Chefkoch85
Du behauptest, dass es Versicherungen gibt, die sowohl kündigen als auch eine Vertragsstrafe verlangen, kennst aber keine einzige, die so verfährt...?Ich habe nie behauptet, dass die Versicherung das Vertragsverhältnis kündigt. Ich schrieb nur, dass es Versicherungen gibt, die Vertragsstrafen aussprechen. Nur weil ich keinen Namen nennen kann, heißt dass doch noch lange nicht, dass ich hier das erfunden habe. Ich bezog mich auf die Threads im Motortalk Forum und ich glaube nicht, dass sich dort die Versicherer regelmäßig einen fiktiven Fall sich ausdenken um etwaige Kunden dazu anzuhalten korrekte Angaben zu machen. Oder worauf willst Du hinaus?
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Okay, erstmal habe ich mich in meinem letzten Beitrag verschrieben, sorry. Die Frage, den du von mir zitiert hast, ist Unsinn. Das hast du in der Tat nicht behauptet.
Ich habe dich so verstanden, dass es Versicherungen gibt, die sowohl "jegliche Zahlung im Kasko Bereich..." verweigern können, als auch zusätzlich noch eine Vertragsstrafe aussprechen. Das war mir neu, deswegen meine Frage, scheinbar meintest du es so aber nicht. Die übliche Regelung ist, wie von dir beschrieben, die Vertragsstrafe. Die Kündigung ist zusätzlich selbstverständlich möglich.
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Zitat
Original geschrieben von arne
Chefkoch85Okay, erstmal habe ich mich in meinem letzten Beitrag verschrieben, sorry. Die Frage, den du von mir zitiert hast, ist Unsinn. Das hast du in der Tat nicht behauptet.
Ich habe dich so verstanden, dass es Versicherungen gibt, die sowohl "jegliche Zahlung im Kasko Bereich..." verweigern können, als auch zusätzlich noch eine Vertragsstrafe aussprechen. Das war mir neu, deswegen meine Frage, scheinbar meintest du es so aber nicht. Die übliche Regelung ist, wie von dir beschrieben, die Vertragsstrafe. Die Kündigung ist zusätzlich selbstverständlich möglich.
Aufgrund eines Edtierfehlers meinerseits wurde die eigentlich Aussage geändert. TheFUBU meinte, dass die Versicherung jegliche Leistung (Kasko sowie Haftpflicht) verweigern kann. Ich meine, dass die Versicherung nur die Kaskoregulierung verweigern kann. Ob nun eine Kombination aus Vertragsstrafe und Leistungsverweigerung und oder Kündigung möglich ist entzieht sich meiner Kenntnis.
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Zitat
Original geschrieben von nutellatoast
Der km-Stand wird grundsätzlich bei Vertragsschluss abgefragt.Das stimmt nicht.
Ich hatte mein Auto 4 Jahre bei der HUK und bin zum 01.01.09 zur DEVK gewechselt - dort wurde nirgends danach gefragt. War auch gut so, denn bei der HUK hatte ich im letzten Jahr etwas mehr gefahren als angegeben (15.000 angegeben, 17.000 gefahren). Dieses Jahr habe ich wohl auch unterschätzt, bin von 9.000 ausgegangen und werde voraussichtlich bei gut 11.000km aussteigen... -
Zitat
Original geschrieben von arne
Welche Versicherung erhebt denn eine Vertragsstrafe und verweigert die Zahlung? Meine Versicherung behält sich lediglich die Vertragsstrafe vor.Lichterglanz: Wie hoch ist die Kilometerüberschreitung?
Habe ganz ordentlich überschritten. Bin von meinem neuen Auto so begesitert, daß ich dauernd in der Gegend rumgegurkt bin. Statt 9.000, habe ich seit Oktober schon knappe 20.000 verbummelt. Habe jetzt in dem Schrieb, den ich der Versicherung zurückschicken soll, "bis 25.000" angekreuzt, die ich wahrscheinlich 2009 fahren werde, und hoffe die Sache ist damit gegessen. Ist natürlich alles mein Fehler. Darüber bin ich mir ja schon im Klaren. Mich interessiert jetzt nur wies weitergeht. Die wollten ja jetzt wissen, wieviele KM ich in diesem Jahr vermutlich abreißen werde. Da werden die doch jetzt nicht auch noch mit Nachzahlungen für 2008 ankommen, oder ähnliches?
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je nach deiner Zahlweise (monatlich / halbjährlich....) werden die Dich hochstufen. Oder ggf. nachzahlen lassen. Ist ja auch deren Recht. Wie Du schon sagtest ist deine Jahreskilometerleistung gestiegen und somit wirst Du höher eingestuft. Sei froh dass es mehr oder weniger unmittelbar nach dem Neuvertrag aufgefallen ist. Nun kannst Du denen gegenüber auch relativ glaubwürdig argumentieren (neuer Wagen, macht Spaß...blabla..).
Ich denke wenn das in 1-2 Jahren in Verbindung mit einem Schaden aufgefallen wäre....dann...naja.
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