Wer hilft bei ausrechnen von ALG2 Geld - sehr Kompliziert!

  • ChickenHawk, ich habe nicht geschrieben, dass das Arbeitsamt für solche Kosten aufkommen muss, sondern nur, dass eine solche Belastung durchaus entstehen kann und noch nicht mal ungewöhnlich ist. Es ist z.B. überhaupt nicht illegitim, wenn man als Angestellter für eine größere Anschaffung einen Kredit aufnimmt.


    In Süddeutschland wirst Du übrigens selten eine Wohnung für eine vierköpfige Familie finden mit einer Warmmiete von 400 Euro.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    ChickenHawk, ich habe nicht geschrieben, dass das Arbeitsamt für solche Kosten aufkommen muss, sondern nur, dass eine solche Belastung durchaus entstehen kann und noch nicht mal ungewöhnlich ist. Es ist z.B. überhaupt nicht illegitim, wenn man als Angestellter für eine größere Anschaffung einen Kredit aufnimmt.


    In Süddeutschland wirst Du übrigens selten eine Wohnung für eine vierköpfige Familie finden mit einer Warmmiete von 400 Euro.


    Wenn so eine Belastung vorhanden ist, dann muss man bedauerlicherweise den Kontakt zur Bank und oder Versicherungsmakler aufnehmen und dafür sorgen, dass die Belastungen in einem tragbaren Rahmen liegen. Der Staat kommt eben nur für die Grundsicherung auf, nicht für Belastungen die man sich in besseren Zeiten selbst aufgebürdet hat.


    Und die 400 € Miete waren auf das konkrete Beispiel des TE gemünzt, er lebt in einem 2 Personen Haushalt. Bei einem 4 Personen Haushalt übernimmt das Amt entsprechend höhere Mietkosten.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn so eine Belastung vorhanden ist, dann muss man bedauerlicherweise den Kontakt zur Bank und oder Versicherungsmakler aufnehmen und dafür sorgen, dass die Belastungen in einem tragbaren Rahmen liegen. Der Staat kommt eben nur für die Grundsicherung auf, nicht für Belastungen die man sich in besseren Zeiten selbst aufgebürdet hat.


    Und die 400 € Miete waren auf das konkrete Beispiel des TE gemünzt, er lebt in einem 2 Personen Haushalt. Bei einem 4 Personen Haushalt übernimmt das Amt entsprechend höhere Mietkosten.


    Nochmal und um's zu wiederholen: Ich habe selbstverständlich nicht geschrieben, dass das Arbeitsamt aka die Agentur die monatlichen Kosten eines Arbeitslosen zu decken hat, egal wie hoch sie seien. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass zwei Menschen, die monatlich zusammen inklusive Miete 1500 Euro ausgeben, deshalb kein schlechtes Gewissen haben müssen. Das war auf die Bemerkung von Frankfurt gemünzt, dass das ein 'enormer' Betrag sei. So ungewöhnlich hoch ist die Belastung nicht.


    Dass im Falle einer Arbeitslosigkeit dann der Kontakt zur Bank oder der Rentenversicherung zu suchen ist, versteht sich von selbst.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Sorry aber dann lebt man über seinen Verhältnissen, es gibt (leider) genug Familien die mit 1.500 € eine vierköpfige Familie ernähren (müssen).


    Wenn der TE nun sich noch monatliche Verpflichtungen für 400 € ans Bein bindet ist das in der Tat eher weniger das Problem des Arbeitsamtes und führt dort zu "Unverständnis".


    Also über seinen Verhältnissen lebt er bzw. die beiden ja nun nicht, denn bisher sind sie mit ihren Einnahmen über ihren Ausgaben gewesen. Ob nun eine 4-80 köpfige Familie ebenfalls möglicherweise von 1500€ leben kann ist irrelevant, denn er hat keine solche Familie zu versorgen.


    Das das ALG2 gewisse Regelleistungsgrenzen hat, dass sollte der TE allerdings auch wissen, zumal er ja nicht erst seit gestern in Kontakt mit den Ämtern steht. Nur wenn jeder Bundesbürger automatisch seine "Verhältnisse" den möglicherweise drohenden Regelleistungsgrenzen anpasst (um im Falle eines Falles keine Schulden machen zu müssen), dann siehts für die Wirtschaft aber düster aus.


    Andererseits wär das vermutlich so wirkungsvoll, dass die Bundesregierung Hartz4 direkt wieder abschaffen würde.

  • Man kann auch mit 2 Personen problemlos auf 2.000 € oder mehr Ausgaben pro Monat kommen, wenn die Kohle denn da ist.


    Frankfurt hat geschrieben dass in der momentanen Situation des TE 1.500 € monatliche "Fixkosten" zu viel seien und das es daher verständlich ist, dass hier das Amt nicht sagt: "Na klar nimm hin...". Das ist soweit ja auch erstmal vollkommen zutreffend zumal wie gesagt vom Staat für 2 Personen sonst ja auch nur um die 1.200 € an Leistungen bewilligt werden würden.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk



    Frankfurt hat geschrieben dass in der momentanen Situation des TE 1.500 € monatliche "Fixkosten" zu viel seien und das es daher verständlich ist, dass hier das Amt nicht sagt: "Na klar nimm hin...".


    Ja, das stimmt ja auch, ich glaub wir meinen hier alle mehr oder minder das Gleiche.

  • Ach Leute, muss ich jetzt meine genauen Ausgaben nennen!


    Wir mussten Umziehen wegen eingenbedarf, haben vor Gericht verloren und hatten daher doppelt kosten......


    Laut Amt, weil ich nun zum 25.06. die Umschulung anfange, ist es so dass ich laut den Ihr Rechner mind. 500 Euro bekomme!


    Und das ist das was wir brauchen!


    Damit bin ich auch zufrieden!


    Desweitern kann man es auch so sehen, dass meine Freundin nicht aufkommen kann für mich, da wir unter der 12 Monats Grenze leben für Bedarfsgemeinschaften!


    Ich bekomme also 24 Monate das Geld *g* und bin beruhigt!


    Weil das ist eine riesen Chance hier doch noch ordentlich zu arbeiten!

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    Desweitern kann man es auch so sehen, dass meine Freundin nicht aufkommen kann für mich, da wir unter der 12 Monats Grenze leben für Bedarfsgemeinschaften!


    Ich bekomme also 24 Monate das Geld *g* und bin beruhigt!


    Merkst Du den Widerspruch in diesen beiden Aussagen?


    Selbst wenn Ihr jetzt noch kein Jahr zusammen lebt und Deine Freundin daher jetzt nicht für Dich aufkommen muss, wird die Jahresgrenze innerhalb von 24 Monaten definitv (deutlich) überschritten. Und jedenfalls ab diesem Zeitpunkt werdet Ihr dann als Bedarfsgemeinschaft gewertet.

  • Falsch bei einer Ausbildung bzw. Weiterbildung wird mal 2 Gerechnet!


    Beispiel bei ALG1


    Anspruch bis sagen wir mal 01.12.09
    Nimmst ab dem 01.08.09 teil - bekommst August, Septermber, Oktober, November Geld aber auch Dezember Januar Febraur und März!


    Da die Ausbildung 24 Monate geht, und mein ALG Zuschlag 12 MOnate aber mal 2 wegen Weiterbildung bekomme ich es 24 Monate!

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