Zwiespaltiges Verhalten eines Arbeitgebers. Ist das rechtens?

  • Abgesehen davon, dass ich nach der Schilderung im Wesentlichen NoTeen zustimme und rein tatsächlich ein Vorgehen für relativ aussichtslos halte, steht einer Anfechtung auch das Gesetz im Weg:


    § 123 BGB
    1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.


    § 124 BGB Anfechtungsfrist
    (1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.
    (2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung.
    (3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.


    Und der Argumentationsversuch, die Zwangslage hätte noch über ein Jahr nach Beendigung des AV angehalten - naja. :rolleyes:


    Geh ruhig zum Anwalt, damit Du Dir beruhigt sagen kannst, alles versucht zu haben - mach Dir aber keine größeren Hoffnungen.

  • Ja das ist in der Tat merkwürdig. Angesichts der Tatsache, dass die Beauftragten des AG in keinster Weise darüber bescheid wussten, in welcher Höhe sich der Verlust durch meine Tat befand, haben sie natürlich alles versucht, um den höchsten Gewinn herauszuschlagen. Da ich aber weder ein Auto besaß, noch eine andere Möglichkeit hatte, Sachen wie Bierkisten o.ä. mitzunehmen wie der Kollege, war es ihnen dann wohl doch nicht möglich, mehr herauszuschlagen. Außerdem war der Kollege für die Kasse authorisiert, in der dann wohl auch öfter mal Geld fehlte....
    naja, ich danke dir für die Mutmachung und bin mal gespannt, was sich morgen ergibt:)

  • Ja, wie gesagt, ich bin mir meiner Schuld bewußt und bin mir im Klaren darüber, dass es absolut falsch war. Ich bezahle meine Schuld ja schon seit c.a. 2Jahren ab. Das ist nicht die Frage. Es geht mir nur darum, dass die Höhe der Strafe für mich deutlich zu hoch ist und möglicherweise durch nichtrechtliche Vorgehensweise auferlegt wurde.


    Naja, wie gesagt... abwarten und Tee trinken, woll

  • Telefon-Treff wird im Geplauder immer mehr zu einem zweiten Juraforum, ist euch das schon aufgefallen... ;)


    Mal im allgemeinen: Hier wird dir keiner der über "Studienwissen" hinaus ist, kostenlos einen rechtlich kompetenten Rat in dieser nicht ganz unkomplizierten Situation geben. Der Berufsstand hat mit starker Konkurrenz zu kämpfen und kein Berufsträger wird hier kostenlos beraten. Aber löblich dass du schon einen Anwalt aufgesucht hast. Ansonsten würde ich für ungezwungenes Nachfragen auch http://www.frag-einen-anwalt.de empfehlen. ;)

    Freunde der Sonne

  • Bestimmt ein alter Hase :D


    Fehlt nur noch GFvG im Thread...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Bestimmt ein alter Hase :D


    Fehlt nur noch GFvG im Thread...


    Haben die im Gefängnis jetzt schon Internet? ;)


    @ Dp|A13kz
    Bei Deiner hohen Meinung von Juristen: Darf ich fragen, warum Du angefangen hast, das zu studieren?

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Haben die im Gefängnis jetzt schon Internet? ;)


    Hat er denn schon angetreten?


    Im gulli Board postete er die Tage noch fleißig. Aber vielleicht wird er ja von "Tanja" vertreten ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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