o2: vertragskarte gesperrt wegen EasyMoney

  • Wenn Du Deinem Freund die LOOP-Karte gegeben hast, hättest sie besser umschreiben lassen sollen.
    4 Stunden am Tag quasi sich selbst anrufen, da wird o2 natürlich hellhörig. Bei 2 ct pro Minute läppert sichs zusammen.

  • Re: o2: vertragskarte gesperrt wegen EasyMoney


    Zitat

    Original geschrieben von Celine
    meine frage: mir kann noch nichts passieren,oder? sorry ich bin dipl. juristin,und diese denken immer so detailreich -durch das Jurastudium hat sich erst ein Misstrauen/Katastrophendenken bei mir entwickelt.


    Bereits nach dem 1. Examen sollte man aber schon von selbst auf die Lösung kommen, oder?
    Wenn sie Dir keinen Betrug vorwerfen, bleiben zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zurück.

  • Wenn der Vertrag sowieso in zwei Wochen endet würde ich nix von denen unterschreiben und mit meinem Freund den Provider wechseln.

    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages

  • Zitat

    Original geschrieben von Celine
    mit zivilrechtlichen SE ansprüchen bleiben zurück,meinst du dass sie keine zivilrechtlichen ansprüche geltend machen können?


    Warum sollten sie nicht?
    Hier dürfte o2 wegen der AGB-widrigen Nutzung sogar einen vertraglichen Schadensersatzanspruch haben.

  • Ähmm ... mal 'ne Frage am Rande:


    Was ist eine Dipl.-Juristin? Ich weiß wohl, dass es einen Titel dieser Form in der ehemaligen DDR mal gegeben hat ... aber das ist nun wirklich schon einige Zeit her ... von denen denkt keiner mehr ans Studium ... und die Zeiten des "detailreichen Denkens" sind auch längst Geschichte ... :rolleyes:


    Aber vielleicht bin ich inzwischen einfach zu alt für das, was derweil an den Unis so läuft ...


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ähmm ... mal 'ne Frage am Rande:


    Was ist eine Dipl.-Juristin?


    Einige Unis vergeben diesen Titel nach dem erfolgreich abgelegten ersten Staatsexamen.
    Machen muss man dafür weiter nichts (ausser ggf. einen Antrag stellen), also keine Diplomarbeit schreiben oder so, es geht im Wesentlichen darum, dass man sich auch nach dem 1. Examen schon mit einem netten Titel schmücken kann ;).


    Zum Thema:
    Bezüglich evtl. Ansprüche müsste man natürlich erstmal die "Missbrauchsklausel" für den Vertrag wirksamen AGB lesen und dann schauen, ob das Verhalten der Threaderstellerin wirklich darunter zu fassen ist.
    Ich meine aber die Erfahrung (die sich mit der Suchfunktion auch in diesem Forum finden lassen sollte ;) ) hat gezeigt, dass es o2 bei dieser Ermahnung und Unterlassenserklärung belässt.

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