Öffentlich-Rechtliche Sender müssen Inhalte aus dem Netz nehmen

  • Also ... der Betrieb einer Singlebörse ist in meinen Augen eher nicht Aufgabe einer ÖR. Wenn GEZ-Gebühren zweckentfremdet werden, ist das eine Sache ...


    Bei einer Singlebösre wird mit "öffentlichen" Geldern aber zusätzlich in den Wettbewerb eingegriffen. Wenn sich der Staatsvertrag auf solche wettbewerbsverzerrenden Angebote beschränkt hätte, wäre das in meinen Augen auch in Ordnung.


    Dieser Punkt war ja ein wesentlicher Beweggrund für die Schaffung der neuen Regelungen. Leider schießt der neue Staatsvertrag aber weit über dieses Ziel hinaus.


    Frankie

  • Vielleicht sollte man sagen, das die Singelbörse auf einer Sendung basierte, die seit Jahren im Radio lief. Beides war miteinander verknüpft...

  • Das ist mir sehr wohl bekannt ... einen Eingriff in den freien Wettbewerb mit GEZ-Gebühren rechtfertigt das in meinen Augen aber dennoch nicht.


    Hätte man beizeiten auf derartiges freiwillig verzichtet, gäbe es die derzeitigen äußerst restriktiven Regelungen vielleicht nicht oder nicht in diesem weitreichenden Umfang. Aber das möchte ich hier nicht weiter vertiefen ... wir begäben uns in den Bereich der Spekulation.


    Frankie

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