Seit vielen Jahren habe ich immer im Mai einen formlosen Antrag an das FA gestellt, indem ich um Verlängerung der Abgabefrist bis Ende September gebeten habe. Regelmässig wurde dem entsprochen; null problemo.
Jetzt kommt ein Brief zurück, wo mir mitgeteilt wird, dass der 31.5. definitiv der letzte Abgabetermin für 2008 sei und dass, wenn ich nicht bis spätestens 30.6. abgegeben habe, mein Einkommen geschätzt wird und ich Zwangsgeld zahlen muss.
(Ich habe Einkünfte als Freiberufler und lag in den letzten Jahren immer unter der Grenze; musste also keine Steuern zahlen. Bin daher ein ganz kleines Fischlein!)
Hat sich seit letztem Jahr ein Gesetz geändert, was ich wohl nicht mitbekommen habe?
Wie sieht so ein Zwangsgeld aus? Ist dass ein fester Betrag, für alle gleich, also egal, ob man im Vorjahr 50 Tausend oder nur 5 Tausend verdient hat?
Oder ist das ein prozentualer Betrag vom letzten Einkommen?
Wie ist das mit der Schätzung? Wenn in den letzten Jahren immer etwa der gleiche Betrag ANERKANNT wurde, kann das FA dann bei einer Schätzung den Betrag willkürlich auf ein Vielfaches anheben ?
Wie sind Eure eigenen Erfahrungen hiermit?
Und bitte bitte bitte, kein Dummschnack á la "mach doch einfach die Erklärung bis Ende Juni"! Wenn ich das könnte, hätte ich sicher nicht diesen Thread eröffnen müssen.