SL45i - Headset scheppert

  • Zitat

    Original geschrieben von Ethan
    der Verkäufer (hier: fonmarkt) ist für die Gewährleistung zuständig.
    Wenn das Teil nicht richtig funktioniert, verlange halt eben Wandlung.
    Einfach ein wenig hartnäckig sein und auf seine Rechte bestehen.


    Ich weiß ja auch nicht. Ich habs ja auch nicht so recht verstanden. Er meinte er könne nix machen selbst wenn er wollte (was ja hoffentlich nicht heißen sollte daß er nix machen will !). Vielleicht haben die nur die Handys (und kein extra-zubehör) da und die fonmarkt-leute können da keins aus ner anderen Packung rausnehmen oder so. :confused:

  • nochwas: wenn das Teil noch keine 2 Wochen alt ist, kannst du OHNE Angaben von Gründen das Handy (mit Zubehör) unfrei zurückschicken und vom Kauf zurücktreten (Kaufpreis inkl. Versandgebühren bekommst du zurück)(Fernabsatzgesetz). Es genügt eine rechtzeitige Absendung. Danach einfach nochmal kaufen und diesmal hoffen, dass das Headset funktioniert.
    Das würde ich machen, wenn die mir keinen anständigen Gewährleistungsservice zukommen lassen!

  • Dann darf er es aber afaik noch nicht benutzt haben!
    Und da er weiss, dass sein Headset scheppert, muss er es wohl schon benutzt haben:D

  • du kannst dich mit derm Verkäufer aber auch auf eine Preisminderung einigen, z.B. 30€ und kaufst dann woanders ein neues Headset

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von claude
    Dann darf er es aber afaik noch nicht benutzt haben!


    afaik nicht


    und zwar: gem § 3I, FernAbsG (EDIT: =Fernabsatzgesetz) in Verbindung mit §361aII, Satz 6 sagt es ganz eindeutig.
    Hier ist von "bestimmungsgemäßen Gebrauch" die Rede, und davon gehe ich mal in unserem Fall aus.



    Bitte nicht immer irgendwelche Vermutungen aus dem Bauch heraus äußern! Der Ausdruck "Afaik" ist mir hier zu schwach, da er in vielen Bereichen verwendet wird, wo die Informationen so gut wie sicher sind.
    Afaik heißt, du mußt es schon mal so irgendwo gehört haben, also unterrichte bitte auch diese Quelle, dass dies hier nicht richtig ist!

  • bei technischen Geräten ist das so.


    Anders verhält es sich z.b. bei Mobilfunkverträgen... wenn der einmal benutzt, also freigeschalten ist (sim in handy legen und einschalten),
    geht man hier von einer konkludenten Annahme des Vertrags unter Ausschluß des Rücktrittsrechts aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ethan

    Bitte nicht immer irgendwelche Vermutungen aus dem Bauch heraus äußern! Der Ausdruck "Afaik" ist mir hier zu schwach, da er in vielen Bereichen verwendet wird, wo die Informationen so gut wie sicher sind.
    Afaik heißt, du mußt es schon mal so irgendwo gehört haben, also unterrichte bitte auch diese Quelle, dass dies hier nicht richtig ist!


    Ich war mir so gut wie sicher, kann aber auch sicher gehen, dass ich den Hotliner, der es mir einst gesagt hat, mit SICHERHEIT nicht an die Leitung bekommen werde, wenn ich die Nummer nochmal anrufe ;)

  • ...grad egal. Jetzt ist das Handy nämlich älter als 14 Tage.


    Mit den 30 € Preisminderung würd ich auch nicht grad toll wegkommen, da das Headset ja über 50 € bei Siemens kostet.

  • schau mal ins WErbeforum... da werden welche unter 30€ angeboten! Die Höhe der Minderung musst du mit dem Verkäufer ausmachen...

    Viele Grüße
    Martin

  • Was geht hier eigentlich ab?


    Das ist doch nicht Dein Problem, sondern das von Fonmarkt!
    Die müssen ihrer Gewährleistungspflicht nachkommen.
    Also keine Ausreden akzeptieren, sondern ein Neues oder eben Wandlung oder sonst was verlangen. Aber sobald du die Garantieansprüche direkt von Siemens in Anspruch nimmst hast du, glaube ich, nur noch das eine Jahr Garantie über Siemens und nichtmehr die 2 jährige Gewährleistung über den Händler. Also nicht abschieben lassen.


    Mfg Trialer

    Rentenretter

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