ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Jetzt mal im Ernst, du bist Juristin und fragst in einem Telefonforum, ob du dich durch dein Verhalten strafbar gemacht hast und ob O2 evtl. zivilrechtliche Ansprüche gegen dich hat??
Strafrecht hat man i.d.R. nach dem 3 Semester komplett gehört und kann zumindest grob einteilen, ob ein Verhalten eine Norm aus dem StGB verletzt. Entweder liegt dein Studium schon Jaaaahre zurück und du hast seitdem nichts mehr mit der Juristerei am Hut, oder du hast einen diesen Wirtschaftsjura- Studiengängen absolviert. Anders kann ich mir das nicht erklären... :confused:
Ich mir auch nicht. Wenn die schon im ersten Beitrag raushaut, Diplom-Juristin zu sein, und dann sowas schreibt wie "wird dann meine kündigung unwirksam oder ähnliches", ist mir das wirklich völlig unverständlich.
o2 könnte natürlich noch einen vorsätzlichen sittenwidrigen Schaden ins Feld führen oder ähnliches. o2 ist bekanntlich recht erfinderisch, was die Auslegung von Bedingungen angeht.