Wer hilft bei ausrechnen von ALG2 Geld - sehr Kompliziert!

  • Hallo liebe TTler,


    Ihr seit meine letzte Hoffnung ;-)


    Ich hatte zur Zeit einen Job im Ausland , der allerdings mit dem Hin und Her fliegen nicht viel einbringt wie ALG vorher!


    Aus dem Grund wurde ich auf Anraten vom Arbeitsamt zum 01.06.09 Spontan Arbeitslos, weil diese mir eine Ausbildung anbieten wollen.


    Mein ALG1 Anspruch endet allerdings leider schon am 01.08.09!


    Für mich stellt sich nun die Frage wieviel ALG2 ich bekomme?


    Keiner kann es mir richtig sagen.


    Kein Rechner der Welt die es im Internet gibt, rechnen richtig! Alles verschiedene Ergebnisse. Mal bekomme ich zuschläge, mal keine!


    Wer kann mir helfen, rauszufinden, wieviel Geld ich bekommen werden!


    Weil eine Ausbildung mit 27 ist noch mal eine riesen Chance! Ich darf als Fachinformatiker anfangen!


    Sonst hat mir mein Chef eine wieder Einstellgarantie bis zum 01.08 gewährt!


    Ich möchte halt Sichergehen, dass es sich lohnt! Weil ohne Geld kann ich nicht leben!


    Also: Ich erhalte im Moment 641 Euro im Monat ALG1
    Meine Freundin Verdient 1500 Euro - davon 1063 Netto
    Miete Zahlen wir 400 Euro warm
    320 Kalt
    30 Euro sonstige NK
    50 Heizung


    Was steht mir zu?


    Manche Rechner sagen, ich bekomme einen Zuschlag wegen ALG1 auf ALG2!
    Manche Rechner sagen ich bekomme den nicht!


    Ich bekomme Ergnisse von 170 Euro - was definitiv zu wenig ist bis hin zu 540 Euro ausgerechnet was okay wäre!


    Demnach heißt es das ich auch Versicherungen absetzen kann, Fahrtkosten meiner Freundin?


    Ich habe überhaupt kein Plan und will nicht die Ausbildung zum 01.08. annehmen, wenn ich damit nicht leben kann. Wir haben 1500 Euro ausgaben zusammen, und die müssen wir auch decken können! Das Amt versteht das nicht! Daher meine Frage!


    Vielleicht wisst Ihr ja Bescheid!

  • Re: Wer hilft bei ausrechnen von ALG2 Geld - sehr Kompliziert!


    Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    .....Ich möchte halt Sichergehen, dass es sich lohnt! Weil ohne Geld kann ich nicht leben!.....

    Mal eins vorweg: ALG2 (Hartz4) soll sich für dich auch nicht lohnen, sondern dient dem Lebenserhalt!


    Bist du Mieter und Zahler der Wohnung?


    Kennt diese Daten auch dein ARGE-Betreuer? Sollte er nämlich von deiner Freundin wissen, wird dies dir womöglich als eheähnliche Beziehung ausgelegt und das Gehalt deiner Freundin mit angerechnet, was sehr ungünstig für euch wird. Es sei denn du kannst dies wiederlegen, was aber bei einer gemeinsamen Wohnung fast unmöglich ist.


    Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    .....Wir haben 1500 Euro ausgaben zusammen, und die müssen wir auch decken können! Das Amt versteht das nicht!.....

    Das verstehe ich auch nicht. Dann müsst ihr eure Kosten senken. Oder was meinst du genau?? 1500 Euro für zwei Personen der unteren Schicht (bitte nicht falsch verstehen) ist schon enorm.

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Erstmal: Hast du irgendwas zu diesem dubiosen Ausbildungsangebot schriftlich, wo dir das explizit zugesagt wird? Wenn nicht, dann kündige bloß nicht deinen alten Job!


    Dubios deshalb, weil eigentlich derzeit keine Förderungen für Berufsausbildungen gegeben werden, allenfalls für Umschulungen, dies aber auf keinen Fall für jemanden, der bereits in Lohn und Brot steht. Darüber hinaus bist du mit 27 schon zu alt für diese kargen Förderungsangebote und für die Umschulung kommst du wegen Berufstätigkeit nicht in Frage.


    Wenn dir das beim Arbeitsamt so geraten wurde, dann unbedingt alles schriftlich geben lassen. Denn das Arbeitsamt hat mit dem ALG2 eigentlich absolut nix am Hut, dass macht nur Dienst um und für Berufstätige. Wenn du arbeitslos bist, sind die nicht mehr zuständig, sobald du ins ALG2 fälltst. Dann sind die Jobcenter/Argen zuständig.


    Dir stehen aufgrund der Bedarfsgemeinschaft monatlich zusätzlich zum Gehalt deiner Freundin etwa 242€ zu-mehr wird es nicht. Das ist das, was du bekommst, um davon anteilig sowohl eure Miete als auch deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


    Fraglich ist, ob nicht eventuell sogar erstmal überhaupt kein Anspruch besteht-das dürfte der Fall sein, wenn du deinen jetzigen Job selbsttätig kündigst, dann gibt es gar nix. Deshalb alles schriftlich geben lassen!

  • Zitat

    Original geschrieben von zumwinkler
    Dubios deshalb, weil eigentlich derzeit keine Förderungen für Berufsausbildungen gegeben werden, allenfalls für Umschulungen, dies aber auf keinen Fall für jemanden, der bereits in Lohn und Brot steht. Darüber hinaus bist du mit 27 schon zu alt für diese kargen Förderungsangebote und für die Umschulung kommst du wegen Berufstätigkeit nicht in Frage.


    Das erklär mal den Arbeitsagenturen im Ruhrgebiet. Suche seit letztem Sommer dort nach Mitarbeitern und diejenigen welche wenigstens ein bischen Initiative zeigen (und Interesse haben ein Vorstellungsgespräch/Probearbeiten zu absolvieren) erzählen mir dann das ihnen die Arbeitsagentur jetzt nen Meister oder ne andere Ausbildung (also auch Berufsfremd!) bezahlen...


    Ist mir jetzt 3-4 mal passiert! Alle anderen Regionen Deutschlands sind soweit gut mit Personal bestückt aber dieses kleine Fleckchen Erde mit unheimlich hoher Bevölkerungsdichte hat es nicht nötig arbeiten zu gehen...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Re: Re: Wer hilft bei ausrechnen von ALG2 Geld - sehr Kompliziert!


    Zitat

    Original geschrieben von FRANKFURT
    Mal eins vorweg: ALG2 (Hartz4) soll sich für dich auch nicht lohnen, sondern dient dem Lebenserhalt!


    Bist du Mieter und Zahler der Wohnung?


    Kennt diese Daten auch dein ARGE-Betreuer? Sollte er nämlich von deiner Freundin wissen, wird dies dir womöglich als eheähnliche Beziehung ausgelegt und das Gehalt deiner Freundin mit angerechnet, was sehr ungünstig für euch wird. Es sei denn du kannst dies wiederlegen, was aber bei einer gemeinsamen Wohnung fast unmöglich ist.
    Das verstehe ich auch nicht. Dann müsst ihr eure Kosten senken. Oder was meinst du genau?? 1500 Euro für zwei Personen der unteren Schicht (bitte nicht falsch verstehen) ist schon enorm.


    Mal davon ab, dass es "eheähnliche Gemeinschaft heißt und durch die "Bedarfsgemeinschaft" ersetzt wurde, das Wort "widerlegt" lautet und Wohngemeinschaften ebenfalls möglich sind in der gleichen Wohnung, finde ich die Bezeichnung "untere Schicht" schon reichlich asozial!


    Kennst du seine Lebenssituation? Kennst du seine Fixkosten? Kann man alle Kosten unmittelbar senken? :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Sehr gute Hilfe erhälst du auch (und vor allem) hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum


    Erhältst! :D


    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Ist mir jetzt 3-4 mal passiert! Alle anderen Regionen Deutschlands sind soweit gut mit Personal bestückt aber dieses kleine Fleckchen Erde mit unheimlich hoher Bevölkerungsdichte hat es nicht nötig arbeiten zu gehen...


    Was vielleicht auch damit zusammenhängen mag, dass sich die Arbeit hier teilweise finanziell einfach nicht mehr lohnt! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Du und deine Freundin bilden zusammen eine Bedarfsgemeinschaft:


    Hier euer Bedarf (ab 01.07.2009):


    Regeleistung: 646,00 € (2 x 323,00 €)
    Kosten der Unterkunft: 400,00 €
    Gesamtbedarf = 1046,00 €


    Vom Bedarf ist das Einkommen abzüglich Freibeträge abzusetzen.


    Einkommen von dir: 641,00 € ALG I
    - 30,00 € Versicherungspauschale
    = 611,00 €


    Einkommen Freundin: 1063,00 € Netto
    -100,00 € Grundfreibertag
    -180,00 € Erwerbstätigenfreibetrag
    = 783,00 €


    Geamteinkommen = 1394,00 €
    Gesamtbedarf = 1046,00 €


    Ergebnis: Kein Leistungsanspruch! Evtl. versuchen Wohngeld zu beantragen.

    Nokia 6700 classic (Vodafone D2)


  • Er schrieb doch, dass sein ALG1-Anspruch bald endet! Dass er nicht ALG 1 + 2 gleichzeitig bekommt, dürfte ihm wohl klar sein! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von zumwinkler
    Wenn dir das beim Arbeitsamt so geraten wurde, dann unbedingt alles schriftlich geben lassen. Denn das Arbeitsamt hat mit dem ALG2 eigentlich absolut nix am Hut, dass macht nur Dienst um und für Berufstätige. Wenn du arbeitslos bist, sind die nicht mehr zuständig, sobald du ins ALG2 fälltst. Dann sind die Jobcenter/Argen zuständig.

    Es gibt längst nicht überall ARGEn. Vielerorts ist auch für ALG2 das sog. Arbeitsamt, also die Agentur für Arbeit, zuständig. Zumal die ARGEn ja eigentlich verfassungswidrig sind und demnächst eh aufgelöst/verändert werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Er schrieb doch, dass sein ALG1-Anspruch bald endet! Dass er nicht ALG 1 + 2 gleichzeitig bekommt, dürfte ihm wohl klar sein! ;)


    Also so unwahrscheinlich ist das nicht, kommt in der Realität recht oft vor.


    Also wenn der TE dann eine Ausbildung macht wäre vorerst zu prüfen ob er "dem Grunde nach" Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) hat. Denn Azubis können in den meisten Fällen gem. § 22. Abs. 7 SGB II nur einen Zuschuss zu ihren ungedeckten Kosten der Unterkunft erhalten.

    Nokia 6700 classic (Vodafone D2)

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