in der haftpflicht kann sie trotz falscher angabe der km-leistung die zahlung nicht verweigern.
dennoch solltest du statt "kann ich 15000 km angeben?" einfach den tatsächlichen wert angeben. der km-stand steht auf jeder reparaturrechnung. früher oder später kommt das raus. die paar % mehr beitrag machen das kraut wohl nicht fett...