Juni Angebote

  • Zitat

    Original geschrieben von Tollinchen
    Wie funktioniert das denn mit der Runterstufung ?
    Muss ich das selber nach den 6 Monaten machen`?? und was gibts dabei zu beachten?



    Würd mich echt freuen wenn du dazu mal was sagst! bitte nich wieder ignorieren!


    Sorry, habe die Frage nicht absichtlich ignoriert. Nur übersehn.


    Wenn du nach 6 Monaten runterstufen möchtest, rufst du entweder bei Mobilcom oder bei uns durch, und die Runterstufung wird sofort veranlasst. Ruf am besten bei uns an, wir kümmern uns sofort drum. Die Runterstufung ist eine Sache von 3 Minuten. Beachten mußt du dabei nur, dass du ca 5 1/2 Monate nach Vertragsschluss anrufst, damit die Runterstufung noch früh genug veranlsst wird.


    gruß

  • korrekte sache, dass man das auch über euch regeln kann.


    Klasse!

    immer auf der Suche nach neuem Spielzeug...


    ***stehe mehrfach positiv in der Vertrauensliste***
    Ich verkaufe so, wie ich selber gerne kaufen möchte: ehrlich und fair.

  • für den SONY KDL-37V5500 = 2x Vario 50 dazu einmalig 50 Euro


    2 Monate Grundgebührbefreiung
    4 Monate 14,95 Euro = 59,80 Euro
    1 mailige Runterstufungsgebühr = 14,95 Euro Restliche
    18 Monate = 179,10 Euro
    Zusammen 253,85 Euro x2 Verträge = 507,70 Euro
    -50 Euro


    macht dan 457,70 ?


  • so siehts aus :)
    und definitiv keinerlei mehr Kosten

  • Zitat

    Original geschrieben von flaschenöffner
    hört sich sehr interessant an :) muss ich mir durch den kopf gehen lassen ;)
    achso bin 19 kann ich dan 2 Veträge auf mich nehmen ?


    weiß nicht, ausprobieren!!! :top:

  • AGBs


    Hm, hab mir grad mal die AGBs durchgelesen von mobilcom.


    Kann mir einer das erklären?


    "4.3 Soweit der Kunde Mobilfunkleistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch nimmt, finden deren zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültige Tarife zuzüglich einer von mcC hierfür vorgesehenen Bearbeitungsgebühr Anwendung."


    Versteh ich irgendwie nicht...?!


    Und so, wie ich das verstehe kommen direkt Mahngebühren drauf bzw. Zinsen, wenn man in Zahlungsverzug gerät, sehe ich das richtig?


    "4.6 Im Falle des Zahlungsverzuges werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe des tatsächlichen Zinsschadens der mcC, mindesten
    jedoch in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (Diskontsat Ersatz gem. § 1 Überleitungsgesetz) berechnet."


    Hm, krasse AGBs die Jungs;-)

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