ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
so richtig gern blamier' ich mich nämlich nicht ... :o
Ich fürchte das hast du hier schon und wirst es mit deinem Schriftwechsel auch.
ZitatAlles anzeigen§ 38 VVG Zahlungsverzug bei Folgeprämie
(1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.
(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
(3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.
Also für mich VVG konformes Verhalten der Generali.
Hast du denn überhaupt mal dein Konto gecheckt? Ist das Geld abgegangen und nicht wieder gutgeschrieben worden? Hast du die richtigen Vertragsnummern mitgeteilt? Hast du die richtigen Kontonummern verwendet?Hast du in 2 Tranchen überwiesen? Oder zusammen einen Betrag für 2 Beiträge?
Die Mahnung und Kündigung nach § 38 VVG wird ja bestimmt nicht sofort eingeleitet sondern nach einigen Wochen, schätze 7-12 Wochen nach Fälligkeit.
Du solltest in jedem Fall mit deinen Schreiben den Nachweis der Zahlung führen. Dann dazu wirst du sicher mit dem nächsten Brief aufgefordert werden.
Wie gesagt, ein Anruf bei der Generali und uns wären einige Beiträge erspart geblieben.
Aber wie wir dich jetzt kennengelernt haben, wirst du uns über den weiteren Verlauf schon auf dem laufenden halten.
Gruß Gunn