Öffentlich-Rechtliche Sender müssen Inhalte aus dem Netz nehmen


  • Quelle: teltarif



    Ich finde es sehr schade dass z.b. die sehr nützlichen Mediatheken der ÖR jetzt stark beschnitten werden (Inhalte z.b. nur noch 7 tage abrufbar), weil sich irgendwelche Verleger benachteiligt fühlen.


    Armes Deutschland! :flop:



    Was haltet ihr davon?

  • Das war ja schon vor längerer Zeit in der Diskussion. Ich finde es ist ein Schlag ins Gesicht der Gebührenzahler. Die Inhalte sind bereits produziert und bezahlt, warum müssen sie dann in der Versenkung verschwinden? Da hat die Verlegerlobby mal wieder richtig zugeschlagen. Ist ja auch einfacher als selbst gute Inhalte bereitzustellen.


    jo

  • Gut finde ich es natürlich auch nicht, trotzdem ist das mehr als nachzuvollziehen. Der öff.- rechtl. Rundfunk wird durch die GEZ- Gebühren vom Staat subventioniert. Die Privaten nicht. Da der Staat die Privaten jedoch nicht einfach vom Markt drängen darf, ist das nun eine Kompromisslösung.

  • GEZ-Gebühren vom Staat? Die kommen vom Gebührenzahler und nicht vom Staat. Der Staat soll die Medien doch grade nicht finanzieren und damit kontrollieren.

  • Wenn diese Pflicht, die Inhalte aus dem Netz zu nehmen, nicht mal ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG ist ...


    Danach kann jeder (also auch eine Anstalt öffentlichen Rechts) mit seinem Eigentum machen, was er will ... und zwar auch ins Netz stellen ... und sogar für länger als 7 Tage ...


    Ich bin nun kein Medien-Rechtler - aber priniziell könnte diese Regelung im Staatsvertrag daran scheitern. Mal sehen, ob die öffentlich-rechtlichen da was unternehmen ... und nicht einen Maulkorb verpasst bekommen ... trotz ihrer "Unabhängigkeit" ...


    Frankie

  • Dämlicher gehts wirklich nicht mehr! Die Mediatheken waren fantastisch, zu jeder Zeit die Sendungen gucken, die man sehen wollte-das ist das Fernsehen der Zukunft.


    Zitat

    Gut finde ich es natürlich auch nicht, trotzdem ist das mehr als nachzuvollziehen. Der öff.- rechtl. Rundfunk wird durch die GEZ- Gebühren vom Staat subventioniert. Die Privaten nicht. Da der Staat die Privaten jedoch nicht einfach vom Markt drängen darf, ist das nun eine Kompromisslösung.


    Seh ich anders. Nur weil die Öffentlichen ihr Programm ins Netz setzen, werden sie doch nicht mehr geguckt und die Privaten auch nicht weniger. Entweder die Sendung interessiert einen, oder nicht-wo man sie dann guckt ist doch egal.


    Und denen vorzuschreiben, wie viele Textbeiträge sie im Internet veröffentlichen dürfen ist doch noch alberner.


    Zumal man die Mediatheken wirklich mal als Rechtfertigung für die GEZ sehen konnte-ein Archiv für die Gebührenzahler. Wenn das alles nur 7 Tage drin bleibt, dann kann man es auch einstampfen-da hat ja jede Torrentdatei ne längere Halbwertszeit.

  • Eigentum kann man nur an Sachen haben, nicht an Filmen in einer virtuellen Videothek.


    Die GEZ ist eine Zwangsgebühr, die der Staat erhebt und an die öff. rechtlichen Anstalten weiterleiten. Damit darf aber aus verfassungsrechtlichen Gründen eben nur die Grundversorgung gewährleistet werden. Alles auf ewige Zeiten online zu stellen ist aber nunmal mehr als die reine Grundversorgung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Damit darf aber aus verfassungsrechtlichen Gründen eben nur die Grundversorgung gewährleistet werden. Alles auf ewige Zeiten online zu stellen ist aber nunmal mehr als die reine Grundversorgung.


    Die Grundversorgung hat mit den Inhalten zu tun, nicht mit deren Verbreitungsweg oder dem Zugriff auf diese.


    Das was die Öffentlichen senden entspricht der Grundversorgung, ob sie das nun selbstständig wiederholen oder zum Abruf bereit halten ist doch egal.


    Die Privaten bieten auch Mediatheken an, insofern sind die auch nicht benachteiligt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Eigentum kann man nur an Sachen haben, nicht an Filmen in einer virtuellen Videothek.
    ...


    Ach ... das ist mir neu ... danke für den Hinweis ...


    Bisher hatte ich immer folgendes geglaubt:


    Eigentumsbegriff i.S. von Art.14 GG = alle dem Einzelnen im Sinne eines Ausschließlichkeitsrechts zugeordneten vermögenswerten Positionen.


    Wie etwa:
    - Eigentum an beweglichen u. unbeweglichen Sachen,
    - dingliche Rechte (Hypotheken, Grundschulden, Pfandrechte),
    - Patent-, Urheber- und Warenzeichenrechte,
    - Unternehmensanteile,
    - Forderungen des privaten Rechts,
    - Eigentumsähnlich verfestigte Position wie etwa das Mietrecht an Wohnräumen,
    - ... ...


    Aber da war ich wohl auf dem Holzweg ... :rolleyes:


    Frankie

  • Kann mich dem TE nur anschließen; es ist wirklich schade, dass ein überaus komfortabler und praktischer Service plötzlich "beschnitten" wird.


    Ich denke außerdem nicht, dass weniger Printmedien verkauft werden, weil einzelne Sendungen der ÖR über das Internet abgerufen werden können; und diese Argumentation á la "die Privaten werden sonst vom Markt gedrängt" kann ich auch nicht nachvollziehen. Denn der durchschnittliche "TV Total" oder "DSDSS" Zuschauer wird wohl kaum plötzlich auf "Abenteuer Wissenschaft" ausweichen und vor lauter Faszination vergessen, seine Tagesdosis Privatfernsehen zu konsumieren...

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    Grüße,


    Christian

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