Engere Frist für Steuerklärung 2008 ?

  • Seit vielen Jahren habe ich immer im Mai einen formlosen Antrag an das FA gestellt, indem ich um Verlängerung der Abgabefrist bis Ende September gebeten habe. Regelmässig wurde dem entsprochen; null problemo.


    Jetzt kommt ein Brief zurück, wo mir mitgeteilt wird, dass der 31.5. definitiv der letzte Abgabetermin für 2008 sei und dass, wenn ich nicht bis spätestens 30.6. abgegeben habe, mein Einkommen geschätzt wird und ich Zwangsgeld zahlen muss.


    (Ich habe Einkünfte als Freiberufler und lag in den letzten Jahren immer unter der Grenze; musste also keine Steuern zahlen. Bin daher ein ganz kleines Fischlein!)


    Hat sich seit letztem Jahr ein Gesetz geändert, was ich wohl nicht mitbekommen habe?


    Wie sieht so ein Zwangsgeld aus? Ist dass ein fester Betrag, für alle gleich, also egal, ob man im Vorjahr 50 Tausend oder nur 5 Tausend verdient hat?
    Oder ist das ein prozentualer Betrag vom letzten Einkommen?


    Wie ist das mit der Schätzung? Wenn in den letzten Jahren immer etwa der gleiche Betrag ANERKANNT wurde, kann das FA dann bei einer Schätzung den Betrag willkürlich auf ein Vielfaches anheben ?


    Wie sind Eure eigenen Erfahrungen hiermit?


    Und bitte bitte bitte, kein Dummschnack á la "mach doch einfach die Erklärung bis Ende Juni"! Wenn ich das könnte, hätte ich sicher nicht diesen Thread eröffnen müssen.

  • Das ist ja seltsam. Bisher kam bei mir die erste Mahnung immer im September mit 4 Wochen Frist, ohne jeglichen Antrag vorher. Danach habe ich immer bis 31.12 verlängern können.


    Nur nicht aufs Schätzen einlassen! Das geht schief zu 100%, du zahlst das Doppelte.
    Ich denke mal, der Staat macht was er will, da gibt es kein Konzept, nur Chaos

  • Nun ... in meinem Fall (Abgabe der Erklärung über einen StB) war es früher so, dass die Frist jeweils bis Ende September des Jahres lief. Diese Frist konnte auf einfachen Antrag hin durch die Finanzbehörde (ggf. wiederholt) verlängert werden. Teilweise bis April des Folgejahres.


    Nach Änderung der Fristenregelung läuft diese Frist nun erst zum 31.12. d.J. aus. Allerdings ist die Möglichkeit, diese Frist auf Antrag hin zu verlängern, ersatzlos entfallen. Nun in besonders begründeten Ausnahmefällen (schwere Erkrankung etc.) ist eine Verlängerung noch möglich.


    Wie es für mich aussieht, scheint diese Neuregelung wohl auch die allgemeine am 31.05. d.J. auslaufende Frist zu betreffen. Falls das wirklich so sein sollte, gäbe es auch insoweit die Möglichkeit der Verlängerung nur noch im Ausnahmefall ...


    Frankie



    Erg.:
    Auch ich war in früheren Jahren einmal geschätzt worden. Ein willkürliche Heraufsetzung des Gewinns im Vergleich zum Vorjahr gab es allerdings nicht. Die Schätzung des Gewinns war durchaus im Rahmen des realistischen und nicht zu beanstanden. Allerdings werden natürlich gewisse Posten, die man in der Steuererklärung steuermindernd geltend machen kann, nicht von Amts wegen berücksichtigt, so dass die Steuerschuld zunächst einmal höher ausfällt.


    Die Schätzung hat auf die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung im übrigen keinen Einfluss. Zwangsgelder kann es daher trotzdem geben. Wird die Steuererklärung dann nachgeholt, läuft wieder das normale Besteuerungsverfahren. Die im Wege der Schätzung festgestellte Steuerschuld wird im diesem Verfahren dann voll angerechnet.


    Bei einem vernüftig denkenden Finanzbeamten (und davon gibt es mehr als man gemeinhin annimmt :p ), muss in der Regel auch im Falle einer Schätzung niemand hungern und frieren.


    Aber vor alledem kann SPRECHENDEN MENSCHEN ggf. auch noch anderweitig durch das Finanzamt geholfen werden.


    Erg.2:
    Und wenn noch einmal jemand meint, meine Postings seinen zu ausführlich ... bitteschön ... immer druff auf den armen Frankie ... ich bin Kummer gewöhnt ...

  • Ich habe am vergangenen Donnerstag telefonisch Fristverlängerung beantragt und hatte am Freitag die Bewilligung bis Ende September 2009 im Briefkasten (Bundesland: NRW).


    Ggf. über einen Steuerberater machen lassen. Wenn Du das meiste vorbereitest (Gewinnermittlung Freiberuf) ist das nicht allzu teuer und Du hast, wie oben schon geschrieben, bis zum Jahresende Zeit.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Hat sich seit letztem Jahr ein Gesetz geändert, was ich wohl nicht mitbekommen habe?


    Dazu von hier:


    Zitat

    Wer es nicht zum Termin schafft, hat aber nicht ganz verloren: "Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich per formlosem Antrag möglich", sagte Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Ich würde einen Brief schreiben mit meiner Steuernummer." Ein Rechtsanspruch auf eine Bestätigung der Verlängerung vom Amt gibt es nicht. "In der Regel kommt aber ein Brief vom Amt zurück, der das bestätigt."


    Bei "normalen Steuerbürgern" gibt es ihrer Einschätzung nach auch keinen Grund, die Verlängerung der Frist nicht zu gewähren. Rein rechtlich bleibe es aber eine "Ermessenssache" des Amtes. Der leichteste Weg, eine versäumte Frist im Nachhinein zu halten, sei das Beauftragen eines Steuerberaters oder die Zusammenarbeit mit einem Lohnsteuerhilfeverein. In diesen beiden Fällen verlängert sich die Frist automatisch bis Ende des Jahres.

    (Hervorhebungen durch mich)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Engere Frist für Steuerklärung 2008 ?


    Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Jetzt kommt ein Brief zurück, wo mir mitgeteilt wird, dass der 31.5. definitiv der letzte Abgabetermin für 2008 sei und dass, wenn ich nicht bis spätestens 30.6. abgegeben habe, mein Einkommen geschätzt wird und ich Zwangsgeld zahlen muss.


    Der Androhung von Zwangsgeld folgt in der Regel die Festsetzung von Zwangsgeld (wer hätte es gedacht ;)), sofern der Abgabetermin nicht eingehalten wird. In welcher Höhe sich das bewegt, kann ich Dir nicht sagen, aber es kann durchaus schmerzhaft sein und sollte auch ernst genommen werden.
    Aber:
    Auch wenn das Zwangsgeld bereits festgesetzt wurde, kann man dem noch immer entgehen, wenn die Steuererklärung bis zu diesem Termin abgibt. Denn dann wird in der Regel (bitte nicht darauf berufen, soll auch keine Rechtsbelehrung sein) die Steuererklärung bearbeitet und das bereits festgesetzte Zwangsgeld hat sich erledigt.
    Klar sollte aber natürlich sein, dass das nun wirklich ultima ratio ist, es nur im schlechtesten Fall überhaupt soweit kommen sollte und man sich beim Finanzamt nicht wirklich beliebt damit macht.
    Darum also besser die bereits genannten Ratschläge wahrnehmen, damit es gar nicht erst soweit kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Dazu von hier:


    (Hervorhebungen durch mich)


    Mein Steuerberater sagt, Fristverlängerung bis 31.12. sei nach wie vor kein Problem. Ich mache meine Steuererkärung immer meistens erst im Dezember des folgenden Jahres über meinen Steuerberater.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Mal so eine dumme Frage. Die Abgabefrist bis zum 31.5 gilt doch nur für Leute, die Freiberufler, Selbstständige etc sind, aber keinesfalls für die anderen, oder?


    Auf dem Deckblatt, welches ich damals bekommen habe, stand, das eine Abgabe für Leute, die einen Steuerbescheid auf Basis von nicht selbstständiger Arbeit machen, Zeit bis irgendwann im Jahre 2012 haben.


    Ich hoffe, das sich da nichts geändert hat, denn ich liege etwas in der Zeit zurück durch Krankheit (hatte sonst den Bescheid immer im März oder so abgegeben).


    Oder gilt das Datum 31.5 für alle? Hab da echt keine Ahnung, vor allem, weil ich noch nicht lange eine Steuererklärung einreiche (hat sich bisher nie gelohnt aus mehreren Gründen).

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • sin-4711: das ist richtig und gilt für veranlagungszeiträume ab 2005


    das kommt dadurch, weil du eigentlich garnicht verpflichtet bist eine steuererklärung abzugeben (insofern sich in dem jahr nix aussergewöhnliches ereignet hat). du hast aber 4 jahre das recht darauf eine abzugeben, bevor deine eventuelle erstattung verjährt.

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