Auto wurde zerkratzt!

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Ich halte die Ausländer-Inländer Diskussion hier einfach für überflüssig, weil sie nichts zur Sache tut.


    ... ohne Öl ins Feuer gießen zu wollen:
    Es tut zwar rechtlich nichts zur Sache, aber wenn man sich mit dem Leuten bilateral einigen soll/müsste, dann kann dieser Hinweis schon hilfreich sein.
    Allein die offensichtlich mangelnden Sprachkenntnisse in Verbindung mit der mangelnden Einstellung schieben der Option "Einigung" wohl einen Riegel vor.


    aber das halt nur am Rande :)

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Laut §828 BGB ist er für den Schaden haftbar zu machen, da er bereits das siebente Lebensjahr vollendet hat.
    §828 II BGB ist nach herrschender Meinung nicht einschlägig, da die Autos parkten, also ruhten, und nicht am Strassenverkehr teilnehmen.



    Hierfür wäre § 823 I BGB zu prüfen.


    -ohne Gewähr-


    Edit: ich sehe gerade, dass das wunderbar in dem verlinkten bgh urteil dargelegt wurde.
    So wie ich das sehe, ist er schadensersatzpflichtig. wer das dann zahlt kann dir ja wurst sein.

  • Wenn die so schlecht integriert sind, dass sie nicht einmal Deutsch sprechen, kann ich mir vorstellen, dass es so gelaufen ist: Zerkratz' dem Scheißdeutschen/Scheißchrist mal sein Auto o.ä.


    Zitat

    Original geschrieben von horstie


    "Horst" ist eine unter Türken geläufige abwertende Bezeichnung für Deutsche (wie "Kartoffel"). Magst du keine Deutschen?

  • Zitat


    "Horst" ist eine unter Türken geläufige abwertende Bezeichnung für Deutsche (wie "Kartoffel"). Magst du keine Deutschen?


    ich nutz den "horst" auch eher ironisch. Aber nein, als Deutscher (dazu noch blond und blauäugig) fühl ich mich in Deutschland durchaus wohl und "mag Deutsche" (allerdings mag ich auch einige nicht ;) ). Für mich persönlich hatte die Aussage der Nationalität in diesem Tehrad einfach Null Informationsgehalt - da sind einige eben anderer Meinung, aber ist ja nun auch langsam gut.


    Zitat

    kann ich mir vorstellen, dass es so gelaufen ist: Zerkratz' dem Scheißdeutschen/Scheißchrist mal sein Auto o.ä.


    Ich glaub, nen Rätselwettbewerb "aus welchen Motiven könnte ein 8jähriger ein Auto zerkratzen", sollten wir nun auch nicht unbedingt starten...



    @ Bavarianernie
    Ich denke die Frage ist hier lediglich die Anwendbarkeit § 828 III BGB und ob es irgendeine Möglichkeit gibt, eine Aufsichtspflicht zu konstruieren.

  • Wenn die eine (Familien)Haftpflichtversicherung haben ist der 8jährige da ja drin mitversichert. Und ich sag's mal so: wenn ist das eine Frage der Formulierung der Schadensmeldung...
    Denn genau für so einen Fall schließ ich als Verdiener in der Familie die Haftpflicht ab: selbst wenn der Stöpkes nicht haftbar gemacht werden kann und ich achselzuckend durch die Nachbarschaft laufen könnte hab ich hinterher nur noch Leute mit nem riesen Hals um mich rum. Da zahlt doch lieber die Versicherung und ich entschuldige mich und kann den Leuten noch in die Augen gucken...

  • Meiner Meinung nach ist eine Aufsichtspflicht nicht nötig und nicht konstruierbar. 828 III muss natürlich das Gericht entscheiden. Aber ich würde einem achtjährigen auf jeden Fall die erforderliche Einsicht bescheinigen. Und da durch seine Handlung mehrere Autos beschädigt wurden, würde ich von Vorsatz sprechen. Und da sich noch mit 828 III zu exkulpieren wird schwer...


    Ansonsten könnte man 829 versuchen, wird bei der beschriebenen Familie eher unmöglich...

  • Dieser Thread wurde ca. zwei Seiten zu lang - woran der Threadersteller mit den größten Anteil hatte... :rolleyes:


    Ich denke nicht, dass ich das Schloss noch großartig begründen muss - es sollte reichen, den Thread zu lesen.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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