E-Plus: "Strafzahlung" vorzeitige VVL: gibt es die noch?

  • Hallo zusammen,


    finde leider irgendwie keine wirklich aktuellen Infos zum Thema, deshalb:


    Gibt es noch diese "Strafzahlung" für eine vorzeitige VVL bei Eplus (zwischen dem 12 und 21.Monat)? Oder wurde das mittlerweile abgeschafft?


    Ein Freund möchte nämlich seinen T&M 50 Web 2004 verlängern und auf der Eplus Seite finde ich keine Info dazu.


    Danke im voraus.


    Gruß Stefan

  • Re: E-Plus: "Strafzahlung" vorzeitige VVL


    Zitat

    Original geschrieben von hoechsterbomber
    Gibt es noch diese "Strafzahlung" für eine vorzeitige VVL bei Eplus (zwischen dem 12 und 21.Monat)? Oder wurde das mittlerweile abgeschafft?

    Ja gibt es noch.

  • Also wie ich das sehe gibt es die nicht mehr, allerdings wird dir der Rest der Vertragslaufzeit nicht erlassen.


    Also z.b 9 Monate Restlaufzeit + 24 Monate Verlängerung = 33 Monate Laufzeit

    Apotheker : Wofür brauchen Sie denn das Cyankali?
    Antwort : Für meine Schwiegermutter.
    Apotheker : Dann ist ja gut. Ich dachte schon, Sie wollten damit Ratten vergiften. Das ist nach dem Tierschutzgesetz nämlich verboten.

  • Scheint vom Vertrag abzuhängen. Bei mir geht vorzeitige VVL ab dem 12. Monat (ohne Strafzahlung). Das ist in der KBO klar ersichtlich.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • es gibt eine Zuzahlung von 5,-€ pro Monat, den man vorzeitig verlängert und die Laufzeit hängt sich hintendran. Also im 12.Monat des Vetrages verlängert 120€ mehr für das Handy und noch 3 Jahre Vertragslaufzeit.


    Ich versteh aber auch nicht warum man das Strafgebühr nennt :confused: bei anderen Anbietern kriegt man so früh garkein Handy. Wenn E+ sagt das man eher verlängern kann, warum soll E+ sich das nich auch was kosten lassen, denn man muß ja noch kein Handy nehmen.
    Wenn man son Freak ist, muß er sich das was kosten lassen...
    Ich find es nur legitim :p


    was noch dazu zu sagen wäre, das dies nur in den alten Tarifen, die noch subventionsberechtigt sind gilt. Bei den neuen wo man das Handy eh extra zahlt, gibts das nicht mehr.


    VG

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja2404
    es gibt eine Zuzahlung von 5,-€ pro Monat, den man vorzeitig verlängert und die Laufzeit hängt sich hintendran. Also im 12.Monat des Vetrages verlängert 120€ mehr für das Handy und noch 3 Jahre Vertragslaufzeit.
    VG


    Unfug!


    Wie Saintsimon es schon sagt ist es je nach Vertrag unterschiedlich. Das bestätigt auch die Hotline.

    Apotheker : Wofür brauchen Sie denn das Cyankali?
    Antwort : Für meine Schwiegermutter.
    Apotheker : Dann ist ja gut. Ich dachte schon, Sie wollten damit Ratten vergiften. Das ist nach dem Tierschutzgesetz nämlich verboten.

  • Bei Verträgen deren Handy über die GG subvensioniert wird, gibt es eine Gebühr bei vorzeitger VVL.


    Alle anderen Verträge sind davon ausgeschlossen.


    Also alle nach 2007 ungefähr.

  • Aber nur wenn man von einem über GG subvensionierten Vertrag in einen neuen Vertrag ohne HW Zuzahlung wechselt.


    Wenn man in seinem alten Vertrag bleibt gibt es keine Gebühr.

    Apotheker : Wofür brauchen Sie denn das Cyankali?
    Antwort : Für meine Schwiegermutter.
    Apotheker : Dann ist ja gut. Ich dachte schon, Sie wollten damit Ratten vergiften. Das ist nach dem Tierschutzgesetz nämlich verboten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Unschuldig
    Aber nur wenn man von einem über GG subvensionierten Vertrag in einen neuen Vertrag ohne HW Zuzahlung wechselt.


    Wenn man in seinem alten Vertrag bleibt gibt es keine Gebühr.


    Schwachsinn!


    Es ist genau umgekehrt!


    Hab von meinem GG Subventionierten, alten 2004´er TM Vertrag in den neuen ALL-In gewechselt, keine Strafzahlung, bei alten Konditionen und VVL mit neuem Handy gäbs die "Strafe" wieder.

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