Rückgabefrist bei Galleria Kaufhof

  • Zitat

    Original geschrieben von Antonia22
    Mein Kaufhof(Berlin) ist eigentlich auch nicht eine Ansammlung von verschiedenen Shops.


    Schau einfach mal bei den Payback-Coupons auf die Ausnahmen, das sind fast alles weitervermietete Flächen im Kaufhof.

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Dann täuscht Dich Deine Erinnerung. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur bei Online- und Haustürgeschäften. Alles andere läuft auf freiwilliger Basis des Anbieters. Kaufhof scheint dies allerdings genauso wie Mediamarkt und viele andere anzubieten. Da hier schon die 14-tägige Frist genannt wurde, sollte das Thema durch sein.


    Das ist natürlich auch Quatsch.


    Wenn ein Rückgaberecht vereinbart ist, gibt es das natürlich auch. Und dann ist es weder eine freiwillige Leistung noch Kulanz, sondern ein vertraglicher Anspruch.


    Gibt diverse Geschäfte, die dir ein Rückgaberecht einräumen, teilweise sogar deutlich länger als 14 Tage (Bsp. IKEA 3 Monate).

    Hier stand eine Signatur.

  • Ein Recht auf Rückgabe gibt es in Geschäften nicht.


    Natürlich kann jedes Geschäft auf freiwilliger Basis und zu deren Konditionen dem Kunden einräumen, einen Artikel umzutauschen, oder zurück zu geben (ggf. auch ohne Barauszahlung, sondern mit Gutscheinen).


    Wenn natürlich ein Geschäft dieses einräumt, dann gehört das zum Kaufvertrag dazu, und könnte ggf. auch eingeklagt werden. Allerdings sollte man sich vorher das Kleingedruckte des Geschäftes anschauen. Denn dort kann sowas auch gerne ganz schnell wieder eingeschränkt werden.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Hier mal ein Zitat aus FAQ Stiftung Warentest:



    Zitat


    "Frage : Bei Nichtgefallen Geld zurück - gilt das generell?


    Antwort : Nein, denn der Umtausch bei bloßem Nichtgefallen ist ein freiwilliger Service des Händlers. Ausnahmen: Fernabsatzgeschäfte (Bestellung per Katalog, Telefon oder E-Mail) oder Haustürgeschäfte. Hier gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen."


    http://www.test.de/themen/steu…/1333057/1333057/1333677/



    Also du hast zwar kein gesetzliches Umtauschrecht bei "nichtgefallen", aber die meisten Laden-Geschäfte tauschen innerhalb von 14 Tagen trotzdem kulanterweise um. Ich habe es nie anders erlebt ;)

  • Lesen ist schon ne schwierige Sache:


    Auch wenn ein Verkäufer ein Recht einräumt, zu dessen Einräumung er nicht von Gesetzes wegen verpflichtet ist ("freiwillig"), dann ist die Ausübung dieses Rechts durch den Käufer keine Sache, die von der Willkür/Kulanz des Verkäufers abhängt.


    Wirbt GK in ihren Ladengeschäften mit "14 Tage Geld zurück - ohne wenn und aber", dann hat ein Kunde, der seine Ware binnen 14 Tagen wieder loswerden möchte einen Rechtsanspruch auf Rückabwicklung des Vertrags, da dieses Rückgaberecht vertraglich vereinbart worden ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Also bei mir waren die äußerst kulant - zu Weihnachten Uhr geschenkt bekommen und obwohl in Hamburg mit Mitarbeiterrabatt gekauft konnte ich die Uhr in München zum regulären Preis zurück geben.
    Da ich keinen Kaufbeleg hatte fragten die sogar extra in Hamburg nach dem Preis der Uhr :top:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Heute kann man endlich auch wieder offline beim Kaufhof kaufen.


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