Zwiespaltiges Verhalten eines Arbeitgebers. Ist das rechtens?

  • Hallo liebe TT-User,
    Ich habe ein Paar Fragen bezüglich einer Rechtslage.


    Zum Vorfall:
    Vor c.a. 2Jahren, arbeitete ich in Form einer Nebentätigkeit bei einem Getränkehandel. Meine Arbeitszeit belief sich auf nur 4 Stunden in der Woche, die auf 2 Tage verteilt waren.
    Nun habe ich mit jemanden zusammengearbeitet, der als Kassierer berechtigt war, wobei ich lediglich für Die Leergut-Annahme zuständig war. Jener Mitarbeit hat in regelmäßigen Abständen entweder Geld aus der Kasse, oder Verkaufsgut, wie beispielsweise Zigaretten, Alkohol etc. entwendet, wobei ich dann auch auf die tolle Idee kam, dieses Handeln nachzuahmen. Also haben wir, immer wenn wir zusammen arbeiteten, z.b eine Cola getrunken, oder Zigaretten genommen. Natürlich kam es dann irgendwann dazu, dass es aufgefallen ist und plötzlich zwei Mitarbeiter dieser Firma in unserem Land waren, um mit uns zu sprechen. Natürlich bekamen wir dann zu dem direkt die Kündigung. Zunächst haben die Mitarbeiter, aus welcher Abteilung auch immer, mit dem Kollegen gesprochen, der mich dann als Anstifter angab.
    Als ich dann mit den zwei Herren im Büro saß, haben sie mir direkt die Kündigung vorgelegt und mich versucht dazu zubringen, zu zugeben, Gut im Wert von mehreren tausend Euro entwendet zu haben. Sie sagten, dass sie Videobeweis und Leute haben, die im Auftrag der Firma den Laden und somit uns beschattet haben sollten. Diese Beweise haben sie mir aber nicht vorgelegt, sonder lediglich dauerhaft gesagt, dass sie wissen, dass ich Gut in Wert von mehreren tausend Euro gestohlen haben soll. Nachdem wir dann geschätzte 2Stunden im Büro saßen, drohten sie mir dann eine Anzeige an, die nach deren Aussage '' meine Zukunft im Berufsleben versauen würde“. Diese Drohungen fanden sich im weiteren Verlauf der ''Verhandlung'' immer wieder. (Verhandlung daher, weil ich letztendlich zugegeben habe, auf Grund der dauerhaften Androhung einer Anzeige, dass ich einige Male, jedoch unmöglich so einen Wert, gestohlen habe.)
    Letztendlich kam es dann dazu, dass sie meine Personalien aufnahmen und ich was beim Notar unterschrieb, womit beglaubigt wurde, dass ich dieser Firma Geld in Höhe von 3.000€ schulde, welcher Betrag sich aus dem „Diebesgut“ und der Rechnung der anderen Aufwände zusammensetzte. Seither zahle ich demnach monatlich 50€, um die Schuld zu begleichen.


    Nun ja. meine Frage bezieht sich darauf, ob das Geschehen nicht auf Erpressung oder Ähnliches beruht. Muss ich das wirklich zahlen, weil ich beim Notar unterschrieben habe?
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Ich bedanke mir schon mal im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen, Mirscho

  • Einfall


    Mir ist noch eingefallen, dass ich einen Brief von der Versicherung dieser Firma erhalten habe, in dem stand, dass ich weiter 1000€ als Schadensersatz an die Versicherung zahlen soll.

  • Waren es denn Sachen im Wert von 3000eur, die du mitgenommen hast?


    Ansonsten setzen die dich lediglich erstmal so stark unter Druck, um nicht wegen der Kündigung verklagt zu werden. Die deutschen Kündigungsschutzgesetze sind recht effektiv und so kann es bei einer, zudem fristlosen, Kündigung aus einem Grund wie bei dir durchaus passieren, dass du die Firma verklagst und vor dem Arbeitsgericht Recht bekommst, weil dir der Betrug/die Unterschlagung nicht nachgewiesen werden kann.


    Meine persönliche Meinung: Wenn du nicht gegen die Kündigung klagst, wird von deren Seite auch nichts mehr kommen. Die wollten dich einfach nur los werden, weil du etwas zuviel "Eigenbedarf" betrieben hast und sich gegen eine eventuelle Kündigungsschutzklage deinerseits absichern.
    Mit "Erpressung" und sowas würde ich da erstmal keinen Stress machen, selbst Nötigung dürfte schwer nachzuweisen sein, wenn nur mal einer von denen böse guckt oder einen drohenden Spruch macht, sowas passiert im Arbeitsleben jeden Tag.

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Waren es denn Sachen im Wert von 3000eur, die du mitgenommen hast?


    Ansonsten setzen die dich lediglich erstmal so stark unter Druck, um nicht wegen der Kündigung verklagt zu werden. Die deutschen Kündigungsschutzgesetze sind recht effektiv und so kann es bei einer, zudem fristlosen, Kündigung aus einem Grund wie bei dir durchaus passieren, dass du die Firma verklagst und vor dem Arbeitsgericht Recht bekommst, weil dir der Betrug/die Unterschlagung nicht nachgewiesen werden kann.


    Meine persönliche Meinung: Wenn du nicht gegen die Kündigung klagst, wird von deren Seite auch nichts mehr kommen. Die wollten dich einfach nur los werden, weil du etwas zuviel "Eigenbedarf" betrieben hast und sich gegen eine eventuelle Kündigungsschutzklage deinerseits absichern.
    Mit "Erpressung" und sowas würde ich da erstmal keinen Stress machen, selbst Nötigung dürfte schwer nachzuweisen sein, wenn nur mal einer von denen böse guckt oder einen drohenden Spruch macht, sowas passiert im Arbeitsleben jeden Tag.


    Hallo Schauch,
    erstmal vielen Dank für deine Antwort.
    Ich habe in der Zeit, in der ich dort gearbeitet habe, nicht mal einen Wert von 500€ entwendet. Ich habe c.a. 2Jahre in dieser Firma gearbeitet und nachdem mir gekündigt wurde, hatte ich kaum noch Zeit, nicht an diesen Vorfall zu denken und über die Summe nachzurechnen. Ich war einfach erstmal nur froh darüber, dass es zu keiner Anzeige kam, da ich mich in der Ausbildungssuche befand.
    Ich habe bisher mit keinem über die für mich peinliche Situation gesprochen, aber suche jetzt Hilfe, wie ich weiter vogehen soll, da ich mittleweile denke, dass es sich um eine evtl. nicht-rechtliche Vorgehensweise handelte.

  • Das dachte ich mir schon.


    Also erstmal als Tip für solche "Verhandlungssituationen": Wenn dir einer anbietet, auf eine Anzeige zu verzichten, aus Gnade, um dich nicht zu ruinieren und im Gegenzug erwartet, dass du ein Schuldbekenntnis unterschreibst, dann sollte man das tunlichts unterlassen.
    Den Typen bist du oder deine Zukunft völlig egal, wenn sie genug Material für eine Anzeige hätten, würden sie sie stellen, das wäre viel einfacher. Allerdings haben sie im Zweifelsfall nichts und stehen mit einem Schuldbekenntnis sicher besser da.
    OK, als 20jähriger war ich auch noch nicht so abgebrüht in solchen Situationen, das muss man wohl auch erst mit der Erfahrung lernen.


    Liegt das jetzt alles 2 Jahre zurück? Ist mir nicht ganz klar, der Zeitablauf.


    Wenn es so ist, kommt eine Strafanzeige wahrscheinlich nicht mehr in Frage. Die Versicherung kann jetzt lediglich zivilrechtlich klagen.
    Ob sie dafür Erfolgsaussichten hätte, kann man eigentlich erst nach Sichtung der Unterlagen (z.B. deiner Erklärung und der Anspruchsbegründung der Versicherung) bewerten.
    Auf jeden Fall wäre das ein zivilrechtliches Verfahren, dessen Ausgang auch nicht in die SCHUFA oder Führungszeugnis eingetragen wird.

  • Danke nochmal.


    Also es liegt jetzt fast 2 Jahre zurück, das ist richtig. Kann ich denn jetzt noc, nach so einer langen Zeit, überhaupt was dagegen machen, oder bin ich jetzt an der Ratenzahlung gebunden?
    Ist es sinnvoll über einen Anwalt den Vorfall gerichtlich aushandeln zu lassen?

  • Das ist übliche Praxis und soweit auch nicht korrekt.


    Aber ja, wenn Du notariell bescheinigt hast, daß Du Dich mit dem Arbeitgeber geeinigt hast, ist dagegen wenig zu machen.


    Der Notar wird kaum zugeben, daß er sich strafbar gemacht hat, indem er einen per Nötigung herbeigeführten Vertrag beglaubigt hat. Und Du wirst sicher unterschrieben haben, daß Du das aus freien Stücken gemacht hast.

  • Du musst für einen Sachschaden von 500 € stolze 4000 € zahlen? Ich denke wenn es zur Anzeige und Gerichtsverhandlungen gekommen wäre es bei einen Schuldspruch bei weiten nicht so viel Geld gewesen.


    Halt uns mal auf den laufenden......

  • 1. den arbeitgeber bestehlen ist scheisse. egal in welcher situation.
    2. wieso war da ein notar? wenn das wirklich einer war und du hast den krempel unterschrieben... selber schuld kann ich da nur sagen - aus der nummer wirst du nicht mehr rauskommen.
    3. selbst wenn der dich anzeigt, kommt das nicht ins führungszeugnis. er hätte dir allenfalls ein schlechtes zeugnis ausstellen können, welches du im abfall entsorgt hättest.

  • Strafrechtlich ist das Ding vom Tisch, du kannst natürlich die Versicherung klagen lassen, dann ist mit der Höhe des Betrages sicher noch was zu verhandeln.
    Oder du bietest eine Sofortzahlung ohne rechtliche Prüfung an, da sind mindestens 50% "Rabatt" rauszuhandeln.


    Ach ja, noch was: Es gilt jetzt die normale zivilrechtliche Verjährungseinrede (3 Jahre plus laufendes Jahr). Vielleicht trifft das ja auch zu.

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